Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Sachverhalt:

Der Haushaltsplan nebst –satzung 2020 der Gemeinde Gusborn wurde weitest gehend inklusive der in der Haushaltsvorberatung vom 24.10.2019 festgelegten Änderungen aufgestellt. Weiteres wird mittels Vortrag in der Sitzung erläutert.

 

(Sachverhalt sh. auch Niederschrift Nr. X/19 vom 24.10.2019)


Rh Beckmann führt aus, dass die von der UG/Soli beantragten Tagesordnungspunkte, die nun nicht mit auf die TO genommen wurden, sehr wohl für die Haushaltsberatung und Beschluss von Bedeutung seien. Es würde demnach keinen Sinn machen, jetzt über den Haushalt zu beraten und in der nächsten Sitzung über den Antrag der UG/Soli.

Wenn man dann zu einem anderen Ergebnis käme, müsse ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden -  das wollte aber man verhindern, da es eine zusätzliche Belastung für Verwaltung und Ratsmitglieder wäre. Deshalb könne er die Entscheidung über die Ablehnung der Dringlichkeit nicht nachvollziehen.

Trotzdem würden diese Themen haushaltsrelevant werden können und deshalb würden sie von der Gruppe in die Haushaltsberatung einbezogen werden.

Man habe deshalb dem Rat keinen Gefallen damit getan, diese Anträge abzulehnen.

 

Rf Geuder stellt dazu die Frage, warum dieses nicht in der letzten Sitzung angesprochen wurde, denn das Thema Sanierung der Straße Mühlenberg ist seit langem bekannt und es wurde mehrfach darüber diskutiert.

Zur Straße Zur Lucie in Siemen sei bisher nichts bekannt, aber dies hätte auch in der Vorberatung besprochen werden können.

 

Rh Beckmann begründet es hinsichtlich Gesprächen mit Siemener Bürgerinnen und Bürgern und dass man sich in der Gruppe Gedanken gemacht habe.

 

Bgm Ringel verweist dazu auf die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, die mit SB Pauls auch vorab besprochen wurden und bittet Herrn Pauls um Vortrag.

 

SB Pauls führt aus, dass die ersten Zahlen zur Vorberatung des Haushaltes 2020, die am 24.10.2019 bekannt waren, in der Sitzung vorgelegt wurden, allerdings mit dem Hinweis, dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Kreis- u. Samtgemeindeumlage noch nicht endgültig berechnet werden konnten.

Es hat sich nun herausgestellt, dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile um 10.000,- € geringer ausfallen als im Entwurf dargestellt.

Die Kreis- u Samtgemeindeumlagen haben sich nur geringfügig geändert.

Nachfolgende Maßnahmen wurden entsprechend dem Beschluss vom 24.10.2019 eingearbeitet:

 

 

Beschaffung der Defibrillatoren als Investition                                   9.000,- €

Beschaffung von Spielgeräten                                                                  4.500,- €

Unterhaltungsmaßnahmen Straßenbeleuchtung                                              3.000,- €

Bepflanzung                                                                                                     5.000,- €

 

Die Mittel für die Bepflanzung mussten auf 4.300,- € gesenkt werden, da der Haushalt ausgeglichen werden musste.

 

Mit Erträgen und Aufwendungen i. H. v. 899.600,- € im Ergebnishaushalt war nur so die schwarze Null zu erreichen.

 

Der Finanzhaushalt, der den tatsächlichen Geldfluss darstellt, ergibt am Ende des Jahres ein + von 4.400,- €.

 

Der Saldo aus der lfd. Verwaltung stellt sich mit +8.700,- € dar.

 

Hierbei wäre eigentlich zu berücksichtigen, dass man in diesem Bereich so viel erwirtschaftet, um die Tilgung der Kredite zu decken; das wird voraussichtlich im nächsten Jahr nicht ganz erreicht, die Tilgung ist mit 9.800,- € dargestellt.

 

Die Liquidität der Gemeinde stellt sich als gut heraus, zumal auch das alte Schulgebäude in Siemen verkauft wurde.

 

Zu den begehrten Maßnahmen der Gruppe UG/Soli ist zu sagen, dass die Maßnahme an der Straße Zur Lucie in Siemen eine Unterhaltungsmaßnahme wäre und im Ergebnishaushalt dargestellt werden müsste; dies ist wegen der Vorgabe des Ausgleiches nicht machbar.

Mit Bgm Ringel wurde das besprochen. Es ist möglich, eine entsprechende Rückstellung in 2019 für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden. Die Mittel, die bei den Produkten Straßen, Wege Plätze und Wirtschaftswege nicht verbraucht wurden, würden dann in 2020 vorgetragen werden.

Bgm Ringel ergänzt, dass an der Straße Zur Lucie evtl. 2-3 Platten ausgewechselt werden können und dass dies durch die Rückstellungen ermöglicht werden sollte.

 

Rh Beckmann ist der Ansicht, dass es sich bei Auswechslung der Platten um eine Teilsanierung handeln würde und somit eine Investition darstellen könnte; dafür wären Mittel zur Verfügung: 

Ebenso könnte die Anschaffung der Bäume seiner Ansicht nach investiv vorgesehen werden.  Und auch die bereits beschlossene Maßnahme in Quickborn für ca. 13.000,- €  - es sollte geprüft werden, ob nicht alles investiv veranschlagt werden könnte.

 

SB Pauls entgegnet, dass diese Möglichkeiten nicht bestehen.  Der Austausch einzelner Platten stellt keine Gesamtverbesserung einer Straße dar, und ist damit eine Unterhaltungsmaßnahme.

 

Bgm Ringel ergänzt, dass die Möglichkeit mit der Rückstellung gegeben ist und vorgenommen  werden soll, auch die Maßnahme in Quickborn soll vorangetrieben werden. Das weitere Problem mit geeigneten Firmen muss dazu gelöst werden.

 

 

SB Pauls möchte auf den wiederholten Hinweis der letzten Sitzung eingehen, dass der Haushalt ideenlos sei.

Der Ergebnishaushalt 2020 ist gerade so ausgeglichen, die Gemeinde hat nicht viel Handlungsspielraum.

 

Die freiwilligen Leistungen umfassen gerade mal 0,5 % der Auszahlungen des lfd. Haushaltes, das ist sehr gering und zeigt wie eingeschränkt der Handlungsspielraum ist.

 

Im Finanzhaushalt sind Investitionen (sh. o. g. einzelne Maßnahmen) vorgesehen.

Der Gemeinderat hatte ein Jahr Zeit, sich mit dem Haushalt zu befassen, leider sind keine Ideen gekommen.

 

SB Pauls führt aus, dass er sich dazu Gedanken gemacht und dies mit Bgm Ringel besprochen hat.

Lt. Personenbeförderungsgesetz werden die Gemeinden in absehbarer Zeit verpflichtet werden, in einem gewissen Zeitraum bisherige Bushaltestellen in barrierefreie Haltestellen umzubauen. Die Prioritätenliste wird vom Landkreis vorgegeben.

 

 

Die LNVG fördert den Ausbau barrierefreier Haltestellen mit einer 75%igen Bruttoförderung.

Am Beispiel der Gemeinde Neu Darchau erläutert SB Pauls, dass er diese Investition dem Gemeinderat Gusborn vorschlagen möchte.
Die Samtgemeinde hat eine barrierefreie Haltestelle in Lüggau mit Kosten von ca. 15.000,- € umgebaut, Bgm Dehde hat mit 30.000,- € pro Haltstelle gerechnet.

Würde man grob 25.000,- € an Kosten für eine Haltestelle schätzen,

und würde man 4 Haltestellen in der Gemeinde Gusborn vorsehen, wären dies als Beispiel 

100.000,- € Kosten, aber als Investitions-Einzahlung 75.000,- €, so dass der Eigenanteil der Gemeinde bei 25.000,- € liegen würde.

Dies wäre auch ohne Kreditaufnahme planbar.

Die Folgekosten für die Abschreibung über 25 Jahre würden eine jährliche Belastung von 1.000,- € im Ergebnishaushalt ausmachen.

 

Die Maßnahme könnte im Investitionsprogramm und im Haushalt aufgenommen werden, um sie ab 2020 darzustellen -  ob sie 2020 realisiert werde, sei dahin gestellt, aber man hätte die Option eröffnet u. könnte auch Mittel in den Folgejahren abrufen.

 

 

Auf Nachfrage von Rf Geuder zur Befristung des Förderprogrammes erklärt Herr Pauls, dass das mit dem Fachamt noch geklärt werden müsse. 

Wenn in den nächsten Jahren viele Gemeinden das Programm nutzen, wäre die Frage, wie lange und in welcher Höhe es noch bestünde.

Lt. der Behindertenbeauftragten des Landkreises ist die Haltestelle in Siemen in der Kategorie hoch angesetzt, da es dort 3 Rollstuhlfahrer gäbe.

Geprüft werden müsste, ob die Haltestelle in Groß Gusborn an der Schule bereits wegen der Inklusion barrierefrei hergestellt wurde.

 

Bgm Ringel ergänzt, falls man sich auf diese Maßnahme für den Haushalt einige, dann noch einmal genau über die einzelnen Haltestellen zu sprechen sei; es wurde auch angefragt, welche Haltestellen in welcher Priorität im Plan stehen.

 

 

Rh Beckmann führt aus, dass er Herrn Pauls grundsätzlich zum aufgestellten Haushalt sein Lob ausspricht, der Haushalt sei gut und übersichtlich sowie mit ausreichenden Erläuterungen dargestellt und er habe gute Arbeit geleistet.

Er bedankt sich dafür. Und außerdem sei die Aussage über die Ideenlosigkeit des Haushaltes nicht an ihn sondern an den Gemeinderat gerichtet gewesen.

 

Es erfolgt eine Diskussion über den Werdegang der beabsichtigten Anschaffung der Defibrillatoren.

Bgm Ringel stellt klar, dass die Mittel im Haushalt dafür vorgesehen sind und es eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde geben wird. Herr Dr. Marggraf hat seine Bereitschaft erklärt, den Vortrag dazu zu halten.

 

Stellv. Bgm Fahren bedankt sich ebenfalls bei Herrn Pauls und auch für die Idee mit den barrierefreien Haltestellen am Bespiel der Gemeinde Neu Darchau und die Fördermöglichkeit.

Wenn es denn zur Pflichtaufgabe werden sollte, wäre er für eine rechtzeitige Information der Samtgemeinde an alle Gemeinden dankbar, damit man in den Räten rechtzeitig darauf hinwirken könne.

 

Rh Struck spricht auch seinen Dank an SB Pauls aus, erinnert aber an die Grundsteuererhöhung, die ursprünglich nur für ein Jahr beschlossen war. Danach sollten s. E. die Prozentpunkte von 460 auf 400 verringert werden. 

Zudem möchte der darauf hinweisen, dass die Haushalte in den letzten Jahren meistens besser ausgefallen seien als geplant.

Daher möchte er den erneuten Antrag auf Rückführung der Grundsteuerhebesätze auf die ursprünglichen Prozentpunkte stellen

sowie

als Investition für den Finanzhaushalt die Sanierung eines Straßenbereiches des westlichsten Wirtschaftsweges v. Groß Gusborn Richtung Norden, vorzusehen, da dieser sehr marode ist.

(Anmerkung: Lt. Plan ist die Bezeichnung WG78).

Darüber wurde auch bereits im Rat gesprochen.  Dafür sollten 15.000,- € vorgesehen werden, die Ausführung sollte in der Form wie der neu hergestellte Siemener Wirtschaftsweg erfolgen.

 

SB Pauls führt aus, dass die Gemeinde bzw. er als Gemeindekämmerer verpflichtet sei, gemäß den haushaltsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben zu planen.

Die Gewerbesteuererträge sind immer eine Unwägbarkeit.

Es gibt die klare Vorgabe, dass die durch den Fachdienst Steuern und Abgaben festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen Grundlage für die Planung sind.

Das Zahlenwerk kann dann nur mit besten Wissen und Gewissen vorgelegt werden, alles andere kann nicht verantwortet werden.

Die Senkung der Grundsteuerhebesätze gibt der Haushalt nicht her, es ist die schwarze Null vorgegeben.

Die Gemeinde hat immer noch Fehlbeträge i. H. v. 95.000,- €, dabei muss noch die Abrechnung des Verkaufes der Alten Schule Siemen berücksichtigt werden.

 

Dies ist dann erst bei der Jahresabschlussrechnung 2019 ersichtlich.

Aufgrund der Fehlbeträge ist der Abschluss eines negativen Haushaltes nicht möglich, und die Senkung der Hebesätze schon gar nicht. Das wird von der Kommunalaufsicht voraussichtlich nicht genehmigt.

 

 

Bezüglich des Wirtschaftsweges in Groß Gusborn müssten erst die Vorgaben geprüft werden, z. B. welche Ausbauweise, ob es Fördermittel u. in welcher Höhe gibt,

ob das realisierbar oder überhaupt umsetzbar ist und ob das eine Investition darstellt. 

Das könnte nur zutreffen, wenn die Maßnahme eine deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Zustand des Wirtschaftsweges wäre – und auch dies müsste genau geprüft werden.

 

 

Rh Struck meint, es müsse etwas für die Bürgerinnen u. Bürger getan werden, die Steuern zahlen.

Wenn sonst nichts im Haushalt machbar sei, sollten seiner Meinung wenigstens die Steuern wieder gesenkt werden und das müsste auch bei der Kommunalaufsicht durchgehen. 

Es sei seinerzeit gesagt worden, dass die Erhöhung der Grundsteuern nur für ein Jahr beschlossen war.

 

Stellv. Bgm Fahren führt aus, dass auch er vor 2 Jahren diese Auffassung vertreten habe und mit beantragt hatte, die Erhöhung für ein Jahr zu beschließen, jedoch im letzten Jahr wurde erneut beraten und festgehalten, dass sich der Rat danach erneut Gedanken machen sollte, ob es sich die Gemeinde leisten könne, die Steuern wieder zu senken. 

Es war zwar im letzten Jahr in der Diskussion, es wurde aber nicht beschlossen, diese zu senken.

Wenn man nun das Zahlenwerk des kommenden Haushaltes vor sich habe, könne jedes Ratsmitglied erkennen, dass eine Steuersenkung nicht in Betracht käme.

 

Auf die Frage nach einer allgemeinen Rückstellung oder investiven vielfältigen Zusammenfassung von Mitteln eines Verkehrskonzeptes bzw. im Straßenbau o. ä.  Maßnahmen (und wenn die Maßnahme der barrierefreien Haltestellen verschoben würde)  stellt SB Pauls klar,

dass dies nicht möglich sei. Es müsse z. B. ein klar definiertes darstellbares Verkehrskonzept vorliegen mit klar definierten einzelnen Zielen und Möglichkeiten der Umsetzbarkeit. Das RPA kann die Vorlage eines solchen angedachten Konzeptes verlangen.

 

Bei der Maßnahme barrierefreie Bushaltestellen kann das genau begründet werden und dafür Geld eingestellt werden. 

 

Bei neuen Fördermaßnahmen muss genau geprüft werden, welche Förderprogramme es gibt, welche Kosten können überschläglich ermittelt werden, welche zeitlichen Vorgaben gibt es, bis wann müssen die Anträge gestellt werden und wann muss die Maßnahme abgerechnet sein usw. .

 

Rh Deward plädiert auch für Steuersenkungen und er stellt einige Umlagen und neue Pflichtprojekte infrage. Seiner Meinung nach müsste es doch eine Möglichkeit geben, dagegen vorzugehen.

 

SB Pauls betont, dass die Kreis- u. Samtgemeindeumlagen seit Jahren stabil sind, diese berechnen sich nach den Realsteuereinzahlungen.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bescheide zu erheben.

 

 

Bgm Ringel erinnert daran, dass die Verträge geschlossen wurden und einzuhalten sind.

Die Verwaltungsaufgaben werden von der Samtgemeinde für die Gemeinden übernommen und zur Deckung dieser Kosten gibt es die entsprechende Umlage.

 

 

Rf Geuder bemerkt, dass es auch um Aufgaben der Daseinsvorsorge ginge wie z. B. Schulen und Schwimmbäder.

Sie weist auf das Vorhaben der umfangreichen Sanierung des Schwimmbades Dannenberg (Elbe) hin, auf hierfür würden die Gemeinden evtl. mit herangezogen werden. 

 

Es folgt eine weitere Diskussion über Kosten, die durch Umlagen mitfinanziert werden.

 

SB Pauls gibt den abschließenden Hinweis, welche Folgen eine Steuersenkung hätte:

 

Es könnte heute kein Haushalt beschlossen werden, weil er umfassend überarbeitet werden müsste. Im Ergebnishaushalt würde das zu einem deutlichen Defizit führen sowie zu weiteren Fehlbeträgen aus Vorjahren. Dann müsste der Haushalt im Januar 2020 beschlossen werden. Es würde dazu führen, dass die Kommunalaufsicht nicht zustimmen wird. Danach müsste eine erneute Hebesatzanpassung erfolgen, um den Haushalt beschließen zu können.

Das bedeutet, dass es bis zum Ende des 1. Quartals Auszahlungen nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen geben dürfte, alle freiwilligen Leistungen wären nicht möglich, weil eine Haushaltssperre verhängt werden würde. Und dies solange, bis ein genehmigter Haushalt vorläge.    

 

 

Rh Struck führt aus, dass er davon ausgegangen sei, dass sein Ansinnen und sein Antrag, den er stellen werde, bekannt sei und dass Herr Pauls als Kämmerer darauf vorbereitet gewesen wäre  und einen Alternativ-Vorschlag vorlegen könnte, wie der Haushalt dann aussehen würde.

 

SB Pauls entgegnet, dass er nicht mehrere Haushalte vorbereiten könne, der Aufwand wäre immens. Er habe ja einen Vorschlag vorbereitet und vorgelegt.

 

Bgm Ringel lässt über den Antrag von Rh Struck auf Senkung der Hebesätze abstimmen.

 

Ja            5                             Nein      6

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Auf die nochmalige Frage von Rh Beckmann zum Antrag auf Teilsanierung der Straße Zur Lucie in Siemen und zum Abschluss der Teilsanierung Mühlenberg in Quickborn führt SB Pauls aus, dass das über die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Unterhaltungs-Budgets Straßen , Wege,  Plätze ( 8.600,- €)  sowie Wirtschaftswege (10.000,-€- ) und die bereits erwähnte Rückstellung von 2019 möglich sei, so dass die Maßnahmen durchgeführt werden könnten. 

 

 

Auf Nachfrage von stellv. Bgm Fahren nach der Definition Unterhaltung und Investition stellt SB Pauls nochmals klar, dass z. B. eine Sanierung von Wirtschaftswegen nur investiv ist, wenn Fördermittel fließen oder eine deutliche Verbesserung und Wertsteigerung (beim Hochbau mind. 3 Gewerke)  des ursprünglichen Zustandes vorgesehen ist.

 

Andere Sanierungen oder Teilsanierungen gehören in die Unterhaltung.

 

Rh Struck stellt den Antrag, sofern noch Mittel vorhanden, den westlichsten Wirtschaftsweg der Gemeinde (Anmerkung: WG 76) in geeigneter Form zu sanieren.

Bgm Ringel lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmung:

Ja            4             Nein      3             Enthaltungen    3

(Rh Peemöller war bei der Abstimmung nicht anwesend)

 

 

Bgm Ringel möchte über die vorgetragenen Änderungen incl. dem Vorschlag von SB Pauls über die barrierefreien Bushaltestellen (als Investition, wenn Fördermittel fließen) abstimmen lassen.

 

Rh Beckmann wirft ein, dass das heute ein neu vorgetragener Vorschlag sei, evtl. bestünde noch Beratungsbedarf und man könnte später darüber abstimmen u. evtl. einen Nachtragshaushalt aufstellen.

 

Stellv. Bgm Fahren entgegnet, dass es evtl. doch später zur Pflichtaufgabe werden könnte, und man könnte doch bereits jetzt das Geld dafür in den Haushalt einstellen. Wenn es Förderung gäbe, bedeute das schnelle Antragstellung. Die Zeit für Beratung und Nachtrag könne man sich sparen und es wäre ein zusätzlicher Aufwand für Kämmerer Pauls.

 

 

Bgm Ringel lässt über die Aufnahme des Vorschlages  „barrierefreie Haltestellen“ abstimmen. 

 

Abstimmung: Ja                               7             Enthaltungen    4

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie des Investitionsprogrammes 2019-2023 mit den vorgeschlagenen Änderungen lt. Sachverhalt.