Sitzung: 09.12.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2/0480/2019
StDir Meyer
verlässt den Sitzungsraum.
Stellv. StDir Kern erläutert den Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt 2018 stellt sich wie folgt dar:
4.482.580,25 € Erträge
4.379.356,17 € Aufwendungen
103.224,08 € Überschuss
Das Außerordentliche Ergebnis setzt sich aus 14.278,80 € an Erträgen und
48.657,30 € an Aufwendungen zusammen, so dass das Defizit 34.378,50 € beträgt.
Die Verwendung des
Überschusses aus dem ordentlichen Ergebnishaushalt ist zur Deckung der
Fehlbeträge aus den Vorjahren zu verwenden und das Defizit aus dem
außerordentlichen Ergebnis wird auf die Folgejahre vorgetragen.
Am 31.12.2018
bestanden insgesamt Defizite incl. des Ergebnisses 2018 i. H. v. 558.182,20 €.
Das Bilanzvolumen
der Stadt Hitzacker (Elbe) betrug 2018 rd. 12 Mio. € und 11,2 Mio. € das
Eigenkapital der Stadt.
Der Jahresabschluss
2018 wurde am 27.06.2019 endgültig aufgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, hat den Prüfbericht am 22.10.2019 erstellt. Zu den Prüfungsfeststellungen ist die
Stellungnahme des Stadtdirektors der Vorlage beigefügt.
Das
Rechnungsprüfungsamt hat abschließend folgendes festgestellt:
Finanzielle Auswirkungen:
- Keine
Anlagen der Vorlage:
- Rechenschaftsbericht
2018
- Prüfbericht
2018
- Stellungnahme
des Stadtdirektors zum Prüfbericht 2018
Der VAH hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 den nachfolgend genannten Beschluss
einstimmig empfohlen.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Jahresabschluss 2018 wird beschlossen.
b) Dem Stadtdirektor wird für das Haushaltsjahr
2018 gemäß § 129 NKomVG Entlastung erteilt.
c) Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis
in Höhe von 103.224,08 Euro wird zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren
verwendet. Das Defizit aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 34.378,50
Euro wird in das Folgejahr vorgetragen.
StDir Meyer nimmt wieder an der Sitzung
teil.