Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Gruppe Hitzacker hat den genannten Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz beantragt.

 

Herr K. Jänsch vom Geschäftsbereich I – Betrieb und Unterhaltung landeseigener Anlagen und Gewässer, NLWKN – Betriebsstelle Lüneburg wird bei der Sitzung anwesend sein und zu dem derzeitigen Sachstand berichten.

 

Im Anschluss an den Bericht wird es die Möglichkeit für Rückfragen an Herrn Jänsch geben.

 

Rh Weiss erläutert den Antrag.

Als Anlieger ist die Stadt Hitzacker (Elbe) vom Unterhaltungsrahmenplan betroffen. Dazu wird Herr Jänsch vom NLWKN zum derzeitigen Sachstand berichten.

 

Herr Jänsch trägt vor.

Der NLWKN ist Unterhaltungspflichtiger. Ziel ist es eine ökologischere Bewirtschaftung und Gewässerunterhaltung durch einen Unterhaltungsrahmenplan. Dadurch soll der ökologische Zustand der Gewässer verbessert werden. Hierbei muss der ordnungsgemäße Abfluss gewährleistet bleiben und die gesetzlichen Vorgaben müssen eingehalten werden. Der Unterhaltungsrahmenplan wurde durch ein Ingenieurbüro erstellt. Dieses hat zunächst eine Kartierung der Lebewesen und Pflanzen vorgenommen. Auch die landwirtschaftliche Nutzung und die Bebauung wurden in diesem Zuge betrachtet. Als Ergebnis erläutert Herr Jänsch, dass die Unterhaltungsmaßnahmen verringert wurden. Er merkt dazu an, dass im Deichbereich andere rechtl. Vorschriften gelten und hier die Unterhaltung nicht verringert werden kann.

Die Zuständigkeit des NLWKN liegt von der Mündung in die Elbe bis zur Drawehnertorbrücke nur im Bereich bis zur Mittelwasserlinie. Für die Unterhaltung der Uferböschung liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Hitzacker (Elbe). Es haben bereits Gespräche stattgefunden, die den Bewuchs an der Uferböschung thematisierten. Aufgrund der niedrigen Fließgeschwindigkeit im Stadtbereich hat der Bewuchs wenig Einfluss auf den Abfluss des Wassers bei einem hohen Wasserstand. Somit muss nicht mehrmals im Jahr die Böschung gemäht werden. Für die Mähvorgänge müssen gewisse Sperrzeiträume, wie die Brut- und Setzzeit, berücksichtigt werden.

Im Weiteren geht es um die Liegeplätze im Stadtbereich. Diese fallen nicht unter die Gemeingebrauchsverordnung. Die bestehenden Liegeplätze werden vertraglich übernommen und bleiben bestehen. Die Anlagegenehmigungen werden vom Landkreis Lüchow-Dannenberg erteilt. Für neue Anlagen muss die Stadt Hitzacker (Elbe) ihr Einverständnis erteilen.

StDir Meyer erläutert, dass es derzeit Schwierigkeiten beim Befahren durch Flusskreuzfahrtschiffe gibt. Diese dürfen zwar anlegen, jedoch dürfen die Passagiere nicht aussteigen. Wenn es eine Gemeingebrauchsverordnung gibt, wird es hierzu auch ein örtliches Beteiligungsverfahren geben.

Rh Weiss ergänzt, dass die Ausgestaltung der Uferböschung weiterhin diskutiert werden muss. Hier soll vor allem Augenmerk auf die ökologische Verbesserung durch die Bepflanzung gelegt werden. Dazu soll die Schiffbarkeit und das Anlegen gewährleistet werden.

Herr Jänsch geht auf die ökologische Verbesserung ein. Es gibt hier verschiedene Faktoren um Einfluss zu nehmen. Die ökologische Verbesserung ist nicht allein durch die Bepflanzung zu stemmen. Wichtig ist, den Wechselbereich zwischen Ufer und Wasser zu bepflanzen um Kleinstlebewesen genügen Raum zu geben. Zudem muss auch bei der Bepflanzung die Fließrichtung des Gewässers beachtet werden.