Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Die ansässige Firma im Breeser Weg plant die Erweiterung des Betriebes und hat dazu die Änderung des Bebauungsplanes beantragt (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Die Leistung des geflügelfleischverarbeitenden Betriebes soll erhöht werden, sodass die Herstellung von Convenience-Produkten von 75t pro Tag auf max. 200t pro Tag gesteigert werden kann.

 

Derzeit ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Erweiterung soll ein Sondergebiet Lebensmittelverarbeitung ausgewiesen werden. Der Flächennutzungsplan müsste ebenfalls geändert werden.

 

Die Übernahme der Planungskosten wurde vorab bestätigt. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Beratungen hierzu im Fachausschuss UBD und im Verwaltungsausschuss.

 

Rh Herzog schildert die Historie in dieser Angelegenheit aus seiner Sicht. So hat die Fa. Allfein bereits 2015 einen Antrag gestellt, ihre Produktionskapazitäten zu erhöhen. Die Fa. Allfein beabsichtigte, das derzeit eingeschränkte Gewerbegebiet in ein Industriebetrieb umzuwandeln. In einem Industriegebiet sind erhöhte Lärmwerte zulässig und mit Zunahme von Lärmbelästigung zu rechnen.

Hierzu hat es nach einer Anfrage seinerseits beim Landkreis die Aussage gegeben, dass eine Änderung des Bebauungsplanes nicht notwendig sei. Bei Überschreitung von Produktionsmengen ist lt. Aussage des Gewerbeaufsichtsamtes lediglich eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutz einzuholen.

Seitens des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) ist die Ausweisung eines Industriegebietes verhindert worden. Die Fa. Allfein hat scheinbar zunächst mit gleichen Produktionsmengen weitergearbeitet. Es kam jedoch zu erhöhten Lärmbelastungen, denen ist u.a. nach Vorliegen einer Unterschriftenaktion von Bürgern aus dem Dannenberger Osten nachgegangen worden ist, es sind erhöhte Werte nachgewiesen worden.

Nunmehr liegt ein erneuter Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes dar. Es ist nirgends dargestellt worden, warum dieses notwendig ist. Seiner Meinung nach kommen die Rechte von Anwohnern hier zu kurz. Er geht davon aus, dass mit der Ausweisung eines Sondergebietes auch im weiteren Verlauf der Entwicklungen mit Erweiterungen inklusive der Immissionen (Lärm und Gerüche) zu rechnen ist. In einer öffentlichen Fachausschusssitzung ist von der Betriebsleitung mitgeteilt worden, dass es durch die geplante Produktionserweiterung von 75 t auf ca. 200 t pro Tag zu keinen nennenswerten Erhöhungen von Lärm u.a. kommen wird. Vielmehr werden Produktionsabläufe optimiert und an-und abfahrende Fahrzeugkapazitäten besser ausgelastet werden.

Rh Herzog stellt sich die Frage, wie der Betrieb bisher gearbeitet hat.

Er führt die vor einiger Zeit dort stattgefundene Überprüfung in Bezug auf Schwarzarbeit an und berichtet über den jüngsten Bericht in der hiesigen Presse in Bezug auf einen Listerienbefall (Bakterien). In anderen Landkreisen sind in solchen Fällen Betriebe bereits stillgelegt worden. Entsprechende Anfragen zu den Vorfällen in dem Betrieb in Dannenberg /E. sind bereits entsprechende Anfragen beim Landkreis als zuständige Behörde gestellt worden.

 

Rh Herzog erklärt aufgrund diverser Unklarheiten in dieser Angelegenheit die Ablehnung der SOLi-Fraktion zu diesem Vorhaben.

 

Weitere Wortmeldungen gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht, Bgm Voß verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Breeser Weg ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.