Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.

Rf Laudel-Voigt ergänzt, dass der Sachverhalt schon einmal im Verwaltungsausschuss behandelt wurde. Damals wurde eine Kostenschätzung für die Sanierung angefordert.

FBL Hesebeck erläutert hierzu, dass keine Kostenschätzung für eine Sanierung vorliegt. Der Zustand des Altbaus bedarf einer Komplettsanierung, die bestenfalls die Nutzung der Grundmauern zulässt. Es handelt sich hierbei nahezu um eine Neuerrichtung des Toilettengebäudes. Die gesamte Elektrik sowie die Wasserführung sind mangelhaft und die technischen Voraussetzungen entsprechen nicht den Standards. FBL Hesebeck führt weiter aus, dass die Neuerrichtung des gebäudes Kosten in Höhe von 80 – 100.000 € verursachen würde.

Auf Nachfrage von Rh Zühlke erläutert FBL Hesebeck, dass die Errichtung der geplanten Stellplätze planungsrechtlich zulässig ist.

Rh Flindt verdeutlicht, dass das vorhandene Gebäude nicht sanierungsfähig ist. Er würde ein Neubau in ähnlicher Größe begrüßen.

Rf Laudel-Voigt weist darauf hin, dass die Parkplätze und Garagen zwar planungsrechtlich zulässig sind, jedoch schon genügen Parkplätze vorhanden sind. Man muss die Bewirtschaftung im innerstädtischen Bereich im Zuge der gesamten Stadtentwicklung betrachten.

Auf Vorschlag vom stellv. AV Walter entgegnet StDir Meyer, dass kein Einfluss auf den Antrag genommen werden kann. Dieser ist nach Bauplanungsrecht abzuarbeiten. Sobald die Stadt ihr Einvernehmen gibt, wird ein Planer für die Ausarbeitung des Bauantrags beauftragt.

 

Es liegt folgender Beschlussvorschlag der Verwaltung vor:

Der Neuerrichtung der öffentlichen Toilette wird zugestimmt. Über die konkrete Ausgestaltung des Toilettengebäudes ist Einvernehmen mit der Stadt Hitzacker (Elbe) herzustellen.

 

Es wird ein neuer Antrag formuliert.

Ohne weitere Aussprache fasst der BPSUH folgenden 

 

 

 

 

 


Beschluss

Der Neuerrichtung der öffentlichen Toiletten wird für den Fall, dass über die konkrete Ausgestaltung Einvernehmen mit dem VAH hergestellt ist, zugestimmt.