Sitzung: 07.11.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0126/2019/1
Sachverhalt:
Rh Zühlke erläutert
die Belastung der durch den Begegnungsverkehr entsteht. Er betont, dass trotz
der Sanierung das bestehende Basaltpflaster erhalten bleiben soll.
FBL Hesebeck
erläutert, dass bei der damaligen Ortsbesichtigung die Sanierung in fünf
Abschnitte eingeteilt wurde. Bei der letzten Sitzung wurden Fragen über die
Entwässerung aufgeworfen.
Die Vorlage wird
erläutert. Im Bereich von der Neuen Straße zum Bahnhofsweg wird eine
fünfreihige Gosse errichtet. Dadurch wird die Straße verbreitert. Das Wasser
wird dort in die angrenzenden Gräben abgeschlagen. Die „eingebauten“
Kanaldeckel werden durch ein Hochbord gesichert, was aufgrund der entstehenden
Verengung der Straße an dieser Stelle zu einer Verkehrsberuhigung führt.
Im Bereich vor der
Schule müssen die Hochborde und der Gehweg ebenfalls saniert werden. Die dort
vorhandenen Bäume sind zum Teil abgängig und müssen entfernt werden. In dem
Abschnitt gegenüber der Hochborde ist eine dreireihige Gosse vorgesehen.
Die Entwässerung
wird anhand des Planes erläutert.
Der stellv. AV
Walter merkt an, dass der verrohrte Schulbach, im Bereich bevor er die
Dannenberger Straße kreuzt, Auslässe haben muss. An diesen Stellen ist bei
Regen erhöhtes Wasseraufkommen, welches dann über die Straße fließt. FBL
Hesebeck ergänzt, dass die Verrohrung in Richtung Jeetzel geprüft werden muss.
Vor allem die Verrohrung im Bereich von Rewe muss überprüft und ggfs.
instandgesetzt werden.
Die Entwässerung
muss unabhängig von der Maßnahme in der Bauernstraße betrachtet werden.
Rf Laudel-Voigt
weist darauf hin, dass wichtigere Maßnahmen zuerst umgesetzt werden müssen. Sie
stellt den Antrag die Maßnahme zu verschieben und nicht in den Haushalt für
2020 einzustellen.
FBL Hesebeck
verweist darauf, dass es nicht möglich ist erst den Haushalt zu beraten und
dann über Maßnahme zu sprechen. Er macht deutlich, dass die Maßnahme
beitragspflichtig ist.
Auf Nachfrage von
Rf Laudel-Voigt erläutert StDir Meyer die vor dem Hintergrund der seitens der
Landesregierung angestrebten Gesetzesänderungen zur Thematik der
Straßenausbaubeiträge. Die bestehenden Ausbaubeitragssatzungen sind weiterhin
gültig. Wie in Zukunft mit den Ausbauträgen umgegangen wird obliegt der
kommunalen Selbstverwaltung.
Rh Zühlke ergänzt
hierzu, dass die Thematik bereits im Bauausschuss behandelt wurde. Es werden
erleichterte Zahlungsbedingungen ermöglicht.
Rf Laudel-Voigt
beantragt eine Sitzungsunterbrechung.
um 17:01 wird der Sitzungsunterbrechung einstimmig zugestimmt.
Die Sitzung wird um
17:04 Uhr wieder eröffnet.
Nach der
Sitzungsunterbrechung stellt der stellv. AV Walter den erweiterten Antrag
ergänzend zur Maßnahme eine Untersuchung der Verrohrung im Bereich Rewe
durchzuführen.
Einstimmig
empfohlen
Ja 7
FBL Hesebeck
erläutert die Abrechnungsabschnitte.
Der erste Abschnitt
ist im Bereich der fünfreihigen Gosse.
Vom Bahnhofsweg bis
zur Dannenberger Straße befindet sich der zweite Abschnitt. Zusammen ergeben
sich hier Anliegerbeiträge von rund 60.000 €.
Der BPSUH empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Der 1. Bauabschnitt
wird 2020 ausgebaut. Der 2. Bauabschnitt wird 2021 ausgebaut.
Ergänzend ist
parallel hierzu zeitgleich eine Untersuchung der Verrohrung im Bereich Rewe
durchzuführen.