Sitzung: 10.09.2019 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0343/2019
Es liegt ein Antrag
des Eigentümers der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide
vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Der Eigentümer
beabsichtigt auf dem Flurstück 28 einen Legehennenstall zu errichten. Die
Zuwegung soll über das Flurstück 29/1 erfolgen. Da sich die Baugrundstücke
nicht an einer gewidmeten Straße befinden, ist die Erschließung durch
Eintragung einer Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2 zugunsten der
Baugrundstücke sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über
die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der
Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich
sicherzustellen hat.
Die Kosten für die
Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen
Fachbereichsleiter
Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er weist auf die intensiven Beratungen im
Fachausschuss UBD und im Verwaltungsausschuss hin.
Der Antragsteller
hat in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses sein Vorhaben vorgestellt.
Für den Betrieb
einer Biogasanlage und eines Schweinestalles ist für einen anderen
Antragsteller seinerzeit für den gleichen Weg ebenfalls eine Baulast
eingetragen worden.
Rh Herzog
erläutert, er habe im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag
eingereicht, der in dieser Sitzung unter TOP 12 zur Beratung steht. Bereits im
UBD und auch im VA sind in dieser Angelegenheit umfangreiche Diskussionen
geführt worden. Dennoch hält er es für eine gute Tradition, dass sich der
Stadtrat mit der Entwicklung der Gesamtthematik von derartigen Großprojekten
verantwortungsvoll befasst und beschäftigt. So sind dahingehend entsprechende
Beschlüsse gefasst worden.
In Bezug auf derartige
Großanlagen gibt es jedoch heute wesentliche Kenntnisse über gewisse
Immissionen, die mit solchen Projekten verbunden sind. So hat er auf
gutachterliche Aussagen beispielsweise von dem Arzt Dr. Gerd-Ludwig Meyer
hingewiesen. Dieser hat die Umgebung verschiedener solcher Anlagen untersucht
und gravierende Feinstaub- und Keimbelastungen festgestellt. Im Allgemeinen
gilt die Landwirtschaft für derartige Belastungen bereits als großes Problem,
größer als die Belastungen zum Beispiel aus Dieselfahrzeugen. Um hier weitere
Aufklärung zu betreiben, ist es Ansinnen der SOLi-Fraktion, offenen Fragen zu
diesem Thema zunächst zu klären. Hierzu ist seinerseits ein Fragenkatalog
erstellt worden. Dieser ist dem Arzt Dr. Meyer im Vorfeld zuzuleiten. Der
Verwaltungsausschuss hat beschlossen, eine Informationsveranstaltung zu diesem
Thema durchzuführen. In dieser Veranstaltung soll mit Fachleuten das Für und
Wieder von Massentierhaltungen diskutiert werden. Aus diesem Grund ist die
Erarbeitung der beantragten Stellungnahme des Rates (TOP 12) zurzeit noch nicht
zwingend notwendig. Es sollte zunächst die Informationsveranstaltung abgewartet
werden. Er bittet Herrn Heuer seine vermutlich beabsichtigte Stellungnahme
hierzu zunächst ebenfalls zurückzuhalten und an der geplanten Veranstaltung
teilzunehmen. Seitens des Stadtrates ist seinerzeit die Ansiedlung von großen
Tierhaltungsanlagen für nicht zielführend gehalten worden. Er erinnert an die
damaligen Beschlüsse.
Abschließend beantragt
Rh Herzog die Vertagung der Entscheidung zur Eintragung der Wegebaulast
bis nach der Durchführung der Infoveranstaltung.
Rh Schmidtke
beantragt, die Sitzung zu unterbrechen, damit Herr Heuer als Zuschauer zu Wort
kommen kann.
Stellv. Bgm Behning
bittet, zunächst die Wortbeiträge der Ratsmitglieder hierzu abzuarbeiten.
Rh Siemke erwähnt,
dass der Rat der Stadt in der heutigen Beratung lediglich über die Eintragung
der Wegebaulast zu entscheiden hat. Bei dem Antragsteller handelt es sich um
einen ortsansässigen Familienbetrieb, der seinen Betriebszweig nunmehr auf
Biogeflügelhaltung umstellen möchte. Eine typische Massentierhaltung sei hier
nicht erkennbar. Biobetriebe sind ausschließlich gewollt im Landkreis. Die
seinerzeitige Entscheidung des Rates beinhaltete eine Unterstützung der
bäuerlichen Landwirtschaft.
Rh Siemke
erläutert, dass es im Internet ausreichend Gutachten zu beiden Seiten gibt. Er
weist nochmals darauf hin, dass ausschließlich der Landkreis die Prüfungen
vorzunehmen hat, die für die Genehmigung dieses Betriebes benötigt werden.
Seitens der Stadt ist lediglich die Zufahrt zu klären. Er macht deutlich, dass
hier ein Landwirt seine Tierhaltung aus dem Dorf verlegt, desweiteren werden
die Produkte größtenteils vor Ort vermarktet.
Er merkt an, dass
viele Bio-Betriebe in den letzten Jahren entstanden sind oder ihre Betriebe
erweitert haben. Dabei ist im Verhältnis zu diesem neuen Betrieb ein Vielfaches
an Maßnahmen umgesetzt worden. Hierzu hat es keine Diskussionen gegeben, er
fragt, wo hier der Maßstab ist.
Auf Nachfrage von
Rh Block erläutert er die Definition für sogenannte Großvieheinheiten, mit der
derartige Betriebe berechnet werden.
Rh Siemke hält die
geplante Informationsveranstaltung für gut, dennoch hat diese mit dem zu
beratenden TOP nichts zu tun. Aus diesem Grund beantragt er, gemäß der Vorlage
über die Eintragung der Baulast abzustimmen.
Rh Block richtet
die Frage an die Verwaltung, ob die Eintragung dieser Wegebaulast einklagbar
ist bzw. ob ein Versagen der Eintragung möglicherweise finanzielle Konsequenzen
für die Stadt mit sich bringen kann.
Fachbereichsleiter
Hesebeck hält in Bezug auf die anderweitige Eintragung einer Baulast in der
Nachbarschaft (aus Gründen der Gleichbehandlung) eine Klage zwar für möglich,
wie diese vor Gericht gewertet wird, ist jedoch überhaupt nicht abschätzbar.
Rf Schwidder äußert
seine Skepsis zur Versagung einer Eintragung der Baulast. Dennoch stellt sich
die Frage, ob eine Vertagung der Angelegenheit das weitere Projekt
beeinträchtigen würde. Auch er führt aus, dass es in Dannenberg lange Tradition
ist, umstrittene Dinge ausführlicher und öffentlich zu diskutieren und damit
auch eine gewisse Transparenz zu zeigen. Leider stößt diese Vorgehensweise beim
Landkreis auf keine große Akzeptanz.
Stellv. Bgm Hanke
ist der Meinung, die Zuständigkeit der Stadt Dannenberg (Elbe) liege
ausschließlich nur bei der Entscheidung zur Eintragung der Wegebaulast. Dem
Antragsteller nunmehr Steine in den Weg zu legen und das Projekt damit zu
verzögern, ist nicht hinnehmbar. Es handelt sich hier um einen Familienbetrieb,
den es zu unterstützen gilt. Eine Massentierhaltung wird auch von ihm nicht
gesehen.
Rh Herzog erinnert
an eine Diskussion aus dem Jahr 2013, in dem die Stadt Dannenberg (Elbe) sich
mit einem ähnlichen Projekt beschäftigt und dieses seinerzeit abgelehnt hat. Er
bittet nochmal darum, dass zunächst die Informationsveranstaltung mit der Pro- und
Contra-Diskussion durchgeführt wird und erst dann die Abstimmung über die
Wegebaulast erfolgen sollte. Er hält diesen Weg für folgerichtig.
Rh Fathmann merkt
an, dass eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema nicht zielführend ist.
Die Meinungen zum Thema werden sich seiner Ansicht nach nicht ändern. Hier geht
es lediglich um die Zuwegung zu einem Projekt, welches durch die fortlaufende
Diskussion nicht gefährdet werden sollte. Er weist ebenfalls darauf hin, dass
diese Diskussion nur entstanden ist, weil ein neuer Betrieb angesiedelt werden
soll. Wenn bestehende Betriebe erweitert werden, bekommt das in den meisten
Fällen niemand mit. Eine solche Diskussion findet dann gar nicht statt.
Rh Schmidtke zieht
seinen Antrag auf Sitzungsunterbrechung zurück.
Nach ausführlicher
und kontroverser Diskussion lässt
stellv. Bgm Behning über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eine Wegebaulast auf dem
Flurstück 42/2, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eingetragen. Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 42/2 wird eine gesonderte Vereinbarung
abgeschlossen