Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Der Antragsteller hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.

Derzeit gibt es dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz sowie Sportboothafen festgesetzt.

 

Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden können.

 

An der westlichen Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden. Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

 

Im aufzustellenden Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet ausgewiesen werden.

 

Der Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden.

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

Der Antragsteller hat den genannten Bereich gekauft und gereinigt. Er weist darauf hin, dass die gesamte Planung im Einklang mit dem Hochwasserschutz stehen muss.

Rh Zühlke beantragt eine Ortsbesichtigung und im selben Zuge die Anhörung des anwesenden Antragstellers. Einer Sitzungsunterbrechung wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.

Die Sitzung wird um 20:04 Uhr unterbrochen.

Der Antragsteller erläutert sein Vorhaben. Für ihn besteht an der Umsetzung ein persönliches Interesse, da er den Ort touristisch fördern möchte. Er betont, dass sich keine Häuser im Hochwasserbereich befinden werden, lediglich ein Waschcontainer und ein Kioskwagen in diesem Bereich aufgestellt werden sollen. Die TinyHouses können durch einen Achslastschlepper jederzeit entfernt werden. Er erläutert, dass auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg dem Projekt positiv gegenübersteht. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt.

Frau Huijssen, als Gewerbetreibende vor Ort, erläutert, dass ihre Produktion von Hartgummi mit erheblichen Geruch verbunden ist. Sie sieht das Vorhaben vom Antragsteller positiv, jedoch äußert sie Bedenken. Es gab bereits Probleme mit anderen Einwohnern des Ortes aufgrund von Geruchs- und Lärmbelästigung.

 

Die öffentliche Sitzung wird um 20:15 Uhr wieder eröffnet.

Es wird beantragt eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, zu der sowohl der Antragsteller als auch die Gewerbetreibende eingeladen werden soll. 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.