Sachverhalt:
Der vorläufige
Haushaltsplanentwurf wird den Ratsmitgliedern von SB Pauls zur Verfügung
gestellt. Dieser beinhaltet erste Gedanken zum Haushalt 2020.
Bgm Schulz bemerkt zum Haushalt 2019, dass der 3. Abschlag zum Anteil an der
Einkommen-u. Umsatzsteuer erst im November eingehen wird, so dass der Entwurf
daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht aussagekräftig ist.
SB Pauls führt aus,
dass es noch Verschiebungen geben wird, denn anhand der eben
genannten noch eingehenden Abschläge kann erst die letzte Rate für Dezember
errechnet werden. Erst dann kann das Ergebnis genauer prognostiziert werden und
darauf errechnet werden, wie sich die Umlagen verändern werden.
Bgm Schulz führt
aus, dass sich die Entwicklung der Einnahmen aus Gewerbesteuern bis jetzt sehr
positiv darstellt, geplant waren 66.000,-€, die Gemeinde liegt mit fast
100.000,- € darüber (festgesetzt). Es ist aber noch nicht alles eingegangen.
Es sollten
Rückstellungen f. Umlagen gebildet werden.
SB Pauls erläutert,
dass sich die Umlagen immer anhand der Höhe der Einzahlungen im Finanzhaushalt
errechnen. Die Abschläge kommen ca. Mitte November, fließen aber noch nicht in
die Umlagenberechnung ein, so dass die Gemeinde damit bis jetzt im Plan
liegt.
Im Entwurf auf
Seite 97 sind deshalb noch keine Rückstellungen dafür aufgeführt.
Derzeit liegen die
Umlagen auch noch unter dem Ansatz von 2019.
Für 2020 ist die
Kreisumlage mit 129.400,-€ und die
Samtgemeinde-Umlage mit 113.200,- € erstmal eingeplant.
Bgm Schulz ergänzt,
dass für das Jahr 2020 die Budgets im Rahmen von 2019 liegen. Folgende
Maßnahmen werden eingearbeitet:
- Die 1. Priorität hat der Umbau des
Mehrzweckgebäudes,
- es soll der Grabenanschluss bei dem
Containerplatz wieder hergerichtet werden,
- die Wegeränder sollen gegrädert werden,
- die Gullys Achter Höfe sollen freigelegt und
gespült werden und
- die Ertüchtigung der Wege muss vorgesehen
werden, da sie durch den Kreuzungsbau gelitten haben. Es muss beraten werden,
wie und wo das geschehen soll.
Ab wann die
Abschreibung für das Mehrzweckgebäude zum Tragen kommt, muss dann geklärt
werden, (ab Folgemonat nach
Fertigstellung) - ob das in 2020, 2021
oder 2022 sein wird, muss dann entsprechend eingeplant werden (4.000,- €).
Auch für die
Flurneuordnung muss ein Abschreibungsbetrag von 7.800,- € vorgesehen werden.
Die
Beschlussfassung zum Haushalt 2020 ist im Dezember 2019 vorgesehen.
SB Pauls ergänzt,
dass er vorsorglich investive Mittel von 15.000,- €, für das Nebengebäude für
den Fall eingeplant hat, dass nicht förderfähige Maßnahmen das Budget
überschreiten, was sonst zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes führen
müsste.
Es gäbe auch die
Möglichkeit, diesen Betrag mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Die Ratsmitglieder
nehmen Kenntnis.
Kenntnis genommen.