Sitzung: 04.11.2019 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0472/2019
Sachverhalt:
Bgm Stegemann
berichtet, dass im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahmen an einem Gemeindeweg in
der Gemarkung Govelin 12 Bäume gefällt wurde. Da sich der betroffene
Wegeabschnitt im Landschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ befindet, war für die Fällung
der Bäume die Einholung einer entsprechenden Zulässigkeitserklärung der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg notwendig.
In der
Zulässigkeitserklärung ist festgelegt worden, dass als Ersatz für die gefällten
Bäume 24 Bäume neu zu pflanzen sind.
Es sind je 12
Eichen (Quercus robur) und 12 Birken
(Betula pendula) abwechselnd in einer Stärke von 12 / 14 cm (2 x verpflanzt) zu
pflanzen.
Die Anpflanzung ist
fachgerecht (Zweibock, Pflanzmulde, Verbissschutz) durchzuführen und langfristig
zu pflegen.
Bei einer
Auftragsvergabe, incl. einer Anwachsgarantie,
an ein entsprechendes Unternehmen entstehen Kosten zwischen 350,- und
450,- € pro Baum.
Die Anpflanzung
könnte durchaus in Eigenleistung erfolgen, eine Vergabe an eine Fachfirma ist
nicht vorgeschrieben.
Es ist darüber zu
beraten, ob die Anpflanzung an eine Firma vergeben oder in Eigenleistung von
der Gemeinde durchgeführt werden soll.
Stellv. Bgm Goebel
findet es eine Unverschämtheit, dass hier der Naturschutz ganz deutlich über
die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde gestellt wird.
Wenn hier etwas
passiert, dann trägt die Gemeinde Göhrde ganz klar die Verantwortung.
Stellv. Bgmin
Klappstein möchte wissen, ob dort überhaupt genug Platz für 24 neue Bäume
vorhanden ist. Ihrer Ansicht nach reicht der Platz nicht aus.
Bgm Stegemann
erklärt, dass die Gemeinde Beschnitt bis 1m von der Straße/des Weges zur
Sicherung vornehmen darf. Auch er stellt für sich selbst fest, dass der Platz
dort für 24 neue Bäume sehr knapp bemessen ist.
Stellv. Bgmin
Klappstein möchte an dieser Stelle eine Naturverjüngung durchführen und die
geforderte Ersatzpflanzung aus dem vorhandenen Bewuchs herauspflegen.
Dieser Vorschlag
wird vom Rat sehr begrüßt, deshalb stellt stellv. Bgmin Klappstein einen Antrag
auf Durchführung einer Naturverjüngung.
Stellv. Bgm Goebel
beantragt, dass außerdem ein Bescheid der unteren Naturschutzbehörde
angefordert wird, in dem ganz deutlich formuliert ist, dass der Naturschutz
hier über die Verkehrssicherungspflicht gestellt wird, damit im Falle eines
Falles nicht die Gemeinde Göhrde, sondern der Landkreis Lüchow-Dannenberg die
Verantwortung trägt.
Rh Scherlies
schließt sich an, er empfindet diese auferlegte teure Ersatzbepflanzung fast
als Bestrafung für die Gemeinde, nur weil man hier seiner Pflicht der
Verkehrssicherung nachgekommen ist. Er unterstützt beide gestellten Anträge.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgende
Beschlüsse:
1.) Der Gemeinde Göhrde plant am Gemeindeweg in
der Gemarkung Govelin eine Naturverjüngung durchzuführen. Diese Naturverjüngung
soll anstatt einer Ersatzbepflanzung aus dem vorhandenen Bewuchs herausgepflegt
werden.
(Antrag stellv. Bgmin Klappstein)
2.) Die Gemeinde Göhrde wird außerdem einen
Bescheid von der unteren Naturschutzbehörde einfordern, in dem diese die
Naturschutzbestimmungen deutlich über die Verkehrssicherungspflicht der
Gemeinde stellt. Damit sollte dann der Landkreis als untere Naturschutzbehörde
auch die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht übernehmen. (Antrag
stellv. Bgm Goebel)