Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.07.2019 ist eine Kaufanfrage für das Grundstück in der Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl.st. 34/11 bei der Stadt Hitzacker (Elbe) eingegangen, ersatzweise ist beantragt, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit einzuräumen. Das Nutzungsrecht für das Grundstück wurde bereits vor dem Eigentumswechsel von Bund auf Land durch eine Genehmigung für den Fähranleger gesichert. Durch den Eigentümerwechsel nunmehr auf die Stadt Hitzacker (Elbe) ist dieses Nutzungsrecht nicht mehr vorhanden.

 

Im Rahmen der Übernahme der Jeetzel durch das NLWKN wurde eine Grundstücksteilung für die Landfläche vorgenommen. Daraus ist das Grundstück 34/11 in der Flur 7 mit einer Größe von 489 m² entstanden (siehe Lageplan).

 

Mit Kaufvertrag vom 28.06.2019 wurde dieses Grundstück zum Preis von 3,50 Euro/m² vom NLWKN an die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft.

 

Das Grundstück wird für gemeindeeigene Zwecke nicht benötigt.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

Das Grundstück der Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl. St. 34/11, mit einer Größe von 489 m² wird zu einem Kaufpreis von 1.711,50 Euro (3,50 Euro/m²) an einen Interessenten verkauft.

Die Kosten werden vom Interessenten getragen.

 

StDir Meyer erläutert den Sachverhalt.

Nach kurzer Diskussion wird sich darauf geeinigt, eine neue Vorlage über die Widmung des neu gebildeten Flurstückes vor dem Fähranleger anzulegen und den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 


Vertagung