Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.04. bis einschließlich 13.05.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Deutsche Bahn AG

-       Avacon Netz GmbH

-       Anliegendes Unternehmen

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I zur Vorlage) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd m.ö.B. – 3. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Ohne weiterer Aussprache empfiehlt der BPSUH folgenden

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Hitzacker Süd m.ö.B. – 3. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.