Herr Rehding, Schulleiter der Grundschule an der Göhrde, weist darauf hin, dass Eltern immer einfallsreicher werden, wenn es darum geht ihre Kinder auf einer anderen Grundschule beschulen zu lassen, als die Schule, die laut Wohnort im Einzugsbereich liegt.

So weiß er von Fällen, wo das Kind bei den Großeltern oder Freunden gemeldet wird, nur weil der Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Beschulung an der Wunschschule abgelehnt wurde.

 

Er möchte wissen, wie er sich in einem solchen Fall verhalten soll, wenn er ganz klar Kenntnis davon hat, dass hier Meldebetrug vorliegt.

 

1. Samtgemeinderat Beitz erläutert, dass das Erfindungsreichtum der Eltern in der Tat immer größer wird, auch in den Formulierungen der Anträge auf Ausnahmegenehmigung.

Fest steht: Es gibt einen Hauptwohnsitz und dieser ist gültig zur Bestimmung des Einzugsgebietes.

 

Sollte man Kenntnis eines Meldebetruges erlangen, kann dieser beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeideverwaltung gemeldet werden.