Sitzung: 27.08.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0294/2019
Sachverhalt:
Der Antragsteller
hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.
Derzeit gibt es
dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche
dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz
sowie Sportboothafen festgesetzt.
Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung
Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für
TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen
Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie
bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden
können.
An der westlichen
Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden.
Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Im aufzustellenden
Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping
ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet
ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan muss im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue
geändert werden.
FBL Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor.
Der Antragsteller
hat den genannten Bereich gekauft und gereinigt. Er weist darauf hin, dass die
gesamte Planung im Einklang mit dem Hochwasserschutz stehen muss.
Rh Zühlke beantragt
eine Ortsbesichtigung und im selben Zuge die Anhörung des anwesenden
Antragstellers. Einer Sitzungsunterbrechung wird mit 7 Ja-Stimmen einstimmig
zugestimmt.
Die Sitzung wird um
20:04 Uhr unterbrochen.
Der Antragsteller
erläutert sein Vorhaben. Für ihn besteht an der Umsetzung ein persönliches
Interesse, da er den Ort touristisch fördern möchte. Er betont, dass sich keine
Häuser im Hochwasserbereich befinden werden, lediglich ein Waschcontainer und
ein Kioskwagen in diesem Bereich aufgestellt werden sollen. Die TinyHouses
können durch einen Achslastschlepper jederzeit entfernt werden. Er erläutert,
dass auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg dem Projekt positiv gegenübersteht.
Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde bereits erteilt.
Frau Huijssen, als
Gewerbetreibende vor Ort, erläutert, dass ihre Produktion von Hartgummi mit
erheblichen Geruch verbunden ist. Sie sieht das Vorhaben vom Antragsteller
positiv, jedoch äußert sie Bedenken. Es gab bereits Probleme mit anderen
Einwohnern des Ortes aufgrund von Geruchs- und Lärmbelästigung.
Die öffentliche
Sitzung wird um 20:15 Uhr wieder eröffnet.
Es wird beantragt
eine Ortsbesichtigung vorzunehmen, zu der sowohl der Antragsteller als auch die
Gewerbetreibende eingeladen werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hafen
Tießau ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.