Sitzung: 29.08.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Rh Beckmann fragt nach der
Prioritätenliste für den Umbau der Bushaltestellen um die Barrierefreiheit zu
gewährleisten. Die Umsetzung soll seiner Kenntnis nach bis 2024 erfolgen.
Die
Bürgermeisterdienstversammlung hat hier wohl schon Informationen erhalten.
Rh Beckmann verliest die
Standorte der Bushaltestellen und den jeweiligen Kostenträger.
Er bittet darum, dass Bgm
Ringel klärt, warum an Kreisstraßen die Gemeinde als Kostenträger zuständig
sein sollte. Laut der ihm vorliegenden Liste sind hier mehrere Abweichungen.
Seiner Ansicht sollte auch die Priorität der Liste
überarbeitet werden und die Bushaltestelle in direkter Nähe der Schule und des
Seniorenheims sollten in der Priorität ganz oben stehen.
Bgm Ringel berichtet, dass dies tatsächlich schon
Thema in der Bürgermeisterdienstversammlung war:
Es gibt einen Beschluss vom Landkreis, jedoch steht
die genaue Umsetzung noch nicht fest, es ist eine Prioritätenliste erstellt
worden und laut dieser Liste sind wir für 3 Bushaltestellen innerhalb der
Ortsdurchfahrt der Gemeinde Gusborn zuständig, pro Bushaltestelle wären
ungefähr 10.000,- Euro in den Haushalt einzuplanen.
Wenn genaue und aktuelle Informationen vorliegen oder
eine Umsetzung durch die Gemeinde notwendig ist, dann berichtet Bgm Ringel umgehend
davon bzw. das Haltestellenkonzept kommt dementsprechend auf die Tagesordnung.
Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass neue gesetzliche
Regelungen vorschreiben, dass die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten
sind, deshalb wurde die Verlegung der Bushaltestelle in Zadrau an die
Hauptstraße von der Verwaltung bereits abgeraten, da man hier sonst in 2-3
Jahren erneut Geld in die Hand nehmen müsste, um den gesetzlichen Anforderungen
zu entsprechen.
Er sieht dort in den nächsten Jahren einiges an
finanzieller Belastung auf die Gemeinden zukommen, wenn hier die gesetzlichen
Anforderungen eingehalten werden müssen.
Die Gemeinde Gusborn muss prüfen wie hier die gestellten Anforderungen mit dem Haltestellenkonzept übereinkommen.