Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Sachverhalt:

Rh Struck stellt seinen folgenden Antrag vor:

Aufnahme eines Klima- und Artenschutzvorbehalts in die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung der Gemeinde Gusborn.

Begründung: Ein Klima- und Artenschutzvorbehalt soll in die Hauptsatzung oder Geschäftsordnung (die Entscheidung darüber trifft die Samtgemeindeverwaltung je nach Rechtsauffassung) der Gemeinde Gusborn aufgenommen werden.  Die Folge ist, dass der Rat der Gemeinde bei jeder Entscheidung/Abstimmung die Folgen für Klima- und Artenschutz überprüft, abwägt und entsprechend berücksichtigt.

Werden Vorlagen von der Samtgemeindeverwaltung oder von Ratsmitgliedern erstellt, könnten neben finanziellen Auswirkungen auch die Auswirkungen auf Klima und Artenvielfalt vorab beschrieben werden.

Gefahren eines Klimawandels und Artensterbens sind unumstritten. Und es war noch nie so dringend, den Klimawandel oder das Artensterben aufzuhalten. Jeder Bürger, jede Bürgerin und jede Institution haben die Pflicht, ihre Handlungen auf klima- und artenschädigende Auswirkungen zu überprüfen.

Folgende Details sind den Ratsmitgliedern sicher bekannt, sollen aber nochmals erwähnt werden:

In den nächsten 7 oder 8 Jahren wird sich entscheiden, ob die Erderwärmung auf 1,5 Grad begrenzt werden kann, oder nicht. Wenn nicht, wird die Klimakatastrophe mit all ihren Folgen unumkehrbar eintreten. Mehr als 98 % der Wissenschaftler sind sich da einig. Sie rechnen dann kurzfristig mit 500 Millionen Klimaflüchtlingen,  kein Zaun wird sie aufhalten können. Und für uns Bürger in Gusborn ist auch folgendes zu erwarten: Neben wiederkehrenden Extrem-Wetterereignissen werden für Deutschland als erste dauerhafte Folgen des Klimawandels Versteppungen in Brandenburg vorausgesagt. Es ist seit langem bekannt, dass wir in Lüchow-Dannenberg klimatisch eher zu Brandenburg gehören, als zu Niedersachsen. Und es zeichnet sich deutlich ab, dass der Beginn einer Versteppung bereits begonnen hat, denn auf leichten Standorten gibt es ohne Beregnung und Dünger kaum noch biologisches Wachstum - ohne Aufwuchs kein Humuseintrag - ohne Humus keine Wasserspeicherung im Boden - ohne Wasser! Wissenschaftler sagen auch voraus, dass die Folgen des Artensterbens gravierender sein werden, als die des Klimawandels (Weltartenschutz-Konferenz Paris 2019). Konkret: Die Unbewohnbarkeit von Regionen wird mehr durch das Artensterben bedingt, als durch den Klimawandel. Dieser UN-Report warnt vor einer „unmittelbar bevorstehenden extremen Beschleunigung“ des weltweiten Artensterbens. Die Experten gehen davon aus, dass dieses sehr seltene „Massenaussterben“ derzeit bereits stattfindet. Und weil viele Arten in ihrer Existenz voneinander abhängig sind, wird es auch hier einen Kipppunkt geben. Ab diesem Punkt wird das Artensterben rasant zunehmen - unumkehrbar. Auch hier haben wir 6 bis 8 Jahre Zeit.

Am 10. August 2019 legte der Weltklimarat seinen Bericht vor. Auch darin wieder dieselben Einschätzungen (siehe oben). Und ein besonders wichtiger Aspekt: Jedes Zehntel Grad Erderwärmung ist nicht umkehrbar - . Jede ausgestorbene Art bleibt ausgestorben.

Deshalb ist es die Pflicht eines jeden, sein Handeln stets vorab zu überprüfen - das gilt natürlich auch für den Gemeinderat Gusborn.

Rh Struck stellt es sich so vor, dass zukünftig bei Vorlagen der Verwaltung nicht nur die finanziellen Auswirkungen, sondern eben auch die Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz. Aus der Stellungnahme der Verwaltung entnimmt er die Empfehlung, diesen Vorbehalt ergänzend in die Hauptsatzung aufzunehmen.

Stellv. Bgm Fahren merkt an, dass der Rat den Klima- und Artenschutz von selbst bei jeder Entscheidung vor Augen halten sollte, dafür braucht es seiner Ansicht nach keinen Vorbehaltsbeschluss in der Hauptsatzung. Er ergänzt, dass er einer Idee, die im Raum steht auch nicht zustimmen kann, er möchte einen festgeschriebenen Beschlussvorschlag wie dieser Vorbehalt ausformuliert in der Hauptsatzung stehen soll.

Bgm Ringel weist hier auf die Stellungnahme der Verwaltung hin und dass dort keine Fachmänner zum Klima- und Artenschutz sitzen, er befürchtet, dass dort bei einem Beschluss des Vorbehalts für jede Vorlage fundierte Berater und Gutachter teuer eingekauft werden müssen, um die Auswirkungen kompetent zu beziffern und dass die Gemeinde auf den Kosten dafür sitzen bleibt.

Stellv. Bgm Burmester sieht ein ähnliches Problem, dies könnte die Gemeinde seiner Meinung nach bei Entscheidungen einschränken. Er hätte Bauchschmerzen damit, einen solchen Grundsatzbeschluss in die Hauptordnung aufzunehmen.

Rh Peemöller ist der Ansicht, dass die Gemeinde es sich nicht mehr leisten kann kein fundiertes Fachwissen einzuholen. Klima- und Artenschutz geht alle an, auch die Gemeinde Gusborn.

Rh Gutzeit würde sogar noch einen Schritt weitergehen und hält es für unabdingbar, dass auch die Samtgemeinde Elbtalaue hier aufrüstet und die Bediensteten dort sich entsprechendes Fachwissen aneignen, um kompetent Stellung zu beziehen.

Stellv. Bgm Burmester möchte ein Fallbeispiel, wie dieser Vorbehalt in der Praxis zum Einsatz kommt, wenn beispielsweise ein Weg gebaut werden soll oder -wie eben beschlossen- Bäume auf Gemeindegrund gepflanzt werden sollen.

Rh Struck erläutert, dass hier einfach die Auswirkungen für den Klima- und Artenschutz bedacht und benannt werden, die Ratsmitglieder sollen auch weiterhin nach besten Wissen und Gewissen ihre Entscheidungen treffen, aber eben immer mit dem Blick auf die Auswirkungen.

Stellv. Bgm Fahren betont nochmals, dass es hierfür sicherlich keinen Vorbehalt in der Hauptsatzung benötigt, deshalb wird er einer Änderung in dieser Form auch nicht zustimmen ohne den genauen Wortlaut dieser Änderung zu kennen. Er hält eine Vertagung der Angelegenheit für sinnvoll.

Rh Struck stellt den Antrag, dass die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue beauftragt wird, eine entsprechende Formulierung zu entwickeln, die angelehnt an die Agenda 21, die Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz berücksichtigt. Über diese Formulierung zur Ergänzung der Hauptsatzung soll dann in der nächsten Sitzung abgestimmt werden.

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beauftragt, eine entsprechende Formulierung zu entwickeln, die angelehnt an die Agenda 21, die Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz berücksichtigt.

Über diese Formulierung zur Ergänzung der Hauptsatzung soll dann in der nächsten Sitzung abgestimmt werden. (Antrag Rh Struck)