Sitzung: 09.12.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0294/2019
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Der Antragsteller
hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.
Derzeit gibt es
dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche
dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz
sowie Sportboothafen festgesetzt.
Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung
Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für
TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen
Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie
bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden
können.
An der westlichen
Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden.
Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Im aufzustellenden
Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping
ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet
ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue
geändert werden.
Rh Weiss bemerkt,
dass er es grundsätzlich begrüße, dass der Antragsteller ein solches Projekt
anstrebe, welches auch der touristischen Nutzung in dieser Region entgegen
komme;
er halte aber das Konzept für noch nicht ausgewogen und überzeugend
hinsichtlich ökologischer Gründe sowie wegen des Hochwasserschutzes
hinsichtlich der Tiny-Häuser. Er könne daher dem so nicht zustimmen.
Rh Zühlke führt
aus, dass er das Vorhaben befürworte, der OT. Tießau sei immer ein wichtiger
Bereich für den Fremdenverkehr der Stadt Hitzacker (Elbe) gewesen, leider haben
dort Gaststätten und touristische Betriebe im Laufe der Zeit aufgegeben. Evtl.
käme es aber mit dem geplanten Projekt zu einer Wiederbelebung des Potentials,
welches Tießau zu bieten hätte.
Er freue sich über
die Initiative und werde zustimmen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen
Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.