Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

Der Rechtslage nach soll Ende 2021 jedoch jede Haltestelle vollständig barrierefrei sein. Es soll außerdem nicht nur die körperliche Einschränkung sondern auch die sensorische Einschränkung beachtet werden. Die Reihenfolge in der die Haltestallen barrierefrei ausgestaltet werden obliegt der Gemeinde. Die erfolgte Priorisierung in dem Nahverkehrsplan, basierend auf Einwohnerzahl und Bedienhäufigkeit des jeweiligen Ortes, verschafft mehr Zeit die Haltestellen umzugestalten. Bis 2024 muss die Barrierefreiheit für die Haltestellen mit der Priorität A umgesetzt sein. Dies wären drei Haltestellen im Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe).

Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass die Haltestelle an der Grundschule in Hitzacker (Elbe) bereits umgebaut wurde. Hier gilt es nur die Barrierefreiheit für sensorisch eingeschränkte Menschen zu erreichen, dies kann durch Schraffierungen auf dem Boden ermöglicht werden.  Der vorhandene Bordstein muss abgesenkt werden. 

FBL Hesebeck erläutert hierzu, dass für sensorische Barrierefreiheit möglicherweise mehr notwendig ist, als nur eine Schraffierung. Es muss gegebenenfalls dazu eine Haltestelleninformation in Echtzeit vorhanden sein. Dies bedeutet eine komplett neue Elektrik für jede einzelne Haltestelle.

Rf Laudel-Voigt fordert eine Auflistung der Haltestellen, die bereits umgestaltet sind.

StDir Meyer weist darauf hin, die Planungskosten in den Haushalt für das Jahr 2020 einzustellen. Für jede Haltestelle sind ca. 10.000€ einzuplanen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden 

 

 


Beschluss

Das Haltestellenkonzept aus dem Nahverkehrsplan 2019 wird in der vorliegenden Form umgesetzt.