Sitzung: 28.11.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: 20/0496/2019
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
nebst –satzung 2020 der Gemeinde Gusborn wurde weitest gehend inklusive der in
der Haushaltsvorberatung vom 24.10.2019 festgelegten Änderungen aufgestellt.
Weiteres wird mittels Vortrag in der Sitzung erläutert.
(Sachverhalt sh. auch Niederschrift Nr. X/19
vom 24.10.2019)
Rh Beckmann führt
aus, dass die von der UG/Soli beantragten Tagesordnungspunkte, die nun nicht
mit auf die TO genommen wurden, sehr wohl für die Haushaltsberatung und
Beschluss von Bedeutung seien. Es würde demnach keinen Sinn machen, jetzt über
den Haushalt zu beraten und in der nächsten Sitzung über den Antrag der
UG/Soli.
Wenn man dann zu
einem anderen Ergebnis käme, müsse ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden
- das wollte aber man verhindern, da es
eine zusätzliche Belastung für Verwaltung und Ratsmitglieder wäre. Deshalb
könne er die Entscheidung über die Ablehnung der Dringlichkeit nicht
nachvollziehen.
Trotzdem würden
diese Themen haushaltsrelevant werden können und deshalb würden sie von der
Gruppe in die Haushaltsberatung einbezogen werden.
Man habe deshalb
dem Rat keinen Gefallen damit getan, diese Anträge abzulehnen.
Rf Geuder stellt
dazu die Frage, warum dieses nicht in der letzten Sitzung angesprochen wurde,
denn das Thema Sanierung der Straße Mühlenberg ist seit langem bekannt und es
wurde mehrfach darüber diskutiert.
Zur Straße Zur
Lucie in Siemen sei bisher nichts bekannt, aber dies hätte auch in der
Vorberatung besprochen werden können.
Rh Beckmann
begründet es hinsichtlich Gesprächen mit Siemener Bürgerinnen und Bürgern und
dass man sich in der Gruppe Gedanken gemacht habe.
Bgm Ringel verweist
dazu auf die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, die mit SB Pauls auch vorab
besprochen wurden und bittet Herrn Pauls um Vortrag.
SB Pauls führt aus,
dass die ersten Zahlen zur Vorberatung des Haushaltes 2020, die am 24.10.2019
bekannt waren, in der Sitzung vorgelegt wurden, allerdings mit dem Hinweis,
dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile sowie die Kreis- u. Samtgemeindeumlage
noch nicht endgültig berechnet werden konnten.
Es hat sich nun
herausgestellt, dass die Einkommensteuer- und Umsatzsteueranteile um 10.000,- €
geringer ausfallen als im Entwurf dargestellt.
Die Kreis- u
Samtgemeindeumlagen haben sich nur geringfügig geändert.
Nachfolgende
Maßnahmen wurden entsprechend dem Beschluss vom 24.10.2019 eingearbeitet:
Beschaffung der
Defibrillatoren als Investition 9.000,- €
Beschaffung von
Spielgeräten 4.500,-
€
Unterhaltungsmaßnahmen
Straßenbeleuchtung 3.000,- €
Bepflanzung 5.000,-
€
Die Mittel für die
Bepflanzung mussten auf 4.300,- € gesenkt werden, da der Haushalt ausgeglichen
werden musste.
Mit Erträgen und
Aufwendungen i. H. v. 899.600,- € im Ergebnishaushalt war nur so die schwarze
Null zu erreichen.
Der Finanzhaushalt,
der den tatsächlichen Geldfluss darstellt, ergibt am Ende des Jahres ein + von
4.400,- €.
Der Saldo aus der
lfd. Verwaltung stellt sich mit +8.700,- € dar.
Hierbei wäre
eigentlich zu berücksichtigen, dass man in diesem Bereich so viel
erwirtschaftet, um die Tilgung der Kredite zu decken; das wird voraussichtlich
im nächsten Jahr nicht ganz erreicht, die Tilgung ist mit 9.800,- €
dargestellt.
Die Liquidität der
Gemeinde stellt sich als gut heraus, zumal auch das alte Schulgebäude in Siemen
verkauft wurde.
Zu den begehrten
Maßnahmen der Gruppe UG/Soli ist zu sagen, dass die Maßnahme an der Straße Zur
Lucie in Siemen eine Unterhaltungsmaßnahme wäre und im Ergebnishaushalt
dargestellt werden müsste; dies ist wegen der Vorgabe des Ausgleiches nicht
machbar.
Mit Bgm Ringel
wurde das besprochen. Es ist möglich, eine entsprechende Rückstellung in 2019
für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu bilden. Die Mittel, die bei den
Produkten Straßen, Wege Plätze und Wirtschaftswege nicht verbraucht wurden,
würden dann in 2020 vorgetragen werden.
Bgm Ringel ergänzt,
dass an der Straße Zur Lucie evtl. 2-3 Platten ausgewechselt werden können und
dass dies durch die Rückstellungen ermöglicht werden sollte.
Rh Beckmann ist der
Ansicht, dass es sich bei Auswechslung der Platten um eine Teilsanierung
handeln würde und somit eine Investition darstellen könnte; dafür wären Mittel
zur Verfügung:
Ebenso könnte die
Anschaffung der Bäume seiner Ansicht nach investiv vorgesehen werden. Und auch die bereits beschlossene Maßnahme in
Quickborn für ca. 13.000,- € - es sollte
geprüft werden, ob nicht alles investiv veranschlagt werden könnte.
SB Pauls entgegnet,
dass diese Möglichkeiten nicht bestehen.
Der Austausch einzelner Platten stellt keine Gesamtverbesserung einer
Straße dar, und ist damit eine Unterhaltungsmaßnahme.
Bgm Ringel ergänzt,
dass die Möglichkeit mit der Rückstellung gegeben ist und vorgenommen werden soll, auch die Maßnahme in Quickborn
soll vorangetrieben werden. Das weitere Problem mit geeigneten Firmen muss dazu
gelöst werden.
SB Pauls möchte auf
den wiederholten Hinweis der letzten Sitzung eingehen, dass der Haushalt
ideenlos sei.
Der
Ergebnishaushalt 2020 ist gerade so ausgeglichen, die Gemeinde hat nicht viel
Handlungsspielraum.
Die freiwilligen
Leistungen umfassen gerade mal 0,5 % der Auszahlungen des lfd. Haushaltes, das
ist sehr gering und zeigt wie eingeschränkt der Handlungsspielraum ist.
Im Finanzhaushalt
sind Investitionen (sh. o. g. einzelne Maßnahmen) vorgesehen.
Der Gemeinderat
hatte ein Jahr Zeit, sich mit dem Haushalt zu befassen, leider sind keine Ideen
gekommen.
SB Pauls führt aus,
dass er sich dazu Gedanken gemacht und dies mit Bgm Ringel besprochen hat.
Lt.
Personenbeförderungsgesetz werden die Gemeinden in absehbarer Zeit verpflichtet
werden, in einem gewissen Zeitraum bisherige Bushaltestellen in barrierefreie
Haltestellen umzubauen. Die Prioritätenliste wird vom Landkreis vorgegeben.
Die LNVG fördert
den Ausbau barrierefreier Haltestellen mit einer 75%igen Bruttoförderung.
Am Beispiel der
Gemeinde Neu Darchau erläutert SB Pauls, dass er diese Investition dem
Gemeinderat Gusborn vorschlagen möchte.
Die Samtgemeinde hat eine barrierefreie Haltestelle in Lüggau mit Kosten von
ca. 15.000,- € umgebaut, Bgm Dehde hat mit 30.000,- € pro Haltstelle gerechnet.
Würde man grob
25.000,- € an Kosten für eine Haltestelle schätzen,
und würde man 4
Haltestellen in der Gemeinde Gusborn vorsehen, wären dies als Beispiel
100.000,- € Kosten,
aber als Investitions-Einzahlung 75.000,- €, so dass der Eigenanteil der
Gemeinde bei 25.000,- € liegen würde.
Dies wäre auch ohne
Kreditaufnahme planbar.
Die Folgekosten für
die Abschreibung über 25 Jahre würden eine jährliche Belastung von 1.000,- € im
Ergebnishaushalt ausmachen.
Die Maßnahme könnte
im Investitionsprogramm und im Haushalt aufgenommen werden, um sie ab 2020
darzustellen - ob sie 2020 realisiert
werde, sei dahin gestellt, aber man hätte die Option eröffnet u. könnte auch
Mittel in den Folgejahren abrufen.
Auf Nachfrage von
Rf Geuder zur Befristung des Förderprogrammes erklärt Herr Pauls, dass das mit
dem Fachamt noch geklärt werden müsse.
Wenn in den
nächsten Jahren viele Gemeinden das Programm nutzen, wäre die Frage, wie lange
und in welcher Höhe es noch bestünde.
Lt. der
Behindertenbeauftragten des Landkreises ist die Haltestelle in Siemen in der
Kategorie hoch angesetzt, da es dort 3 Rollstuhlfahrer gäbe.
Geprüft werden
müsste, ob die Haltestelle in Groß Gusborn an der Schule bereits wegen der
Inklusion barrierefrei hergestellt wurde.
Bgm Ringel ergänzt,
falls man sich auf diese Maßnahme für den Haushalt einige, dann noch einmal genau
über die einzelnen Haltestellen zu sprechen sei; es wurde auch angefragt,
welche Haltestellen in welcher Priorität im Plan stehen.
Rh Beckmann führt
aus, dass er Herrn Pauls grundsätzlich zum aufgestellten Haushalt sein Lob
ausspricht, der Haushalt sei gut und übersichtlich sowie mit ausreichenden
Erläuterungen dargestellt und er habe gute Arbeit geleistet.
Er bedankt sich
dafür. Und außerdem sei die Aussage über die Ideenlosigkeit des Haushaltes
nicht an ihn sondern an den Gemeinderat gerichtet gewesen.
Es erfolgt eine
Diskussion über den Werdegang der beabsichtigten Anschaffung der
Defibrillatoren.
Bgm Ringel stellt
klar, dass die Mittel im Haushalt dafür vorgesehen sind und es eine
Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde geben
wird. Herr Dr. Marggraf hat seine Bereitschaft erklärt, den Vortrag dazu zu
halten.
Stellv. Bgm Fahren
bedankt sich ebenfalls bei Herrn Pauls und auch für die Idee mit den
barrierefreien Haltestellen am Bespiel der Gemeinde Neu Darchau und die
Fördermöglichkeit.
Wenn es denn zur
Pflichtaufgabe werden sollte, wäre er für eine rechtzeitige Information der
Samtgemeinde an alle Gemeinden dankbar, damit man in den Räten rechtzeitig
darauf hinwirken könne.
Rh Struck spricht
auch seinen Dank an SB Pauls aus, erinnert aber an die Grundsteuererhöhung, die
ursprünglich nur für ein Jahr beschlossen war. Danach sollten s. E. die
Prozentpunkte von 460 auf 400 verringert werden.
Zudem möchte der
darauf hinweisen, dass die Haushalte in den letzten Jahren meistens besser
ausgefallen seien als geplant.
Daher möchte er den
erneuten Antrag auf Rückführung der Grundsteuerhebesätze auf die ursprünglichen
Prozentpunkte stellen
sowie
als Investition für
den Finanzhaushalt die Sanierung eines Straßenbereiches des westlichsten
Wirtschaftsweges v. Groß Gusborn Richtung Norden, vorzusehen, da dieser sehr
marode ist.
(Anmerkung: Lt.
Plan ist die Bezeichnung WG78).
Darüber wurde auch
bereits im Rat gesprochen. Dafür sollten
15.000,- € vorgesehen werden, die Ausführung sollte in der Form wie der neu
hergestellte Siemener Wirtschaftsweg erfolgen.
SB Pauls führt aus,
dass die Gemeinde bzw. er als Gemeindekämmerer verpflichtet sei, gemäß den
haushaltsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben zu planen.
Die Gewerbesteuererträge
sind immer eine Unwägbarkeit.
Es gibt die klare
Vorgabe, dass die durch den Fachdienst Steuern und Abgaben festgesetzten
Gewerbesteuervorauszahlungen Grundlage für die Planung sind.
Das Zahlenwerk kann
dann nur mit besten Wissen und Gewissen vorgelegt werden, alles andere kann
nicht verantwortet werden.
Die Senkung der
Grundsteuerhebesätze gibt der Haushalt nicht her, es ist die schwarze Null
vorgegeben.
Die Gemeinde hat
immer noch Fehlbeträge i. H. v. 95.000,- €, dabei muss noch die Abrechnung des
Verkaufes der Alten Schule Siemen berücksichtigt werden.
Dies ist dann erst
bei der Jahresabschlussrechnung 2019 ersichtlich.
Aufgrund der
Fehlbeträge ist der Abschluss eines negativen Haushaltes nicht möglich, und die
Senkung der Hebesätze schon gar nicht. Das wird von der Kommunalaufsicht
voraussichtlich nicht genehmigt.
Bezüglich des
Wirtschaftsweges in Groß Gusborn müssten erst die Vorgaben geprüft werden, z.
B. welche Ausbauweise, ob es Fördermittel u. in welcher Höhe gibt,
ob das realisierbar
oder überhaupt umsetzbar ist und ob das eine Investition darstellt.
Das könnte nur
zutreffen, wenn die Maßnahme eine deutliche Verbesserung gegenüber dem
ursprünglichen Zustand des Wirtschaftsweges wäre – und auch dies müsste genau
geprüft werden.
Rh Struck meint, es
müsse etwas für die Bürgerinnen u. Bürger getan werden, die Steuern zahlen.
Wenn sonst nichts
im Haushalt machbar sei, sollten seiner Meinung wenigstens die Steuern wieder
gesenkt werden und das müsste auch bei der Kommunalaufsicht durchgehen.
Es sei seinerzeit
gesagt worden, dass die Erhöhung der Grundsteuern nur für ein Jahr beschlossen
war.
Stellv. Bgm Fahren
führt aus, dass auch er vor 2 Jahren diese Auffassung vertreten habe und mit
beantragt hatte, die Erhöhung für ein Jahr zu beschließen, jedoch im letzten
Jahr wurde erneut beraten und festgehalten, dass sich der Rat danach erneut
Gedanken machen sollte, ob es sich die Gemeinde leisten könne, die Steuern
wieder zu senken.
Es war zwar im
letzten Jahr in der Diskussion, es wurde aber nicht beschlossen, diese
zu senken.
Wenn man nun das
Zahlenwerk des kommenden Haushaltes vor sich habe, könne jedes Ratsmitglied
erkennen, dass eine Steuersenkung nicht in Betracht käme.
Auf die Frage nach
einer allgemeinen Rückstellung oder investiven vielfältigen Zusammenfassung von
Mitteln eines Verkehrskonzeptes bzw. im Straßenbau o. ä. Maßnahmen (und wenn die Maßnahme der
barrierefreien Haltestellen verschoben würde)
stellt SB Pauls klar,
dass dies nicht
möglich sei. Es müsse z. B. ein klar definiertes darstellbares Verkehrskonzept
vorliegen mit klar definierten einzelnen Zielen und Möglichkeiten der
Umsetzbarkeit. Das RPA kann die Vorlage eines solchen angedachten Konzeptes
verlangen.
Bei der Maßnahme
barrierefreie Bushaltestellen kann das genau begründet werden und dafür Geld
eingestellt werden.
Bei neuen
Fördermaßnahmen muss genau geprüft werden, welche Förderprogramme es gibt,
welche Kosten können überschläglich ermittelt werden, welche zeitlichen
Vorgaben gibt es, bis wann müssen die Anträge gestellt werden und wann muss die
Maßnahme abgerechnet sein usw. .
Rh Deward plädiert
auch für Steuersenkungen und er stellt einige Umlagen und neue Pflichtprojekte
infrage. Seiner Meinung nach müsste es doch eine Möglichkeit geben, dagegen
vorzugehen.
SB Pauls betont,
dass die Kreis- u. Samtgemeindeumlagen seit Jahren stabil sind, diese berechnen
sich nach den Realsteuereinzahlungen.
Die Gemeinde hat
die Möglichkeit, Einspruch gegen die Bescheide zu erheben.
Bgm Ringel erinnert
daran, dass die Verträge geschlossen wurden und einzuhalten sind.
Die
Verwaltungsaufgaben werden von der Samtgemeinde für die Gemeinden übernommen
und zur Deckung dieser Kosten gibt es die entsprechende Umlage.
Rf Geuder bemerkt,
dass es auch um Aufgaben der Daseinsvorsorge ginge wie z. B. Schulen und
Schwimmbäder.
Sie weist auf das
Vorhaben der umfangreichen Sanierung des Schwimmbades Dannenberg (Elbe) hin,
auf hierfür würden die Gemeinden evtl. mit herangezogen werden.
Es folgt eine
weitere Diskussion über Kosten, die durch Umlagen mitfinanziert werden.
SB Pauls gibt den
abschließenden Hinweis, welche Folgen eine Steuersenkung hätte:
Es könnte heute
kein Haushalt beschlossen werden, weil er umfassend überarbeitet werden müsste.
Im Ergebnishaushalt würde das zu einem deutlichen Defizit führen sowie zu weiteren
Fehlbeträgen aus Vorjahren. Dann müsste der Haushalt im Januar 2020 beschlossen
werden. Es würde dazu führen, dass die Kommunalaufsicht nicht zustimmen wird.
Danach müsste eine erneute Hebesatzanpassung erfolgen, um den Haushalt
beschließen zu können.
Das bedeutet, dass
es bis zum Ende des 1. Quartals Auszahlungen nur im Rahmen der gesetzlichen
Verpflichtungen geben dürfte, alle freiwilligen Leistungen wären nicht möglich,
weil eine Haushaltssperre verhängt werden würde. Und dies solange, bis ein genehmigter
Haushalt vorläge.
Rh Struck führt
aus, dass er davon ausgegangen sei, dass sein Ansinnen und sein Antrag, den er
stellen werde, bekannt sei und dass Herr Pauls als Kämmerer darauf vorbereitet
gewesen wäre und einen
Alternativ-Vorschlag vorlegen könnte, wie der Haushalt dann aussehen würde.
SB Pauls entgegnet,
dass er nicht mehrere Haushalte vorbereiten könne, der Aufwand wäre immens. Er
habe ja einen Vorschlag vorbereitet und vorgelegt.
Bgm Ringel lässt
über den Antrag von Rh Struck auf Senkung der Hebesätze abstimmen.
Ja 5 Nein
6
Damit ist der
Antrag abgelehnt.
Auf die nochmalige
Frage von Rh Beckmann zum Antrag auf Teilsanierung der Straße Zur Lucie in
Siemen und zum Abschluss der Teilsanierung Mühlenberg in Quickborn führt SB Pauls
aus, dass das über die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Unterhaltungs-Budgets
Straßen , Wege, Plätze ( 8.600,- €) sowie Wirtschaftswege (10.000,-€- ) und die
bereits erwähnte Rückstellung von 2019 möglich sei, so dass die Maßnahmen
durchgeführt werden könnten.
Auf Nachfrage von
stellv. Bgm Fahren nach der Definition Unterhaltung und Investition stellt SB
Pauls nochmals klar, dass z. B. eine Sanierung von Wirtschaftswegen nur
investiv ist, wenn Fördermittel fließen oder eine deutliche Verbesserung und
Wertsteigerung (beim Hochbau mind. 3 Gewerke)
des ursprünglichen Zustandes vorgesehen ist.
Andere Sanierungen
oder Teilsanierungen gehören in die Unterhaltung.
Rh Struck stellt
den Antrag, sofern noch Mittel vorhanden, den westlichsten Wirtschaftsweg der
Gemeinde (Anmerkung: WG 76) in geeigneter Form zu sanieren.
Bgm Ringel lässt
über diesen Antrag abstimmen.
Abstimmung:
Ja 4 Nein 3 Enthaltungen 3
(Rh Peemöller war bei der Abstimmung
nicht anwesend)
Bgm Ringel möchte
über die vorgetragenen Änderungen incl. dem Vorschlag von SB Pauls über die
barrierefreien Bushaltestellen (als Investition, wenn Fördermittel fließen)
abstimmen lassen.
Rh Beckmann wirft
ein, dass das heute ein neu vorgetragener Vorschlag sei, evtl. bestünde noch
Beratungsbedarf und man könnte später darüber abstimmen u. evtl. einen
Nachtragshaushalt aufstellen.
Stellv. Bgm Fahren
entgegnet, dass es evtl. doch später zur Pflichtaufgabe werden könnte, und man
könnte doch bereits jetzt das Geld dafür in den Haushalt einstellen. Wenn es
Förderung gäbe, bedeute das schnelle Antragstellung. Die Zeit für Beratung und
Nachtrag könne man sich sparen und es wäre ein zusätzlicher Aufwand für
Kämmerer Pauls.
Bgm Ringel lässt
über die Aufnahme des Vorschlages
„barrierefreie Haltestellen“ abstimmen.
Abstimmung: Ja 7 Enthaltungen 4
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2020 sowie des Investitionsprogrammes 2019-2023
mit den vorgeschlagenen Änderungen lt. Sachverhalt.