Sitzung: 27.08.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0371/2019
FBL Hesebeck trägt den
Sachverhalt vor.
Der Rechtslage nach soll
Ende 2021 jedoch jede Haltestelle vollständig barrierefrei sein. Es soll
außerdem nicht nur die körperliche Einschränkung sondern auch die sensorische
Einschränkung beachtet werden. Die Reihenfolge in der die Haltestallen barrierefrei
ausgestaltet werden obliegt der Gemeinde. Die erfolgte Priorisierung in dem
Nahverkehrsplan, basierend auf Einwohnerzahl und Bedienhäufigkeit des
jeweiligen Ortes, verschafft mehr Zeit die Haltestellen umzugestalten. Bis 2024
muss die Barrierefreiheit für die Haltestellen mit der Priorität A umgesetzt
sein. Dies wären drei Haltestellen im Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe).
Rf Laudel-Voigt weist
darauf hin, dass die Haltestelle an der Grundschule in Hitzacker (Elbe) bereits
umgebaut wurde. Hier gilt es nur die Barrierefreiheit für sensorisch
eingeschränkte Menschen zu erreichen, dies kann durch Schraffierungen auf dem
Boden ermöglicht werden. Der vorhandene
Bordstein muss abgesenkt werden.
FBL Hesebeck erläutert
hierzu, dass für sensorische Barrierefreiheit möglicherweise mehr notwendig
ist, als nur eine Schraffierung. Es muss gegebenenfalls dazu eine
Haltestelleninformation in Echtzeit vorhanden sein. Dies bedeutet eine komplett
neue Elektrik für jede einzelne Haltestelle.
Rf Laudel-Voigt fordert eine
Auflistung der Haltestellen, die bereits umgestaltet sind.
StDir Meyer weist darauf
hin, die Planungskosten in den Haushalt für das Jahr 2020 einzustellen. Für
jede Haltestelle sind ca. 10.000€ einzuplanen.
Ohne weitere Aussprache
empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss
Das Haltestellenkonzept aus dem Nahverkehrsplan 2019 wird in
der vorliegenden Form umgesetzt.