Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0294/2019
Sachverhalt:
Der Antragsteller
hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.
Derzeit gibt es
dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche
dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz
sowie Sportboothafen festgesetzt.
Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung
Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für
TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen
Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie
bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden
können.
An der westlichen
Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden.
Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Im aufzustellenden
Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping
ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet
ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue
geändert werden.
Rh Zühlke steht dem
Vorhaben positiv entgegen und sieht dabei die Chance den Fremdenverkehr
wiederzubeleben. Das Projekt ist eine Entwicklungschance für den Ort. Des
Weiteren liegen keine anderweitigen Vorschläge zur Nutzung vor. Da sich die
Fläche im Außenbereich befindet, wird es keine Beeinträchtigung für die
Bewohner des Ortes geben.
Rf laudel-Voigt
stimmt teilwiese zu. Sie weist auf das fehlende touristische Konzept hin und
gibt zu bedenken auf die Kritik des Gewerbeaufsichtsamtes zu achten. Zudem muss
Rücksicht auf die Bereiche des Biosphärenreservats genommen werden. Dass das
Projekt in Konflikt mit dem bestehenden Gewerbe steht, gilt ebenfalls zu
bedenken.
Rh Weiss
verdeutlicht ebenfalls den Konflikt mit dem bestehenden Gewerbe, sieht aber
ebenfalls Potenzial darin den Tourismus in Hitzacker (Elbe) zu fördern. Seines
Erachtens nach weist das Konzept noch Probleme beim Hochwasserschutz auf. Es
ist fraglich, wo die TinyHouses im Falle eines Hochwassers untergebracht werden
sollen.
Rh Zühlke
verdeutlicht, dass die Empfehlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der erste
Schritt für die Umsetzung des Projektes ist. Die Fragen zum Naturschutz und zur
Situation bei Hochwasser werden in der weiteren Planung geprüft. Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde wird erst geändert, wenn der Bebauungsplan
entsprechend aufgestellt wird.
Ohne weitere
Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen
Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.