Sitzung: 10.09.2019 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0346/2019
Öffentliche
Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die
Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.
Damit die
Erschließungsstraße zum Kulturverein „Raum 2 e.V.“ der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren
durchzuführen.
Anschließend ist
das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu
ergänzen.
Der zu widmende
Bereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Lageplan (Anlage I zur Vorlage)
kariert gekennzeichnet. Des Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des
betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II zur Vorlage).
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet über die Empfehlungen des
Fachausschusses UBD und des Verwaltungsausschusses.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die der
Erschließung des Kulturvereins „Raum 2 e.V“, dienenden Verkehrsfläche Flurstück
101/25, Flur 8 der Gemarkung Schaafhausen wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des
Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße
gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg
(Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe).
Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.