Beschluss: Abgelehnt

Die Fraktionen der UWG und der Bürgerliste haben mit Antrag vom 31.05.2017 beantragt festzustellen, dass die Entscheidung über den Um-/Ausbau der Langen Straße beim Rat der Stadt Dannenberg(Elbe) liegt und zu beschließen, dass die Verwaltung aufgefordert wird, vor den entsprechenden Beschlüssen eine rechtlich verbindliche Erklärung darüber abzugeben, ob und ggfs. in welcher Höhe Kostenbeteiligungen von Anliegern erhoben werden sollen oder müssen.

 

AV Siemke liest den Antrag vor, der der Vorlage als Anlage beiliegt.

 

Rh Herzog verweist auf bestehende Ratsbeschlüsse insbesondere auch im Rahmen der Haushaltsplanung.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache besteht Einigkeit über die grundsätzliche Zuständigkeit des Rates.

 

StD Meyer weist im Hinblick auf die Beratungen unter TOP 5 darauf hin, dass aufgrund der Rechtslage eine rechtlich verbindliche Erklärung über die Höhe der Anliegerbeiträge nicht möglich ist.

 

Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss die beantragten Beschlüsse nicht zu empfehlen.