Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Die Gemeinde Karwitz stellt den Antrag, die Gemeindeverbindungsstraße KA 6 als Gemeindestraße der Gemeinde Karwitz zu übernehmen. Der entsprechende Beschluss aus der Ratssitzung der Gemeinde Karwitz ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinweis der Verwaltung: allein der Neubau der Brücke würde Kosten in Höhe von ca. 300.000€ verursachen. Gegen die Umwidmung der Gemeindeverbindungsstraße zur Gemeindestraße bestehen rechtlich keine Bedenken.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Ca. 300.000 – 330.000€

 

Anlagen zur Vorlage:

  • Protokollauszug über die Sitzung des Rates der Gemeinde Karwitz vom 08.07.2019 mit Anlagen.
  • Karte über die Flurstücke, die in des Eigentum der Gemeinde Karwitz übergehen sollen

 

Beschlussempfehlung aus BÖVEE und SgAE:

Die Gemeindeverbindungsstraße Ka 6 wird einspurig ausgebaut, einschließlich der Erneuerung der Brücke über den Prisserschen Bach und als Gemeindestraße an die Gemeinde Karwitz übertragen.

 

 

1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt. Es hat intensive Vorarbeiten zu dem Thema, insbesondere auch von der Gemeinde Karwitz gegeben. 1.SgRat Beitz dankt der Gemeinde Karwitz für die gute Zusammenarbeit.  So konnte von der  Samtgemeindeverwaltung ein tragfähiger Vorschlag erarbeitet und in die Gremien der Gemeinde und Samtgemeinde eingebracht werden.  Das Grundbauwerk der Brücke soll erstellt und die Straße umgewidmet werden. Das haben BÖVEE und SgAE  empfohlen.

 

Stellv. SgBgm Beckmann  bittet um Erläuterung, warum hier von einem Ausbau der Straße gesprochen wird.  Seiner Meinung nach gab es nur die Empfehlung, dass die Brücke erneuert werden soll  und nicht dass die Straße komplett  ausgebaut werden soll. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Brücke erneuert werden muss, bevor Übergabe der Straße  an die Gemeinde Karwitz erfolgt.   Stellv. SgBgm Beckmann bittet um Prüfung, ob die Brücke zeitnah, ggf. durch einen abschließbaren Poller, für den Rettungsdienst freigegeben werden kann.

 

1.SgRat Beitz erläutert, dass der Beschlussvorschlag aus BÖVEE und SgAE etwas missverständlich formuliert wurde. Es geht hier nur um das Brückenbauwerk. Die dafür erforderlichen Kosten sind in die in der Vorlage genannten finanziellen Auswirkungen eingeflossen. Die Straße befindet sich in einem guten Zustand. 
Ob die Brücke momentan für den Rettungsdienst freigegeben werden kann, müsste von Fachleuten geprüft werden.

 

Rh Harms, auch Bürgermeister der Gemeinde Karwitz, erklärt, dass heute ein Brückenprüfer vor Ort war.  Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor.

 

Rh Bodendiek spricht sich dafür aus, dass man das Ergebnis des Gutachtens abwarten sollte. Danach kann erneut beraten und beschlossen werden, ob Sanierung oder Neubau erfolgen soll und ob man bei den Kosten eine Obergrenze festlegt.

 

1.SgRat Beitz erläutert, dass es in den vergangenen Jahren bereits mehrere Prüfungen an dem Bauwerk gegeben hat.  Es wurde die bestmögliche Vorgehensweise bei den Berechnungen zugrunde gelegt. Die Kosten dafür liegen bei ca. 300.000 Euro.

 

Rh Schulz befürwortet im Namen der UWG-Fraktion, dass dem SgR alternative Berechnungen vorgelegt werden sollten. Ursprünglich sollten 300.000 Euro für einen zweispurigen Brückenbau eingeplant werden. In der Vorlage stehen jetzt  300.000 bis 330.000 Euro für eine einspurige Verkehrsführung. 

 

1.SgRat Beitz erläutert, dass  nach Beschlussfassung im SgR für die Maßnahme  eine detaillierte Kostenermittlung erfolgen kann. Die wird dem SgR zur Kenntnis vorgelegt.  Für den Bau gibt es keine andere preiswertere Möglichkeit.

 

Stellv. RV Siemke erklärt, dass die Brücke aus Kostengründen nur einspurig gebaut werden soll. Dem hat die Gemeinde Karwitz zugestimmt. Frühere Kostenberechnungen sind nicht mehr aktuell.  Die Kostenschätzung der Samtgemeindeverwaltung ist realistisch.  Den Empfehlungen von BÖVEE und SgAE sollte gefolgt werden.

 

Rh Schaper-Biemann erläutert, dass ausführliche Beratung im BÖVEE erfolgt ist und BÖVEE und SgA sich für den Brückenbau ausgesprochen haben. Eine Beschlussfassung  des SgR  hierzu sollte jetzt erfolgen.

Stellv. SgBgm Hanke stimmt dem zu.

 

Stellv. RV Siemke formuliert den Text für den Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue setzt den Ersatzneubau der Brücke über den Prisserschen Bach um und übergibt im Anschluss nach Vollzug der Maßnahme  die Straße KA 6  an die Gemeinde Karwitz. Es ist nur eine einspurige Verkehrsführung im Bereich der Brücke geplant.

Dem Text stimmen mehrere Ratsmitglieder zu.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 

Im Anschluss an die Beschlussfassung

 -   Zur Geschäftsordnung – 

Persönliche Bemerkung von Rh Zühlke:  

Die Begründung, heute eine Entscheidung des Samtgemeinderates zu diesem TOP herbeizuführen, ist nachvollziehbar. 
Es muss aber auch möglich sein, das der Samtgemeinderat einen anderen Beschluss fasst, als vom Fachausschuss und Samtgemeindeausschuss empfohlen wurde.  Empfehlung aus den Ausschüssen reicht als Begründung  für einen  gleichlautenden Beschluss des SgR nicht aus.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue wird die Brücke über den Prisserschen Bach im Zuge der KA 6 einspurig als Ersatzneubau herstellen.
Nach Vollzug der Maßnahme wird die KA 6 als Gemeindeverbindungsstraße entwidmet und in Gänze als zukünftige Gemeindestraße an die Gemeinde Karwitz übertragen.