Sitzung: 24.09.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0403/2019
Der Rat der Stadt
Dannenberg hat am 19.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Hinter den
Höfen – 3. Änderung und Hinter den Höfen Nord – 1. Änderung beschlossen. Mit
der Änderung wird die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,35 geändert. Außerdem wird
eine Ausnahme zur Überschreitung der Baugrenze durch Gebäudeteile oder durch
das gesamte Gebäude festgesetzt.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB lag der
Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom
26.07.19 bis einschließlich 26.08.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden
von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit
vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Samtgemeinde Elbtalaue
- Avacon Netz AG, Salzwedel
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche Änderungen
wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hinter den Höfen – 3. Änderung und Hinter
den Höfen Nord – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (siehe Anlage
II zur Vorlage).
Herr Hesebeck erläutert den
Anlass der Planung und die Notwendigkeit für die Änderung des Bebauungsplans.
Es handelt sich um eine Änderung der textlichen Festsetzungen hinsichtlich der
Verbessrung der Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke.
Herr Hesebeck erläutert die
wesentlichen Anregungen und Bedenken die während der öffentlichen Auslegung
eingegangenen sind und die vorgeschlagenen Abwägungen dieser Anregungen und
Bedenken.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB abgewogen
und beschlossen.
b)
Der
Bebauungsplan Hinter den
Höfen -3. Änderung und Hinter den Höfen Nord -, 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.