Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sh. der Vorlage beigefügtem Antrag der SOLI-Fraktion vom 13.11.2019.

 

Von der obergerichtlichen Rechtsprechung Niedersachsens ist zuletzt mit Urteil vom 5.12.2017 (Stadt Salzgitter) ein Steuersatz von 20 % auf das Einspielergebnis unbeanstandet geblieben.

Es ist davon auszugehen, dass mit dem Steuersatz von 20 % eine weitgehende Annäherung an die maximal zulässige Belastungsgrenze erreicht ist. Bei weiterer Erhöhung bestünde ein erhöhtes Klage- und Beanstandungsrisiko, woraus für die Samtgemeinde erhebliche Kosten (Gutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Vertretung etc.) resultieren könnten.

Über 20 % hinausgehende Steuersätze waren bei Internetrecherchen bislang nicht auffindbar. Ob Klagen gegen höhere Steuersätze zurzeit anhängig sind, ist nicht bekannt.

Festzustellen ist eine kontinuierlich steigende Tendenz der Spieleinsätze. Trotz Anhebung der Steuersätze hat sich die Zahl der Spielhallen und sonstigen Aufstellplätze im Stadtgebiet nicht verringert.

Rh. Brüggemann begründet den Antrag auch damit, dass von 2006 bis 2016 die Spieleinsätze bundesweit von 7 Mrd. Euro auf 30 Mrd. Euro angestiegen sind. Bereits 2018 wurde über die Anhebung des Steuersatzes auf 20% diskutiert, weil aber der Sprung zu hoch gewesen wäre, wurde die schrittweise Anhebung erst auf 15% und dann auf 18% beschlossen. Durch die Anhebung auf 20% entstehen Mehrerträge in Höhe von rd. 19.000 Euro/Jahr.

 

Die Sitzung wird um 18:46 Uhr unterbrochen.

 

Der als Gast anwesende Rh. Zuther unterstützt diesen Antrag, weist aber darauf hin, dass seiner Ansicht nach dadurch die Sucht nicht bekämpft werden kann. Außerdem werden die Automatenaufsteller durch technische Veränderungen die Mehrbelastungen auf die Spieler abwälzen.

 

Die Sitzung wird um 18:50 Uhr fortgesetzt.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Die Steuersätze für Geräte mit Gewinnmöglichkeit sind ab 1.7.2020 auf 20 % des Einspielergebnisses anzuheben. Eine entsprechende Änderungssatzung ist den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.