Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg hat am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung beschlossen. Mit der Änderung wird die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,35 geändert. Außerdem wird eine Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile oder durch das gesamte Gebäude festgesetzt.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 26.07.19 bis einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Samtgemeinde Elbtalaue

-       Avacon Netz AG, Salzwedel

-       Bürger aus Braasche

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I zur Vorlage) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (siehe Anlage II zur Vorlage).

 

Herr Hesebeck erläutert den Anlass der Planung und die Notwendigkeit für die Änderung des Bebauungsplans. Es handelt sich um eine Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Verbessrung der Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke.

Herr Hesebeck erläutert die wesentlichen Anregungen und Bedenken die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen sind und die vorgeschlagenen Abwägungen dieser Anregungen und Bedenken.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Hinter den Höfen -3. Änderung und Hinter den Höfen Nord -, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.