Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt anhand der Vorlage nebst Anlagen:

 

Die Haushaltsansätze wurden aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus den Vorjahren fortgeschrieben. Veränderungen sind für die nachfolgendenden Sachkonten aufgeführt.

 

Erfolgsplan, siehe Anlage 1 zur Vorlage:

 

Vorab fügt FBL Ringel ergänzend hinzu, dass bei den Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer mit rd. 135.000 € zu rechnen ist.

 

Sachkonto 332100-Benutzungsgebühren:          

Durch die Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für Dienst-/ und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) ist mit Mehreinnahmen zu rechnen.
FBL Ringel bittet den in der Vorlage für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Betrag i. H. v. 20.000 € auf 25.000 € zu erhöhen.

 

Sachkonto 422115-Unterhaltung bewegliches Sachanlagevermögen:

Auf diesem Sachkonto werden u. a. die Rechnungsbeträge an die Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) gebucht. Es stehen intervallmäßige Prüfungen an verschiedenen Geräte und der Ersatz von Zubehör für Atemschutzgeräte an. Daher werden insgesamt 60.000 € veranschlagt.

 

Sachkonto 422210-Anschaffung geringwertiger Gegenstände und Geräte:

Es besteht u. a. Bedarf an Arbeitsscheinwerfern, Haaligan-Tools, Übergangsstücken,
D-Hohlstrahlrohren, Verteilern, Löschrucksäcken, Handwärmebildkameras, Rettungstrage-tüchern und weiteren Ausrüstungen aufgrund von Aussonderungen. Auch sind die auf den ELWs abgängigen PCs zu ersetzen.

In 2020 sind dann die Funkgeräte für den Einsatzstellenfunk zu beschaffen. In den letzten beiden Jahren wurden hierfür Rückstellungen von zweimal 40.000 € vorgesehen. Es sind weitere 25.000 € für Geräte und Lohnkosten für die Montage vorzusehen, somit rd. 30.000 €. Daher werden insgesamt 71.000 € veranschlagt.

 

Sachkonto 424116-Versicherungen:

Durch Erhöhung der Versicherungsprämien ist der genannte Ansatz von 32.500 € auf 34.000 € anzupassen. FBL Ringel bittet um entsprechende Korrektur.

 

Sachkonto 425120-Haltung von Fahrzeuge:

Es ist im nächsten Jahr kein erhöhter Bedarf an Reparaturen und Austausch von Reifen an großen Fahrzeugen zu erwarten. Daher kann der Ansatz auf 65.000 € verringert werden.

 

 

 

 

Sachkonto 426110-Aufwendungen für Ausbildung:

Im nächsten Jahr soll die Fortbildung für die Vegetationsbrandbekämpfung und ein weiteres Modul im Brandcontainer durchgeführt werden. Daneben sind die Fortbildungen in der FTZ und weitere Führerscheine nötig. Damit steigt der Ansatz auf 38.000 €.

 

Sachkonto 426140-Dienst- und Schutzkleidung:

Im laufenden Haushaltsjahr wurde weitere Bekleidung für die Einsatzstellenhygiene beschafft. Daher kann der Ansatz auf 66.000 € reduziert werden.

 

Sachkonto 442100-Entschädigung für ehrenamtlich Tätige:

Durch die beabsichtigte Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung ist der Ansatz auf 55.500 € zu erhöhen.
FBL Ringel verweist in diesem Zusammenhang auf nähere Ausführungen im Rahmen des folgenden TOPs.

 

Sachkonto 442920-Mitgliedsbeiträge:

Der Kreisfeuerwehrverband hat seinen Mitgliedsbeitrag auf 7,00 €/Mitglied erhöht, somit rd. 7.200 € für derzeit 1.017 Mitglieder.

 

Sachkonto 443117-Beratungs- und Betreuungshonorare:

Vorsorglich sollten 1.000 € vorgesehen werden.             

 

 

Investitionsprogramm 2020–2023, siehe Anlage 2 zur Vorlage:

 

Aus dem Finanzplan 2020 soll u. a. eine Wärmebildkamera mit Zubehör für die Ortsfeuerwehr Wietzetze, zwei Gerätesätze zur Absturzsicherung und ein Eisrettungs-Kit beschafft werden.

In den Folgejahren sind auch wieder Beschaffungen von Tragkraftspritzen, Notstromaggregaten und Druckbelüftern erforderlich.
Darüber hinaus ist die Fahrzeugbeschaffung nach dem Feuerwehrbedarfsplan aufgenommen worden.

Für das Jahr 2020 wurde im Investitionsprogramm vorsorglich ein bisher nicht vorgesehenes Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) für die Ortsfeuerwehr Jameln auf einem Unimog-Fahrgestell für die Waldbrandbekämpfung als Ersatz für das TLF 16/24 aufgenommen.
FBL Ringel erläutert, dass die Samtgemeinde Elbtalaue durch den Zukunftsvertrag mit dem Land Niedersachsen in den finanziellen Möglichkeiten begrenzt ist. Daher wird ein Antrag auf Bedarfs-zuweisung für die in Rede stehende Beschaffung beantragt. Ohne Bedarfszuweisung ist eine Finanzierung dieses Fahrzeuges nicht möglich.

 

AV Harms berichtet, dass das Kommando der Ortsfeuerwehr Dannenberg einen Antrag für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) anstatt des im Jahr 2020 geplanten mittleren Löschfahrzeuges (MLF), vgl. dazu das Investitionsprogramm 2019-2022, Anlage zur Vorlage 40/0375/2018, gestellt hat.
FBL Ringel führt dazu aus, dass der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 21.08.2018 den Feuerwehrbedarfsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue beschlossen hat. Im besagten Plan ist der notwendige Fahrzeugpark für die Ortsfeuerwehr Dannenberg aufgeführt. Derzeit wird keine Notwendigkeit gesehen, von dem Feuerwehrbedarfsplan abzuweichen.
Sollten sich künftig andere Notwendigkeiten ergeben, wird der Feuerwehrbedarfsplan entsprechend angepasst.

 

Nach umfassender Erläuterung empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Brandschutzausschuss empfiehlt die in der Anlage zur Vorlage aufgeführten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2020 und das Investitionsprogramm 2019–2023 für die Kostenstelle 12600400100 (Brandschutz) entsprechend der beschriebenen Änderungen.