Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Bgm Stegemann berichtet, dass im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahmen an einem Gemeindeweg in der Gemarkung Govelin 12 Bäume gefällt wurde. Da sich der betroffene Wegeabschnitt im Landschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ befindet, war für die Fällung der Bäume die Einholung einer entsprechenden Zulässigkeitserklärung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg notwendig.

In der Zulässigkeitserklärung ist festgelegt worden, dass als Ersatz für die gefällten Bäume 24 Bäume neu zu pflanzen sind.

Es sind je 12 Eichen (Quercus robur)  und 12 Birken (Betula pendula) abwechselnd in einer Stärke von 12 / 14 cm (2 x verpflanzt) zu pflanzen.

Die Anpflanzung ist fachgerecht (Zweibock, Pflanzmulde, Verbissschutz) durchzuführen und langfristig zu pflegen.

Bei einer Auftragsvergabe, incl. einer Anwachsgarantie,  an ein entsprechendes Unternehmen entstehen Kosten zwischen 350,- und 450,- € pro Baum.

Die Anpflanzung könnte durchaus in Eigenleistung erfolgen, eine Vergabe an eine Fachfirma ist nicht vorgeschrieben.

 

Es ist darüber zu beraten, ob die Anpflanzung an eine Firma vergeben oder in Eigenleistung von der Gemeinde durchgeführt werden soll.

 

Stellv. Bgm Goebel findet es eine Unverschämtheit, dass hier der Naturschutz ganz deutlich über die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde gestellt wird.

Wenn hier etwas passiert, dann trägt die Gemeinde Göhrde ganz klar die Verantwortung.

 

Stellv. Bgmin Klappstein möchte wissen, ob dort überhaupt genug Platz für 24 neue Bäume vorhanden ist. Ihrer Ansicht nach reicht der Platz nicht aus.

 

Bgm Stegemann erklärt, dass die Gemeinde Beschnitt bis 1m von der Straße/des Weges zur Sicherung vornehmen darf. Auch er stellt für sich selbst fest, dass der Platz dort für 24 neue Bäume sehr knapp bemessen ist.

 

Stellv. Bgmin Klappstein möchte an dieser Stelle eine Naturverjüngung durchführen und die geforderte Ersatzpflanzung aus dem vorhandenen Bewuchs herauspflegen.

 

Dieser Vorschlag wird vom Rat sehr begrüßt, deshalb stellt stellv. Bgmin Klappstein einen Antrag auf Durchführung einer Naturverjüngung.

 

Stellv. Bgm Goebel beantragt, dass außerdem ein Bescheid der unteren Naturschutzbehörde angefordert wird, in dem ganz deutlich formuliert ist, dass der Naturschutz hier über die Verkehrssicherungspflicht gestellt wird, damit im Falle eines Falles nicht die Gemeinde Göhrde, sondern der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Verantwortung trägt. 

 

Rh Scherlies schließt sich an, er empfindet diese auferlegte teure Ersatzbepflanzung fast als Bestrafung für die Gemeinde, nur weil man hier seiner Pflicht der Verkehrssicherung nachgekommen ist. Er unterstützt beide gestellten Anträge.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgende

 


Beschlüsse:

1.)    Der Gemeinde Göhrde plant am Gemeindeweg in der Gemarkung Govelin eine Naturverjüngung durchzuführen. Diese Naturverjüngung soll anstatt einer Ersatzbepflanzung aus dem vorhandenen Bewuchs herausgepflegt werden.

(Antrag stellv. Bgmin Klappstein)

 

2.)    Die Gemeinde Göhrde wird außerdem einen Bescheid von der unteren Naturschutzbehörde einfordern, in dem diese die Naturschutzbestimmungen deutlich über die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde stellt. Damit sollte dann der Landkreis als untere Naturschutzbehörde auch die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht übernehmen. (Antrag stellv. Bgm Goebel)