Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der vorläufige Haushaltsplanentwurf wird den Ratsmitgliedern von SB Pauls zur Verfügung gestellt. Dieser beinhaltet erste Gedanken zum Haushalt 2020.


Bgm Schulz bemerkt zum Haushalt 2019, dass der 3. Abschlag zum Anteil an der Einkommen-u. Umsatzsteuer erst im November eingehen wird, so dass der Entwurf daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aussagekräftig ist.

 

SB Pauls führt aus, dass es noch Verschiebungen geben wird, denn anhand der eben
genannten noch eingehenden Abschläge kann erst die letzte Rate für Dezember errechnet werden. Erst dann kann das Ergebnis genauer prognostiziert werden und darauf errechnet werden, wie sich die Umlagen verändern werden.

 

Bgm Schulz führt aus, dass sich die Entwicklung der Einnahmen aus Gewerbesteuern bis jetzt sehr positiv darstellt, geplant waren 66.000,-€, die Gemeinde liegt mit fast 100.000,- € darüber (festgesetzt). Es ist aber noch nicht alles eingegangen.

Es sollten Rückstellungen f. Umlagen gebildet werden.

 

SB Pauls erläutert, dass sich die Umlagen immer anhand der Höhe der Einzahlungen im Finanzhaushalt errechnen. Die Abschläge kommen ca. Mitte November, fließen aber noch nicht in die Umlagenberechnung ein, so dass die Gemeinde damit bis jetzt im Plan liegt. 

Im Entwurf auf Seite 97 sind deshalb noch keine Rückstellungen dafür aufgeführt.

Derzeit liegen die Umlagen auch noch unter dem Ansatz von 2019.

 

Für 2020 ist die Kreisumlage mit 129.400,-€ und die  Samtgemeinde-Umlage mit 113.200,- € erstmal eingeplant. 

 

Bgm Schulz ergänzt, dass für das Jahr 2020 die Budgets im Rahmen von 2019 liegen. Folgende Maßnahmen werden eingearbeitet:

 

-       Die 1. Priorität hat der Umbau des Mehrzweckgebäudes,

-       es soll der Grabenanschluss bei dem Containerplatz wieder hergerichtet werden,

-       die Wegeränder sollen gegrädert werden,

-       die Gullys Achter Höfe sollen freigelegt und gespült werden und

-       die Ertüchtigung der Wege muss vorgesehen werden, da sie durch den Kreuzungsbau gelitten haben. Es muss beraten werden, wie und wo das geschehen soll.

 

Ab wann die Abschreibung für das Mehrzweckgebäude zum Tragen kommt, muss dann geklärt werden,  (ab Folgemonat nach Fertigstellung)   - ob das in 2020, 2021 oder 2022 sein wird, muss dann entsprechend eingeplant werden (4.000,- €). 

Auch für die Flurneuordnung muss ein Abschreibungsbetrag von 7.800,- € vorgesehen werden.

 

Die Beschlussfassung zum Haushalt 2020 ist im Dezember 2019 vorgesehen.

 

SB Pauls ergänzt, dass er vorsorglich investive Mittel von 15.000,- €, für das Nebengebäude für den Fall eingeplant hat, dass nicht förderfähige Maßnahmen das Budget überschreiten, was sonst zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes führen müsste.

Es gäbe auch die Möglichkeit, diesen Betrag mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Die Ratsmitglieder nehmen Kenntnis.

 

 

 

 


Kenntnis genommen.