Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Aufgrund des Interessenbekundungsverfahren für das „Ohm´sche Haus“ haben sich drei Kaufinteressenten mit einem Nutzungskonzept, sowie einer Kaufpreisvorstellung, gemeldet.

Unter den Kaufinteressenten war lediglich ein Angebot dabei, welches in Bezug auf den Kaufpreis den Wert des Verkehrsgutachtens erreicht hat. Das angekündigte vierte Angebot wurde nicht abgegeben, weil der potenzielle Interessent ein anderes Objekt gefunden hat.

 

Im Bebauungsplan sind für die Nutzung kulturelle Zwecke, ausnahmsweise Schank- und Speisewirtschaft, festgesetzt. Der Kaufinteressent plant eine Praxis in dem Objekt einzurichten. Außerdem soll das „Ohm´sche Haus“ als Wohnhaus genutzt werden können.

Für eine Praxis und eine Wohnnutzung muss daher der B-Plan geändert werden.

Für den Kaufinteressenten ist das Objekt nur nach erfolgter B-Plan-Änderung interessant.

Die Kosten für eine solche Änderung des Bebauungsplanes, in Bezug auf die Nutzung, liegen bei ca. 5.000,00 €.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Controlling hat sich in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.10.2019 für folgende Beschlussempfehlung ausgesprochen:

Das Ohm´sche Haus in Dannenberg (Elbe), Am Landgraben 18, wird für 220.000,- € verkauft.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes in Bezug auf die Nutzung sind in dieser Summe enthalten.

Die Notarkosten übernimmt der Käufer. 

 

Diese Empfehlung muss jetzt noch einmal in öffentlicher Sitzung erfolgen.

FBL Kern bittet um eine Änderung des Beschlusses, da es sich bei einem Verkauf und der Übernahme der Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes haushaltsrechtlich um verschiedene Dinge handelt.

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

Das Ohm´sche Haus in Dannenberg (Elbe), Am Landgraben 18, wird für 215.000,- € verkauft.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes in Bezug auf die Nutzung in Höhe von 5.000,- € werden vom Käufer übernommen.

Die Notarkosten übernimmt der Käufer.