Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Bürgermeister förmlich zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über Ihre
Pflichten nach §§ 40-42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Erhard
Fröhlich, An der Kirche 9, 29456 Hitzacker (Elbe) seine Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem.
§ 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich ihn
darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das
Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot
(Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“
StDir Meyer
verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet das Ratsmitglied Erhard
Fröhlich per Handschlag.
Bgm Mertins heißt
Rh Fröhlich als Ratsmitglied willkommen.