Sitzung: 27.08.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 31/0359/2019
Sachverhalt:
Die Gruppe
Hitzacker hat den genannten Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses
für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und
Klimaschutz beantragt.
Herr K. Jänsch vom
Geschäftsbereich I – Betrieb und Unterhaltung landeseigener Anlagen und
Gewässer, NLWKN – Betriebsstelle Lüneburg wird bei der Sitzung anwesend sein
und zu dem derzeitigen Sachstand berichten.
Im Anschluss an den
Bericht wird es die Möglichkeit für Rückfragen an Herrn Jänsch geben.
Rh Weiss erläutert
den Antrag.
Als Anlieger ist
die Stadt Hitzacker (Elbe) vom Unterhaltungsrahmenplan betroffen. Dazu wird
Herr Jänsch vom NLWKN zum derzeitigen Sachstand berichten.
Herr Jänsch trägt
vor.
Der NLWKN ist
Unterhaltungspflichtiger. Ziel ist es eine ökologischere Bewirtschaftung und
Gewässerunterhaltung durch einen Unterhaltungsrahmenplan. Dadurch soll der
ökologische Zustand der Gewässer verbessert werden. Hierbei muss der
ordnungsgemäße Abfluss gewährleistet bleiben und die gesetzlichen Vorgaben
müssen eingehalten werden. Der Unterhaltungsrahmenplan wurde durch ein
Ingenieurbüro erstellt. Dieses hat zunächst eine Kartierung der Lebewesen und
Pflanzen vorgenommen. Auch die landwirtschaftliche Nutzung und die Bebauung
wurden in diesem Zuge betrachtet. Als Ergebnis erläutert Herr Jänsch, dass die
Unterhaltungsmaßnahmen verringert wurden. Er merkt dazu an, dass im
Deichbereich andere rechtl. Vorschriften gelten und hier die Unterhaltung nicht
verringert werden kann.
Die Zuständigkeit
des NLWKN liegt von der Mündung in die Elbe bis zur Drawehnertorbrücke nur im
Bereich bis zur Mittelwasserlinie. Für die Unterhaltung der Uferböschung liegt
die Zuständigkeit bei der Stadt Hitzacker (Elbe). Es haben bereits Gespräche
stattgefunden, die den Bewuchs an der Uferböschung thematisierten. Aufgrund der
niedrigen Fließgeschwindigkeit im Stadtbereich hat der Bewuchs wenig Einfluss
auf den Abfluss des Wassers bei einem hohen Wasserstand. Somit muss nicht
mehrmals im Jahr die Böschung gemäht werden. Für die Mähvorgänge müssen gewisse
Sperrzeiträume, wie die Brut- und Setzzeit, berücksichtigt werden.
Im Weiteren geht es
um die Liegeplätze im Stadtbereich. Diese fallen nicht unter die
Gemeingebrauchsverordnung. Die bestehenden Liegeplätze werden vertraglich
übernommen und bleiben bestehen. Die Anlagegenehmigungen werden vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg erteilt. Für neue Anlagen muss die Stadt Hitzacker (Elbe) ihr
Einverständnis erteilen.
StDir Meyer
erläutert, dass es derzeit Schwierigkeiten beim Befahren durch Flusskreuzfahrtschiffe
gibt. Diese dürfen zwar anlegen, jedoch dürfen die Passagiere nicht aussteigen.
Wenn es eine Gemeingebrauchsverordnung gibt, wird es hierzu auch ein örtliches
Beteiligungsverfahren geben.
Rh Weiss ergänzt,
dass die Ausgestaltung der Uferböschung weiterhin diskutiert werden muss. Hier
soll vor allem Augenmerk auf die ökologische Verbesserung durch die Bepflanzung
gelegt werden. Dazu soll die Schiffbarkeit und das Anlegen gewährleistet
werden.
Herr Jänsch geht
auf die ökologische Verbesserung ein. Es gibt hier verschiedene Faktoren um
Einfluss zu nehmen. Die ökologische Verbesserung ist nicht allein durch die
Bepflanzung zu stemmen. Wichtig ist, den Wechselbereich zwischen Ufer und
Wasser zu bepflanzen um Kleinstlebewesen genügen Raum zu geben. Zudem muss auch
bei der Bepflanzung die Fließrichtung des Gewässers beachtet werden.