Sitzung: 22.10.2019 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0438/2019
FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage nebst Anlagen:
Die
Haushaltsansätze wurden aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus den Vorjahren
fortgeschrieben. Veränderungen sind für die nachfolgendenden Sachkonten
aufgeführt.
Erfolgsplan, siehe Anlage 1 zur Vorlage:
Vorab fügt FBL Ringel ergänzend hinzu, dass bei den
Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer mit rd. 135.000 € zu rechnen ist.
Sachkonto 332100-Benutzungsgebühren:
Durch die Änderung
der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für
Dienst-/ und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu
erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) ist mit Mehreinnahmen zu
rechnen.
FBL Ringel bittet den in der Vorlage für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen
Betrag i. H. v. 20.000 € auf 25.000 € zu erhöhen.
Sachkonto 422115-Unterhaltung bewegliches
Sachanlagevermögen:
Auf diesem
Sachkonto werden u. a. die Rechnungsbeträge an die Feuerwehrtechnische Zentrale
(FTZ) gebucht. Es stehen intervallmäßige Prüfungen an verschiedenen Geräte und
der Ersatz von Zubehör für Atemschutzgeräte an. Daher werden insgesamt 60.000 €
veranschlagt.
Sachkonto 422210-Anschaffung geringwertiger
Gegenstände und Geräte:
Es besteht u. a.
Bedarf an Arbeitsscheinwerfern, Haaligan-Tools, Übergangsstücken,
D-Hohlstrahlrohren, Verteilern, Löschrucksäcken, Handwärmebildkameras,
Rettungstrage-tüchern und weiteren Ausrüstungen aufgrund von Aussonderungen.
Auch sind die auf den ELWs abgängigen PCs zu ersetzen.
In 2020 sind dann
die Funkgeräte für den Einsatzstellenfunk zu beschaffen. In den letzten beiden
Jahren wurden hierfür Rückstellungen von zweimal 40.000 € vorgesehen. Es sind
weitere 25.000 € für Geräte und Lohnkosten für die Montage vorzusehen, somit
rd. 30.000 €. Daher werden insgesamt 71.000 € veranschlagt.
Sachkonto 424116-Versicherungen:
Durch Erhöhung der
Versicherungsprämien ist der genannte Ansatz von 32.500 € auf 34.000 € anzupassen. FBL Ringel bittet um entsprechende
Korrektur.
Sachkonto 425120-Haltung von Fahrzeuge:
Es ist im nächsten
Jahr kein erhöhter Bedarf an Reparaturen und Austausch von Reifen an großen
Fahrzeugen zu erwarten. Daher kann der Ansatz auf 65.000 € verringert werden.
Sachkonto 426110-Aufwendungen für
Ausbildung:
Im nächsten Jahr
soll die Fortbildung für die Vegetationsbrandbekämpfung und ein weiteres Modul
im Brandcontainer durchgeführt werden. Daneben sind die Fortbildungen in der
FTZ und weitere Führerscheine nötig. Damit steigt der Ansatz auf 38.000 €.
Sachkonto 426140-Dienst- und Schutzkleidung:
Im laufenden
Haushaltsjahr wurde weitere Bekleidung für die Einsatzstellenhygiene beschafft.
Daher kann der Ansatz auf 66.000 € reduziert werden.
Sachkonto 442100-Entschädigung für
ehrenamtlich Tätige:
Durch die
beabsichtigte Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung ist der Ansatz auf
55.500 € zu erhöhen.
FBL Ringel verweist in diesem Zusammenhang auf nähere Ausführungen im Rahmen
des folgenden TOPs.
Sachkonto 442920-Mitgliedsbeiträge:
Der
Kreisfeuerwehrverband hat seinen Mitgliedsbeitrag auf 7,00 €/Mitglied erhöht,
somit rd. 7.200 € für derzeit 1.017 Mitglieder.
Sachkonto 443117-Beratungs- und
Betreuungshonorare:
Vorsorglich
sollten 1.000 € vorgesehen werden.
Investitionsprogramm
2020–2023, siehe Anlage 2 zur Vorlage:
Aus dem Finanzplan 2020 soll u. a. eine Wärmebildkamera mit
Zubehör für die Ortsfeuerwehr Wietzetze, zwei Gerätesätze zur Absturzsicherung
und ein Eisrettungs-Kit beschafft werden.
In den Folgejahren sind auch wieder Beschaffungen von
Tragkraftspritzen, Notstromaggregaten und Druckbelüftern erforderlich.
Darüber hinaus ist die Fahrzeugbeschaffung nach dem Feuerwehrbedarfsplan
aufgenommen worden.
Für das Jahr 2020 wurde im Investitionsprogramm vorsorglich
ein bisher nicht vorgesehenes Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die
Ortsfeuerwehr Jameln auf einem Unimog-Fahrgestell für die Waldbrandbekämpfung
als Ersatz für das TLF 16/24 aufgenommen.
FBL Ringel erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue
durch den Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen in den finanziellen Möglichkeiten
begrenzt ist. Daher wird ein Antrag auf Bedarfs-zuweisung für die in Rede
stehende Beschaffung beantragt. Ohne Bedarfszuweisung ist eine Finanzierung
dieses Fahrzeuges nicht möglich.
AV Harms berichtet, dass
das Kommando der Ortsfeuerwehr Dannenberg einen Antrag für die Beschaffung
eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) anstatt des im Jahr 2020 geplanten
mittleren Löschfahrzeuges (MLF), vgl. dazu das Investitionsprogramm 2019-2022,
Anlage zur Vorlage 40/0375/2018, gestellt hat.
FBL Ringel führt dazu aus, dass
der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 21.08.2018 den Feuerwehrbedarfsplan für
die Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen hat. Im besagten Plan ist der notwendige
Fahrzeugpark für die Ortsfeuerwehr Dannenberg aufgeführt. Derzeit wird keine Notwendigkeit
gesehen, von dem Feuerwehrbedarfsplan abzuweichen.
Sollten sich künftig andere
Notwendigkeiten ergeben, wird der Feuerwehrbedarfsplan entsprechend angepasst.
Nach umfassender Erläuterung empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Brandschutzausschuss empfiehlt die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm
2019–2023 für die Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) entsprechend der
beschriebenen Änderungen.