Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.

Derzeit gibt es dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz sowie Sportboothafen festgesetzt.

 

Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden können.

 

An der westlichen Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden. Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

 

Im aufzustellenden Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet ausgewiesen werden.

 

Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden.

 

Rh Zühlke steht dem Vorhaben positiv entgegen und sieht dabei die Chance den Fremdenverkehr wiederzubeleben. Das Projekt ist eine Entwicklungschance für den Ort. Des Weiteren liegen keine anderweitigen Vorschläge zur Nutzung vor. Da sich die Fläche im Außenbereich befindet, wird es keine Beeinträchtigung für die Bewohner des Ortes geben.

Rf laudel-Voigt stimmt teilwiese zu. Sie weist auf das fehlende touristische Konzept hin und gibt zu bedenken auf die Kritik des Gewerbeaufsichtsamtes zu achten. Zudem muss Rücksicht auf die Bereiche des Biosphärenreservats genommen werden. Dass das Projekt in Konflikt mit dem bestehenden Gewerbe steht, gilt ebenfalls zu bedenken.

Rh Weiss verdeutlicht ebenfalls den Konflikt mit dem bestehenden Gewerbe, sieht aber ebenfalls Potenzial darin den Tourismus in Hitzacker (Elbe) zu fördern. Seines Erachtens nach weist das Konzept noch Probleme beim Hochwasserschutz auf. Es ist fraglich, wo die TinyHouses im Falle eines Hochwassers untergebracht werden sollen.

Rh Zühlke verdeutlicht, dass die Empfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der erste Schritt für die Umsetzung des Projektes ist. Die Fragen zum Naturschutz und zur Situation bei Hochwasser werden in der weiteren Planung geprüft. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde wird erst geändert, wenn der Bebauungsplan entsprechend aufgestellt wird.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.