Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Es liegt ein Antrag des Eigentümers der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Der Eigentümer beabsichtigt auf dem Flurstück 28 einen Legehennenstall zu errichten. Die Zuwegung soll über das Flurstück 29/1 erfolgen. Da sich die Baugrundstücke nicht an einer gewidmeten Straße befinden, ist die Erschließung durch Eintragung einer Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2 zugunsten der Baugrundstücke sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen hat.

Die Kosten für die Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er weist auf die intensiven Beratungen im Fachausschuss UBD und im Verwaltungsausschuss hin.

Der Antragsteller hat in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses sein Vorhaben vorgestellt.

Für den Betrieb einer Biogasanlage und eines Schweinestalles ist für einen anderen Antragsteller seinerzeit für den gleichen Weg ebenfalls eine Baulast eingetragen worden.

 

Rh Herzog erläutert, er habe im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag eingereicht, der in dieser Sitzung unter TOP 12 zur Beratung steht. Bereits im UBD und auch im VA sind in dieser Angelegenheit umfangreiche Diskussionen geführt worden. Dennoch hält er es für eine gute Tradition, dass sich der Stadtrat mit der Entwicklung der Gesamtthematik von derartigen Großprojekten verantwortungsvoll befasst und beschäftigt. So sind dahingehend entsprechende Beschlüsse gefasst worden.

In Bezug auf derartige Großanlagen gibt es jedoch heute wesentliche Kenntnisse über gewisse Immissionen, die mit solchen Projekten verbunden sind. So hat er auf gutachterliche Aussagen beispielsweise von dem Arzt Dr. Gerd-Ludwig Meyer hingewiesen. Dieser hat die Umgebung verschiedener solcher Anlagen untersucht und gravierende Feinstaub- und Keimbelastungen festgestellt. Im Allgemeinen gilt die Landwirtschaft für derartige Belastungen bereits als großes Problem, größer als die Belastungen zum Beispiel aus Dieselfahrzeugen. Um hier weitere Aufklärung zu betreiben, ist es Ansinnen der SOLi-Fraktion, offenen Fragen zu diesem Thema zunächst zu klären. Hierzu ist seinerseits ein Fragenkatalog erstellt worden. Dieser ist dem Arzt Dr. Meyer im Vorfeld zuzuleiten. Der Verwaltungsausschuss hat beschlossen, eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. In dieser Veranstaltung soll mit Fachleuten das Für und Wieder von Massentierhaltungen diskutiert werden. Aus diesem Grund ist die Erarbeitung der beantragten Stellungnahme des Rates (TOP 12) zurzeit noch nicht zwingend notwendig. Es sollte zunächst die Informationsveranstaltung abgewartet werden. Er bittet Herrn Heuer seine vermutlich beabsichtigte Stellungnahme hierzu zunächst ebenfalls zurückzuhalten und an der geplanten Veranstaltung teilzunehmen. Seitens des Stadtrates ist seinerzeit die Ansiedlung von großen Tierhaltungsanlagen für nicht zielführend gehalten worden. Er erinnert an die damaligen Beschlüsse.

 

Abschließend beantragt Rh Herzog die Vertagung der Entscheidung zur Eintragung der Wegebaulast bis nach der Durchführung der Infoveranstaltung.

Rh Schmidtke beantragt, die Sitzung zu unterbrechen, damit Herr Heuer als Zuschauer zu Wort kommen kann.

 

Stellv. Bgm Behning bittet, zunächst die Wortbeiträge der Ratsmitglieder hierzu abzuarbeiten.

 

Rh Siemke erwähnt, dass der Rat der Stadt in der heutigen Beratung lediglich über die Eintragung der Wegebaulast zu entscheiden hat. Bei dem Antragsteller handelt es sich um einen ortsansässigen Familienbetrieb, der seinen Betriebszweig nunmehr auf Biogeflügelhaltung umstellen möchte. Eine typische Massentierhaltung sei hier nicht erkennbar. Biobetriebe sind ausschließlich gewollt im Landkreis. Die seinerzeitige Entscheidung des Rates beinhaltete eine Unterstützung der bäuerlichen Landwirtschaft.

Rh Siemke erläutert, dass es im Internet ausreichend Gutachten zu beiden Seiten gibt. Er weist nochmals darauf hin, dass ausschließlich der Landkreis die Prüfungen vorzunehmen hat, die für die Genehmigung dieses Betriebes benötigt werden. Seitens der Stadt ist lediglich die Zufahrt zu klären. Er macht deutlich, dass hier ein Landwirt seine Tierhaltung aus dem Dorf verlegt, desweiteren werden die Produkte größtenteils vor Ort vermarktet.

Er merkt an, dass viele Bio-Betriebe in den letzten Jahren entstanden sind oder ihre Betriebe erweitert haben. Dabei ist im Verhältnis zu diesem neuen Betrieb ein Vielfaches an Maßnahmen umgesetzt worden. Hierzu hat es keine Diskussionen gegeben, er fragt, wo hier der Maßstab ist.

Auf Nachfrage von Rh Block erläutert er die Definition für sogenannte Großvieheinheiten, mit der derartige Betriebe berechnet werden.

Rh Siemke hält die geplante Informationsveranstaltung für gut, dennoch hat diese mit dem zu beratenden TOP nichts zu tun. Aus diesem Grund beantragt er, gemäß der Vorlage über die Eintragung der Baulast abzustimmen.

 

Rh Block richtet die Frage an die Verwaltung, ob die Eintragung dieser Wegebaulast einklagbar ist bzw. ob ein Versagen der Eintragung möglicherweise finanzielle Konsequenzen für die Stadt mit sich bringen kann.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck hält in Bezug auf die anderweitige Eintragung einer Baulast in der Nachbarschaft (aus Gründen der Gleichbehandlung) eine Klage zwar für möglich, wie diese vor Gericht gewertet wird, ist jedoch überhaupt nicht abschätzbar.

 

Rf Schwidder äußert seine Skepsis zur Versagung einer Eintragung der Baulast. Dennoch stellt sich die Frage, ob eine Vertagung der Angelegenheit das weitere Projekt beeinträchtigen würde. Auch er führt aus, dass es in Dannenberg lange Tradition ist, umstrittene Dinge ausführlicher und öffentlich zu diskutieren und damit auch eine gewisse Transparenz zu zeigen. Leider stößt diese Vorgehensweise beim Landkreis auf keine große Akzeptanz.

 

Stellv. Bgm Hanke ist der Meinung, die Zuständigkeit der Stadt Dannenberg (Elbe) liege ausschließlich nur bei der Entscheidung zur Eintragung der Wegebaulast. Dem Antragsteller nunmehr Steine in den Weg zu legen und das Projekt damit zu verzögern, ist nicht hinnehmbar. Es handelt sich hier um einen Familienbetrieb, den es zu unterstützen gilt. Eine Massentierhaltung wird auch von ihm nicht gesehen.

 

Rh Herzog erinnert an eine Diskussion aus dem Jahr 2013, in dem die Stadt Dannenberg (Elbe) sich mit einem ähnlichen Projekt beschäftigt und dieses seinerzeit abgelehnt hat. Er bittet nochmal darum, dass zunächst die Informationsveranstaltung mit der Pro- und Contra-Diskussion durchgeführt wird und erst dann die Abstimmung über die Wegebaulast erfolgen sollte. Er hält diesen Weg für folgerichtig.

 

Rh Fathmann merkt an, dass eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema nicht zielführend ist. Die Meinungen zum Thema werden sich seiner Ansicht nach nicht ändern. Hier geht es lediglich um die Zuwegung zu einem Projekt, welches durch die fortlaufende Diskussion nicht gefährdet werden sollte. Er weist ebenfalls darauf hin, dass diese Diskussion nur entstanden ist, weil ein neuer Betrieb angesiedelt werden soll. Wenn bestehende Betriebe erweitert werden, bekommt das in den meisten Fällen niemand mit. Eine solche Diskussion findet dann gar nicht statt.

 

Rh Schmidtke zieht seinen Antrag auf Sitzungsunterbrechung zurück.

 

Nach ausführlicher und kontroverser  Diskussion lässt stellv. Bgm Behning über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Es wird zugunsten der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung  Klein Heide eine Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eingetragen. Über die Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 42/2 wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen