Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Es ist geplant im Rahmen der notwendigen Unterhaltung eine Grundräumung des Vorfluters entlang der Jeetzelallee in der bevorstehenden vegetationslosen Zeit, zwischen dem 01.10. 2019 und dem 28.02.2020, durchzuführen.

Die zwischen der Straßenfläche und der Vorflut befindliche und im Bebauungsplan „Ratswiesen“ festgesetzte Hecke soll durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden.