Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Rh Zühlke erläutert die Belastung der durch den Begegnungsverkehr entsteht. Er betont, dass trotz der Sanierung das bestehende Basaltpflaster erhalten bleiben soll.

FBL Hesebeck erläutert, dass bei der damaligen Ortsbesichtigung die Sanierung in fünf Abschnitte eingeteilt wurde. Bei der letzten Sitzung wurden Fragen über die Entwässerung aufgeworfen.

Die Vorlage wird erläutert. Im Bereich von der Neuen Straße zum Bahnhofsweg wird eine fünfreihige Gosse errichtet. Dadurch wird die Straße verbreitert. Das Wasser wird dort in die angrenzenden Gräben abgeschlagen. Die „eingebauten“ Kanaldeckel werden durch ein Hochbord gesichert, was aufgrund der entstehenden Verengung der Straße an dieser Stelle zu einer Verkehrsberuhigung führt. 

Im Bereich vor der Schule müssen die Hochborde und der Gehweg ebenfalls saniert werden. Die dort vorhandenen Bäume sind zum Teil abgängig und müssen entfernt werden. In dem Abschnitt gegenüber der Hochborde ist eine dreireihige Gosse vorgesehen.

Die Entwässerung wird anhand des Planes erläutert.

Der stellv. AV Walter merkt an, dass der verrohrte Schulbach, im Bereich bevor er die Dannenberger Straße kreuzt, Auslässe haben muss. An diesen Stellen ist bei Regen erhöhtes Wasseraufkommen, welches dann über die Straße fließt. FBL Hesebeck ergänzt, dass die Verrohrung in Richtung Jeetzel geprüft werden muss. Vor allem die Verrohrung im Bereich von Rewe muss überprüft und ggfs. instandgesetzt werden.

Die Entwässerung muss unabhängig von der Maßnahme in der Bauernstraße betrachtet werden.

Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass wichtigere Maßnahmen zuerst umgesetzt werden müssen. Sie stellt den Antrag die Maßnahme zu verschieben und nicht in den Haushalt für 2020 einzustellen.

FBL Hesebeck verweist darauf, dass es nicht möglich ist erst den Haushalt zu beraten und dann über Maßnahme zu sprechen. Er macht deutlich, dass die Maßnahme beitragspflichtig ist.

Auf Nachfrage von Rf Laudel-Voigt erläutert StDir Meyer die vor dem Hintergrund der seitens der Landesregierung angestrebten Gesetzesänderungen zur Thematik der Straßenausbaubeiträge. Die bestehenden Ausbaubeitragssatzungen sind weiterhin gültig. Wie in Zukunft mit den Ausbauträgen umgegangen wird obliegt der kommunalen Selbstverwaltung.

Rh Zühlke ergänzt hierzu, dass die Thematik bereits im Bauausschuss behandelt wurde. Es werden erleichterte Zahlungsbedingungen ermöglicht.

Rf Laudel-Voigt beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
um 17:01 wird der Sitzungsunterbrechung einstimmig zugestimmt.

Die Sitzung wird um 17:04 Uhr wieder eröffnet.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung stellt der stellv. AV Walter den erweiterten Antrag ergänzend zur Maßnahme eine Untersuchung der Verrohrung im Bereich Rewe durchzuführen.

Einstimmig empfohlen

Ja 7

 

FBL Hesebeck erläutert die Abrechnungsabschnitte.

Der erste Abschnitt ist im Bereich der fünfreihigen Gosse.

Vom Bahnhofsweg bis zur Dannenberger Straße befindet sich der zweite Abschnitt. Zusammen ergeben sich hier Anliegerbeiträge von rund 60.000 €.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden  

 


Beschluss:

Der 1. Bauabschnitt wird 2020 ausgebaut. Der 2. Bauabschnitt wird 2021 ausgebaut.

Ergänzend ist parallel hierzu zeitgleich eine Untersuchung der Verrohrung im Bereich Rewe durchzuführen.