Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Sachverhalt:

 

Für das Baugebiet „Stüden“ gibt es eine Kaufanfrage für zwei Baugrundstücke von einem Kaufinteressenten; Flurstück 11 und Flurstück 12, Flur 29 in der Gemarkung Quickborn.

Beide Grundstücke haben eine Größe von 960 m².

Der Kaufinteressent möchte gerne beide Baugrundstücke erwerben, zusammen führen und mit einem Wohnhaus bebauen (voraussichtlich Bungalow mit Walmdach).

 

Bereits im Jahr 2017 wurden zwei Baugrundstücke an einen Interessenten verkauft. Die Grundstücke wurden verschmolzen und mit einem Wohnhaus bebaut.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Flurstücke 11 und 12 der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn werden an einen Bauwilligen verkauft. Die Grundstücke werden anschließend verschmolzen.

Es muss lediglich ein Wohnhaus errichtet werden um die Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.

Der Kaufpreis beträgt 20,15 € je m², bei einer Fläche von insgesamt 1.920 m² also 38.688,- €.