Sitzung: 23.10.2019 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Herr Rehding, Schulleiter
der Grundschule an der Göhrde, weist darauf hin, dass Eltern immer
einfallsreicher werden, wenn es darum geht ihre Kinder auf einer anderen
Grundschule beschulen zu lassen, als die Schule, die laut Wohnort im
Einzugsbereich liegt.
So weiß er von Fällen, wo
das Kind bei den Großeltern oder Freunden gemeldet wird, nur weil der Antrag
auf Ausnahmegenehmigung zur Beschulung an der Wunschschule abgelehnt wurde.
Er möchte wissen, wie er
sich in einem solchen Fall verhalten soll, wenn er ganz klar Kenntnis davon
hat, dass hier Meldebetrug vorliegt.
1. Samtgemeinderat Beitz
erläutert, dass das Erfindungsreichtum der Eltern in der Tat immer größer wird,
auch in den Formulierungen der Anträge auf Ausnahmegenehmigung.
Fest steht: Es gibt einen
Hauptwohnsitz und dieser ist gültig zur Bestimmung des Einzugsgebietes.
Sollte man Kenntnis eines
Meldebetruges erlangen, kann dieser beim Einwohnermeldeamt der
Samtgemeideverwaltung gemeldet werden.