Sitzung: 20.08.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0372/2019
SOLI-Fraktion im Stadtrat
5.8.19
hiermit
beantragen wir für die kommende Sitzung des Umweltausschusses folgende TOPs:
(…)
6) Ausschluss einer Drogerie im Bereich Mühlentor
Vorstellung
rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung
Kurt
Herzog
Antwort der
Verwaltung:
Im Bereich
Mühlentor setzt der Bebauungsplan Mühlentor i.d.F. der 2. Änderung ein
Kerngebiet (MK) fest. Laut textlicher Festsetzung sind Wohnungen gem. § 7 Abs.
2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig und die nach § 7
Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Nutzung Vergnügungsstätten ist unzulässig.
Zulässig sind damit
folgende Nutzungen:
1.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
2.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des
Beherbergungsgewerbes
3. sonstige nicht
wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4. Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
5. Tankstellen im
Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
6. Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter,
7. sonstige
Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses
Ausnahmsweise
können zugelassen werden
1. Tankstellen, die
nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
2. Wohnungen, die
nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.
Eine Drogerie kann
nur über eine Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Rh Herzog verweist auf den
gewollten Erhalt von famila und Rossmann in der Innenstadt und hält
diesbezüglich eine Regelung für erforderlich, die Drogerien am Mühlentor nicht zulässt.
StDir Meyer erläutert, dass
dem Investor mitgeteilt worden ist, dass am Standort Mühlentor keine Drogerie
gewollt ist. Grundsätzlich können nicht gewünschte Ansiedlungen mit dem
Instrument der Veränderungssperren und anschließender Bebauungsplanaufstellung
bzw.-änderung verhindert werden.
Rh Herzog bittet in der
Niederschrift festzuhalten, dass Ansiedlungen mit dem Instrument der
Veränderungssperre verhindert werden können.
Der Vorschlag von AV
Siemke, eine entsprechende Regelung in den Städtebaulichen Vertrag mit dem
Investor aufzunehmen, wird als nur befristet greifbare Möglichkeit gesehen.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss auf Vorschlag von AV Siemke folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung
zu prüfen, welche rechtsicheren Möglichkeiten
bestehen, einen Drogeriemarkt am Mühlentor zu verhindern, ohne dass der
Bebauungsplan geändert werden muss.