Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18

Der Stadt Dannenberg (Elbe) wurde mit Schreiben vom 18.03.2019 eine Kaufanfrage für das Flurstück 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (Develangring) gestellt.

 

Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück liegt bei 25,-€/m².

(bei 1.000 m²= 25,- €/m²; bei 2.000 m² = 21,75 €/m²)

 

Es ist geplant, auf dem Grundstück ein Wohnprojekt zu verwirklichen. Es ist angedacht, dass dort ca. 60 Altenwohnungen erbaut werden.

Um dies umsetzen zu können, müssten auf dem Grundstück zunächst Rodungsarbeiten vorgenommen werden; weiterhin wäre ein Lärmschutzwall zu errichten.

 

Außerdem müsste der Bebauungsplan geändert werden, da das Grundstück im Bebauungsplan aktuell als Spielplatz festgesetzt ist. Dieser Spielplatz wird jedoch nicht mehr von Kindern benutzt.

Über eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits am 04.06. bzw. 06.06.2019 im UBD und im VA beraten/entschieden (siehe Vorlage 30/0247/2019 + entpr. Protokolle).

 

Da der Käufer die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes, der Rodungsarbeiten und der Errichtung eines Lärmschutzwalls zusätzlich zahlen muss, wurde von dem Kaufinteressenten der Antrag gestellt, das Grundstück unterhalb des Bodenrichtwertes, für 15,00 €/m², zu kaufen.

 

In vergleichbaren Fällen wurden Grundstücke bisher nicht unter dem Bodenrichtwert verkauft; weitere Kosten mussten trotzdem von den Käufern getragen werden.
Wenn dem Antrag stattgegeben werden würde, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ein Interessent hat an die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Antrag auf Ankauf des Flurstückes 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (2.749 m²) zu einem Preis von 15,-€/m² gestellt.

Bei 15,- €/m² liegt der Gesamtkaufpreis bei 41.235,00 €.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans werden von dem Käufer übernommen.

Die Notarkosten trägt ebenfalls der Käufer.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er verweist auf die hierzu erfolgten Beratungen und Empfehlungen des Fachausschusses FCD und des Verwaltungsausschusses.

 

geänderte Beschlussempfehlung des FCD/X/17 vom 19.08.2019

a) Das Grundstück soll zu dem von der Verwaltung angegebenen Bodenrichtwert von 21,75 /m² verkauft werden.

b) Der VA wird gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung darüber nachzudenken, ob

Möglichkeiten bestehen, den vom Interessenten angestrebten Kaufpreis in irgendeiner Art   und Weise zu realisieren.

 

 

geänderte Beschlussempfehlung des VAD/X/31 vom 26.08.2019

Das Grundstück soll zu dem von der Verwaltung angegebenen Bodenrichtwert von 21.75 € / m² verkauft werden.

 

 

Rh Schwidder merkt an, dass die SPD-Fraktion befürwortet, den Bodenrichtwert als Maßstab für den Verkauf zu Grunde zu legen. Weiterhin teilt er mit, dass er bereits im Verwaltungsausschuss angeregt habe, die Verwaltung möge mit dem Antragsteller ein Gespräch über mögliche Wirtschaftsfördermöglichkeiten führen. Diese Forderung erhebt er zu Antrag. Er bittet, als b)Beschluss über folgenden Antrag abzustimmen:

„Die Wirtschaftsförderabteilung der Verwaltung wird aufgefordert mit dem Erwerber ein Gespräch über Wirtschaftsfördermöglichkeiten der Stadt Dannenberg (Elbe) zu führen.“

 

 

In der folgenden Diskussion wird klargestellt, dass anderen Bewerbern ebenfalls Möglichkeiten über die Wirtschaftsförderung erläutert worden sind.

 

Rh Siemke merkt an, dass die Verwaltung jedem offen steht, sich über Möglichkeiten zur Unterstützung, auch finanzieller Art, zu erkundigen. Er hält den Antrag für nicht zielführend und merkt an, dass der Bodenrichtwert als Kaufpreis, auch hinsichtlich der Gleichbehandlung anderen Erwerbern gegenüber, absolut fair ist.

 

Stellv. Bgm Behning lässt zunächst über die Empfehlung des VA abstimmen.

Im Nachgang lässt er über den Antrag von Rh Schwidder abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Das Grundstück soll zu dem von der Verwaltung angegebenen Bodenrichtwert von 21.75 € / m² verkauft werden.

 

Geändert beschlossen

Ja            18

 

 

b)      Die Wirtschaftsförderabteilung der Verwaltung wird aufgefordert mit dem Erwerber ein Gespräch über Wirtschaftsfördermöglichkeiten der Stadt Dannenberg (Elbe) zu führen

 

Ja            7                             Nein      10                           Enthaltung         1

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.