Beschluss: Vertagung

Sachverhalt:

SOLI-Fraktion im Stadtrat

5.8.19

hiermit beantragen wir für die kommende Sitzung des Umweltausschusses folgende TOPs:

(…)

6) Ausschluss einer Drogerie im Bereich Mühlentor

Vorstellung rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung

 

Kurt Herzog

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Bereich Mühlentor setzt der Bebauungsplan Mühlentor i.d.F. der 2. Änderung ein Kerngebiet (MK) fest. Laut textlicher Festsetzung sind Wohnungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig und die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Nutzung Vergnügungsstätten ist unzulässig.

 

Zulässig sind damit folgende Nutzungen:

1. Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,

2. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes

3. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,

4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

5. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,

6. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,

7. sonstige Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses

 

Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,

2. Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.

 

Eine Drogerie kann nur über eine Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.

 

Beschlussempfehlung des UBD/X/15 vom 20.08.2019 und des VAD/X/31 vom 26.08.2019:

Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung zu prüfen, welche rechtsicheren Möglichkeiten bestehen, einen Drogeriemarkt am Mühlentor zu verhindern, ohne dass der Bebauungsplan geändert werden muss.

 

 

Rh Herzog erläutert seinen Antrag.

Seiner Meinung nach muss verhindert werden, dass sich in dem neu entstehenden Areal am Mühlentor ein Drogeriemarkt ansiedelt bzw. möglicherweise der Rossmann-Markt an das Mühlentor umzieht. Dieses könnte sich negativ auf den Bereich Marktplatz und den Famila Markt auswirken. Ohne einen dieser Märkte könnte der Bereich Stadtmitte verwaisen. In verschiedenen Gutachten sind genau diese Umstände beleuchtet worden. Da es derzeit keine rechtliche Handhabe gibt, eine derartige Ansiedlung am Mühlentor zu unterbinden, wurde dieser Antrag eingebracht. Ziel soll es sein, eine rechtliche bindende Möglichkeit hierfür zu finden. Ansonsten ist in Betracht zu ziehen, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass ein Ausschluss stattfinden kann.

Im VA ist die Verwaltung beauftragt worden, ein Gespräch mit dem Investor in dieser Angelegenheit zu führen.

 

StDir Meyer erwähnt, dass eine Prüfung seitens der Verwaltung stattgefunden hat. Im Gespräch mit dem Investor wird die Möglichkeit einer Änderung des städtebaulichen Vertrages in Erwägung gezogen. Sollte diese Maßnahme nicht greifen, bleibt nur der Weg über die Änderung des Bebauungsplanes.

StDir Meyer weist jedoch darauf hin, dass damit eine weitere Verzögerung der Gesamtmaßnahme und erneut hohe Kosten auf die Stadt zukämen.

 

 

Das Gespräch mit dem Investor ist zunächst abzuwarten. Der Tagesordnungspunkt gilt als behandelt. Die weitere Vorgehensweise wird in der nächsten Sitzung beraten. Bis dahin wird eine Entscheidung vertagt.