Sitzung: 24.09.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rf Rohwedder erläutert,
dass im Ginsterweg in Prisser eine ca. 2m hohe Grenzwand errichtet worden ist
und fragt, welche rechtliche Vorgaben bestehen.
Von den
Verwaltungsvertretern wird erläutert, dass Grenzwände nach dem
Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) bis zu einer Höhe von 2,00m
zulässig sind. Niedrigere Höhen können durch Baugestaltungsvorschriften in
Bebauungsplänen oder als separate Satzungen
oder aus
denkmalpflegerischer Sicht vorgegeben sein.