Sitzung: 27.08.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0241/2019
Sachverhalt:
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.04. bis
einschließlich 13.05.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Bahn AG
- Avacon Netz GmbH
- Anliegendes Unternehmen
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd m.ö.B. – 3. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Ohne weiterer
Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Hitzacker Süd m.ö.B. – 3. Änderung
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.