Sitzung: 12.09.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/0341/2019
Sachverhalt:
Die Gemeinde
Karwitz stellt den Antrag, die Gemeindeverbindungsstraße KA 6 als
Gemeindestraße der Gemeinde Karwitz zu übernehmen. Der entsprechende Beschluss
aus der Ratssitzung der Gemeinde Karwitz ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Hinweis der Verwaltung: allein der Neubau der Brücke würde Kosten
in Höhe von ca. 300.000€ verursachen. Gegen die Umwidmung der
Gemeindeverbindungsstraße zur Gemeindestraße bestehen rechtlich keine Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
·
Ca. 300.000 –
330.000€
Anlagen zur Vorlage:
- Protokollauszug über die Sitzung des Rates der Gemeinde Karwitz vom 08.07.2019 mit Anlagen.
- Karte über die Flurstücke, die in des Eigentum der Gemeinde Karwitz übergehen sollen
Beschlussempfehlung
aus BÖVEE und SgAE:
Die Gemeindeverbindungsstraße Ka 6 wird einspurig
ausgebaut, einschließlich der Erneuerung der Brücke über den Prisserschen Bach
und als Gemeindestraße an die Gemeinde Karwitz übertragen.
1.SgRat Beitz erläutert den Sachverhalt. Es hat
intensive Vorarbeiten zu dem Thema, insbesondere auch von der Gemeinde Karwitz
gegeben. 1.SgRat Beitz dankt der Gemeinde Karwitz für die gute
Zusammenarbeit. So konnte von der Samtgemeindeverwaltung ein tragfähiger
Vorschlag erarbeitet und in die Gremien der Gemeinde und Samtgemeinde
eingebracht werden. Das Grundbauwerk der
Brücke soll erstellt und die Straße umgewidmet werden. Das haben BÖVEE und
SgAE empfohlen.
Stellv. SgBgm Beckmann bittet um Erläuterung, warum hier von einem
Ausbau der Straße gesprochen wird.
Seiner Meinung nach gab es nur die Empfehlung, dass die Brücke erneuert
werden soll und nicht dass die Straße
komplett ausgebaut werden soll. Die
SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Brücke erneuert werden muss,
bevor Übergabe der Straße an die
Gemeinde Karwitz erfolgt. Stellv. SgBgm
Beckmann bittet um Prüfung, ob die Brücke zeitnah, ggf. durch einen
abschließbaren Poller, für den Rettungsdienst freigegeben werden kann.
1.SgRat Beitz erläutert, dass der Beschlussvorschlag
aus BÖVEE und SgAE etwas missverständlich formuliert wurde. Es geht hier nur um
das Brückenbauwerk. Die dafür erforderlichen Kosten sind in die in der Vorlage
genannten finanziellen Auswirkungen eingeflossen. Die Straße befindet sich in
einem guten Zustand.
Ob die Brücke momentan für den Rettungsdienst freigegeben werden kann, müsste
von Fachleuten geprüft werden.
Rh Harms, auch Bürgermeister der Gemeinde Karwitz,
erklärt, dass heute ein Brückenprüfer vor Ort war. Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht
vor.
Rh Bodendiek spricht sich dafür aus, dass man das
Ergebnis des Gutachtens abwarten sollte. Danach kann erneut beraten und
beschlossen werden, ob Sanierung oder Neubau erfolgen soll und ob man bei den
Kosten eine Obergrenze festlegt.
1.SgRat Beitz erläutert, dass es in den vergangenen
Jahren bereits mehrere Prüfungen an dem Bauwerk gegeben hat. Es wurde die bestmögliche Vorgehensweise bei
den Berechnungen zugrunde gelegt. Die Kosten dafür liegen bei ca. 300.000 Euro.
Rh Schulz befürwortet im Namen der UWG-Fraktion,
dass dem SgR alternative Berechnungen vorgelegt werden sollten. Ursprünglich
sollten 300.000 Euro für einen zweispurigen Brückenbau eingeplant werden. In
der Vorlage stehen jetzt 300.000 bis
330.000 Euro für eine einspurige Verkehrsführung.
1.SgRat Beitz erläutert, dass nach Beschlussfassung im SgR für die
Maßnahme eine detaillierte
Kostenermittlung erfolgen kann. Die wird dem SgR zur Kenntnis vorgelegt. Für den Bau gibt es keine andere preiswertere
Möglichkeit.
Stellv. RV Siemke erklärt, dass die Brücke aus
Kostengründen nur einspurig gebaut werden soll. Dem hat die Gemeinde Karwitz
zugestimmt. Frühere Kostenberechnungen sind nicht mehr aktuell. Die Kostenschätzung der
Samtgemeindeverwaltung ist realistisch.
Den Empfehlungen von BÖVEE und SgAE sollte gefolgt werden.
Rh Schaper-Biemann erläutert, dass ausführliche
Beratung im BÖVEE erfolgt ist und BÖVEE und SgA sich für den Brückenbau
ausgesprochen haben. Eine Beschlussfassung
des SgR hierzu sollte jetzt
erfolgen.
Stellv. SgBgm Hanke stimmt dem zu.
Stellv. RV Siemke formuliert den Text für den
Beschluss:
Die Samtgemeinde Elbtalaue setzt den Ersatzneubau
der Brücke über den Prisserschen Bach um und übergibt im Anschluss nach Vollzug
der Maßnahme die Straße KA 6 an die Gemeinde Karwitz. Es ist nur eine
einspurige Verkehrsführung im Bereich der Brücke geplant.
Dem Text stimmen mehrere Ratsmitglieder zu.
Der Samtgemeinderat fasst folgenden
Im Anschluss an die Beschlussfassung
- Zur Geschäftsordnung –
Persönliche Bemerkung von Rh Zühlke:
Die Begründung, heute eine Entscheidung des
Samtgemeinderates zu diesem TOP herbeizuführen, ist nachvollziehbar.
Es muss aber auch möglich sein, das der Samtgemeinderat einen anderen Beschluss
fasst, als vom Fachausschuss und Samtgemeindeausschuss empfohlen wurde. Empfehlung aus den Ausschüssen reicht als
Begründung für einen gleichlautenden Beschluss des SgR nicht aus.
Beschluss:
Die
Samtgemeinde Elbtalaue wird die Brücke über den Prisserschen Bach im Zuge der
KA 6 einspurig als Ersatzneubau herstellen.
Nach Vollzug der Maßnahme wird die KA 6 als Gemeindeverbindungsstraße entwidmet
und in Gänze als zukünftige Gemeindestraße an die Gemeinde Karwitz übertragen.