Sachverhalt:
SOLI-Fraktion
im Stadtrat
5.8.19
hiermit
beantragen wir für die kommende Sitzung des Umweltausschusses folgende TOPs:
(…)
6)
Ausschluss einer Drogerie im Bereich Mühlentor
Vorstellung
rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung
Kurt
Herzog
Stellungnahme
der Verwaltung:
Im Bereich
Mühlentor setzt der Bebauungsplan Mühlentor i.d.F. der 2. Änderung ein
Kerngebiet (MK) fest. Laut textlicher Festsetzung sind Wohnungen gem. § 7 Abs.
2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig und die nach § 7
Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Nutzung Vergnügungsstätten ist unzulässig.
Zulässig sind damit
folgende Nutzungen:
1.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
2.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
3. sonstige nicht
wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4. Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
5. Tankstellen im
Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
6. Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter,
7. sonstige
Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses
Ausnahmsweise
können zugelassen werden
1. Tankstellen, die
nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
2. Wohnungen, die
nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.
Eine Drogerie kann
nur über eine Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Beschlussempfehlung
des UBD/X/15 vom 20.08.2019 und des VAD/X/31 vom 26.08.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung
zu prüfen, welche rechtsicheren Möglichkeiten bestehen, einen Drogeriemarkt am
Mühlentor zu verhindern, ohne dass der Bebauungsplan geändert werden muss.
Rh Herzog erläutert
seinen Antrag.
Seiner Meinung nach
muss verhindert werden, dass sich in dem neu entstehenden Areal am Mühlentor
ein Drogeriemarkt ansiedelt bzw. möglicherweise der Rossmann-Markt an das
Mühlentor umzieht. Dieses könnte sich negativ auf den Bereich Marktplatz und
den Famila Markt auswirken. Ohne einen dieser Märkte könnte der Bereich
Stadtmitte verwaisen. In verschiedenen Gutachten sind genau diese Umstände
beleuchtet worden. Da es derzeit keine rechtliche Handhabe gibt, eine derartige
Ansiedlung am Mühlentor zu unterbinden, wurde dieser Antrag eingebracht. Ziel
soll es sein, eine rechtliche bindende Möglichkeit hierfür zu finden. Ansonsten
ist in Betracht zu ziehen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass ein
Ausschluss stattfinden kann.
Im VA ist die
Verwaltung beauftragt worden, ein Gespräch mit dem Investor in dieser
Angelegenheit zu führen.
StDir Meyer
erwähnt, dass eine Prüfung seitens der Verwaltung stattgefunden hat. Im
Gespräch mit dem Investor wird die Möglichkeit einer Änderung des
städtebaulichen Vertrages in Erwägung gezogen. Sollte diese Maßnahme nicht
greifen, bleibt nur der Weg über die Änderung des Bebauungsplanes.
StDir Meyer weist
jedoch darauf hin, dass damit eine weitere Verzögerung der Gesamtmaßnahme und
erneut hohe Kosten auf die Stadt zukämen.
Das Gespräch mit
dem Investor ist zunächst abzuwarten. Der Tagesordnungspunkt gilt als
behandelt. Die weitere Vorgehensweise wird in der nächsten Sitzung beraten. Bis
dahin wird eine Entscheidung vertagt.