Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 1

Öffentliche Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.

Damit die Erschließungsstraße zum Kulturverein „Raum 2 e.V.“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren durchzuführen.

Anschließend ist das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu ergänzen.

 

Der zu widmende Bereich ist auf dem der Vorlage beigefügten Lageplan (Anlage I zur Vorlage) kariert gekennzeichnet. Des Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II zur Vorlage).

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt und berichtet über die Empfehlungen des Fachausschusses UBD und des Verwaltungsausschusses.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die der Erschließung des Kulturvereins „Raum 2 e.V“, dienenden Verkehrsfläche Flurstück 101/25, Flur 8 der Gemarkung Schaafhausen wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3  und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.