Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Siehe der Vorlage beigefügten Antrag der SOLI-Fraktion (Anlage I, Ziffer 2). Die Ausbauplanung und die Richtlinie für die Anlegung von Stadtstraßen (RAST 06) sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Rh Herzog hält die Gestaltung der Abbiegespur für unbefriedigend, insbesondere die zu engen Kurvenbereiche. Er sieht eine Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger und fragt, ob die Ausführung rechtskonform ist. Er hat mit einem Zollstock eine Fahrbahnbreite von nur 2,30m gemessen.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass die RAST Fahrbahnbreiten von 2,75m vorgibt und der Ausbau nach dieser Richtlinie erfolgt ist. Er weist darauf hin, dass zur Fahrbahnbreite auch die Gossen gehören.

 

Für AV Siemke ist die Ausbaulösung nicht optimal. Er weist darauf hin, dass der Zufahrtsbereich auf dem ALDI-Grundstück noch nicht hergestellt worden ist und Veränderungen zum jetzigen Zeitpunkt weniger störend sind als nach Fertigstellung der gesamten Zufahrt. Er schlägt vor, mit ALDI über Nacharbeiten an der Grundstückszufahrt zu verhandeln.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die ALDI-Abbiegespur ist hinsichtlich des richtlinienkonformen Ausbaus zu überprüfen.

Mit ALDI ist vor Fertigstellung des Zufahrtsbereichs auf dem ALDI-Grundstück über die Verbesserung des Zufahrtsbereiches zu verhandeln.