Sitzung: 07.11.2019 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0403/2019
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hinter den
Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung beschlossen. Mit
der Änderung wird die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,35 geändert. Außerdem wird
eine Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile oder durch
das gesamte Gebäude festgesetzt.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB lag der
Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom
26.07.19 bis einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden
von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde Elbtalaue
- Avacon Netz AG, Salzwedel
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche Änderungen
wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter
den Höfen Nord – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (siehe Anlage
II zur Vorlage).
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Hinter den Höfen -3. Änderung und
Hinter den Höfen Nord -, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig
wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.