Rf Rohwedder erläutert, dass im Ginsterweg in Prisser eine ca. 2m hohe Grenzwand errichtet worden ist und fragt, welche rechtliche Vorgaben bestehen.

 

Von den Verwaltungsvertretern wird erläutert, dass Grenzwände nach dem Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) bis zu einer Höhe von 2,00m zulässig sind. Niedrigere Höhen können durch Baugestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen oder als separate Satzungen

oder aus denkmalpflegerischer Sicht vorgegeben sein.