Beschluss: Ohne Empfehlung

SOLI-Fraktion im SG-Rat    5.8.19

Hiermit beantragen wir folgende TOPs für die kommende Sitzung des BÖVEE:

1) Haltestellenkonzept des Landkreises

Vorstellung des Konzeptes gemäß Bürgermeisterbesprechung am 19.6. , Auswirkungen auf die Samtgemeinde und deren Städte und Ortsteile, Diskussion und Empf.

Mit Bitte um eine entsprechende Vorlage.

Kurt Herzog

 

Gemäß § 7c des Nds. Nahverkehrsgesetzes (NNVG) hat der Landkreis als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV den NVP abweichend vom turnusmäßigen Fünfjahreszeitraum bis zum 31. Dezember 2019 fortzuschreiben.

Der NVP wird insbesondere unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach §§7a und 7b NNVG angepasst. Desweiteren werden Regelungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV aufgenommen. Aufgrund des am 01.08.2018 umgesetzten neuen Verkehrskonzeptes erfolgt eine neue Bestandsermittlung und Bewertung hinsichtlich der Erschließung-, Bedienungs- und Verbindungsqualität der Orte über 50 Einwohner. Außerdem wird das neue VNO-Haltestellenkonzept eingeführt und als Anlage Bestandteil des NVP (siehe Anlage I zur Vorlage).

Aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 17. Juni 2019 wird zum Entwurf des NVP 2019 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Stellungnahmen können bis zum 16.08.19 eingereicht werden. Auf Antrag wurde die Frist bis zum 23.08.2019 verlängert.

Nach § 8 Abs. 3 PBefG haben die Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, dass für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird.

Damit nicht alle im Kreisgebiet bestehenden Haltestellen bis 2022 barrierefrei gestaltet werden müssen, wurde ein Programm zur Umsetzung im NVP aufgestellt und eine Priorisierung vorgenommen.

Die Methodik zur Priorisierung wird als Teil des VNO-Haltestellenkonzeptes Bestandteil des NVP.

Die Prioritätenliste soll für die Straßenbaulastträger die Grundlage für den schrittweisen barrierefreien Ausbau der Haltestellen sein. Sie wird nicht Bestandteil des NVP.

 

Die Haltestellen wurden in Priorität A-C eingeteilt:

Priorität A: Umsetzung bis 2024

Priorität B: Umsetzung bis 2026

Priorität A: Umsetzung ab 2026

Die Priorisierung wurde nach Bedienhäufigkeit, der Lage der Haltestelle und Einwohnerzahl des jeweiligen Ortes durchgeführt.

Bei einem besonderen örtlichen oder sachlichen Erfordernis wurde die Priorisierung ggfs. angepasst. (Siehe auch Anlage II und III der Vorlage).

Haltestellen in Kat A oder B im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue wurden in Anlage IV zur Vorlage zusammengefasst (Auszug aus der Prioritätenliste des Landkreises). Alle übrigen Haltestellen wurden in Kat C eingestuft.

 

Rh Herzog erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass beim Landkreis bereits Gespräche mit den Bürgermeistern stattgefunden haben aber noch keine Beratungen in den Gremien. Er verweist auf das relativ starre Konzept und hält die Behandlung in den Gremien für erforderlich. Der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Dannenberg(Elbe) hat am 20.08. empfohlen, über das Haltestellenkonzept mit Beteiligung des Behindertenbeirates und von fachkundigen Busfahrern zu beraten. Er schlägt vor, diese Beratungen nicht für jede Gemeinde einzeln, sondern zusammen für alle Gemeinden durchzuführen.

 

Herr Hesebeck erläutert den nach dem Landkreiskonzept vorgesehenen Zeitplan für die Prioritären A, B und C (siehe oben im Sachverhalt) und weist darauf hin, dass die Städte und Gemeinden aufgefordert sind, die Prioritäten der einzelnen Haltestellen zu prüfen, nicht jedoch die Samtgemeinden.

 

Rh Siebolds weist darauf hin, dass das Landkreiskonzept für Neu Darchau nicht passend ist und fragt, nach welchen Vorgaben das Konzept erstellt worden ist und ob die Gemeinden beteiligt worden sind.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass die Priorisierung nach Bedienhäufigkeit, der Lage Haltestelle und der Einwohnerzahl des jeweiligen Ortes vorgenommen worden ist und dass vor der Vorstellung in der Bürgermeisterdienstversammlung keine Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgt ist.

 

Rh Siebolds hält eine gemeinsame Vorgehensweise der Gemeinden und Städte nach dem Vorschlag von Rh Herzog für sinnvoll und fragt, ob die Initiative dazu von der Samtgemeinde ausgehen sollte.

 

Rh Harms schlägt einen Ortstermin im Rahmen einer Bürgermeisterdienstversammlung unter Beteiligung des Behindertenbeirates vor.