Sitzung: 25.11.2019 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/0458/2019/1/1
Sachverhalt:
Aufgrund des
Interessenbekundungsverfahren für das „Ohm´sche Haus“ haben sich drei
Kaufinteressenten mit einem Nutzungskonzept, sowie einer Kaufpreisvorstellung,
gemeldet.
Unter den
Kaufinteressenten war lediglich ein Angebot dabei, welches in Bezug auf den
Kaufpreis den Wert des Verkehrsgutachtens erreicht hat. Das angekündigte vierte
Angebot wurde nicht abgegeben, weil der potenzielle Interessent ein anderes
Objekt gefunden hat.
Im Bebauungsplan
sind für die Nutzung kulturelle Zwecke, ausnahmsweise Schank- und
Speisewirtschaft, festgesetzt. Der Kaufinteressent plant eine Praxis in dem
Objekt einzurichten. Außerdem soll das „Ohm´sche Haus“ als Wohnhaus genutzt
werden können.
Für eine Praxis und
eine Wohnnutzung muss daher der B-Plan geändert werden.
Für den
Kaufinteressenten ist das Objekt nur nach erfolgter B-Plan-Änderung
interessant.
Die Kosten für eine
solche Änderung des Bebauungsplanes, in Bezug auf die Nutzung, liegen bei ca.
5.000,00 €.
Der Ausschuss für
Finanzen und Controlling hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am
29.10.2019 für folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen:
Das Ohm´sche Haus
in Dannenberg (Elbe), Am Landgraben 18, wird für 220.000,- € verkauft.
Die Kosten für die
Änderung des Bebauungsplanes in Bezug auf die Nutzung sind in dieser Summe
enthalten.
Die Notarkosten
übernimmt der Käufer.
Diese Empfehlung
muss jetzt noch einmal in öffentlicher Sitzung erfolgen.
FBL Kern bittet um
eine Änderung des Beschlusses, da es sich bei einem Verkauf und der Übernahme
der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes haushaltsrechtlich um
verschiedene Dinge handelt.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Das Ohm´sche Haus
in Dannenberg (Elbe), Am Landgraben 18, wird für 215.000,- € verkauft.
Die Kosten für die
Änderung des Bebauungsplanes in Bezug auf die Nutzung in Höhe von 5.000,- €
werden vom Käufer übernommen.
Die Notarkosten
übernimmt der Käufer.