Rh Beckmann fragt nach der Prioritätenliste für den Umbau der Bushaltestellen um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Die Umsetzung soll seiner Kenntnis nach bis 2024 erfolgen.

Die Bürgermeisterdienstversammlung hat hier wohl schon Informationen erhalten.

Rh Beckmann verliest die Standorte der Bushaltestellen und den jeweiligen Kostenträger.

Er bittet darum, dass Bgm Ringel klärt, warum an Kreisstraßen die Gemeinde als Kostenträger zuständig sein sollte. Laut der ihm vorliegenden Liste sind hier mehrere Abweichungen.

 

Seiner Ansicht sollte auch die Priorität der Liste überarbeitet werden und die Bushaltestelle in direkter Nähe der Schule und des Seniorenheims sollten in der Priorität ganz oben stehen.

 

Bgm Ringel berichtet, dass dies tatsächlich schon Thema in der Bürgermeisterdienstversammlung war:

Es gibt einen Beschluss vom Landkreis, jedoch steht die genaue Umsetzung noch nicht fest, es ist eine Prioritätenliste erstellt worden und laut dieser Liste sind wir für 3 Bushaltestellen innerhalb der Ortsdurchfahrt der Gemeinde Gusborn zuständig, pro Bushaltestelle wären ungefähr 10.000,- Euro in den Haushalt einzuplanen.

 

Wenn genaue und aktuelle Informationen vorliegen oder eine Umsetzung durch die Gemeinde notwendig ist, dann berichtet Bgm Ringel umgehend davon bzw. das Haltestellenkonzept kommt dementsprechend auf die Tagesordnung.

 

Stellv. Bgm Fahren ergänzt, dass neue gesetzliche Regelungen vorschreiben, dass die Bushaltestellen barrierefrei zu gestalten sind, deshalb wurde die Verlegung der Bushaltestelle in Zadrau an die Hauptstraße von der Verwaltung bereits abgeraten, da man hier sonst in 2-3 Jahren erneut Geld in die Hand nehmen müsste, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Er sieht dort in den nächsten Jahren einiges an finanzieller Belastung auf die Gemeinden zukommen, wenn hier die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden müssen.

Die Gemeinde Gusborn muss prüfen wie hier die gestellten Anforderungen mit dem Haltestellenkonzept übereinkommen.