Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Gemäß § 7c des Nds. Nahverkehrsgesetzes (NNVG) hat der Landkreis als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV den NVP abweichend vom turnusmäßigen Fünfjahreszeitraum bis zum 31. Dezember 2019 fortzuschreiben.

Der NVP wird insbesondere unter Berücksichtigung der zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach §§7a und 7b NNVG angepasst. Des Weiteren werden Regelungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV aufgenommen. Aufgrund des am 01.08.2018 umgesetzten neuen Verkehrskonzeptes erfolgt eine neue Bestandsermittlung und Bewertung hinsichtlich der Erschließung-, Bedienungs- und Verbindungsqualität der Orte über 50 Einwohner. Außerdem wird das neue VNO-Haltestellenkonzept eingeführt und als Anlage Bestandteil des NVP (siehe Anlage I zur Vorlage).

Aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 17. Juni 2019 wird zum Entwurf des NVP 2019 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Stellungnahmen können bis zum 16.08.19 eingereicht werden. Die Frist wurde auf Antrag der Stadt Dannenberg (Elbe) bis zum 23.08.2019 verlängert.

Nach § 8 Abs. 3 PBefG haben die Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, dass für die Nutzung des ÖPNV bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht wird.

Damit nicht alle im Kreisgebiet bestehenden Haltestellen bis 2022 barrierefrei gestaltet werden müssen, wurde ein Programm zur Umsetzung im NVP aufgestellt und eine Priorisierung vorgenommen. Die Methodik zur Priorisierung wird als Teil des VNO-Haltestellenkonzeptes Bestandteil des NVP. Die Prioritätenliste soll für die Straßenbaulastträger die Grundlage für den schrittweisen barrierefreien Ausbau der Haltestellen sein. Sie wird nicht Bestandteil des NVP.

 

Die Haltestellen wurden in Priorität A-C eingeteilt:

Priorität A: Umsetzung bis 2024

Priorität B: Umsetzung bis 2026

Priorität C: Umsetzung ab 2026

 

Die Priorisierung wurde nach Bedienhäufigkeit und Einwohnerzahl des jeweiligen Ortes durchgeführt. Bei einem besonderen örtlichen oder sachlichen Erfordernis wurde die Priorisierung ggfs. angepasst. (Siehe auch Anlage II und III der Vorlage).

Haltestellen in Kat A oder B im Gebiet der Stadt Dannenberg wurden in Anlage IV zur Vorlage zusammengefasst (Auszug aus der Prioritätenliste des Landkreises). Alle übrigen Haltestellen wurden in Kat C eingestuft.

Die zwei Haltestellen in der Lüneburger Straße wurden im ÖPNV Förderprogramm für 2020 angemeldet.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass beim Landkreis bereits Gespräche mit den Bürgermeistern stattgefunden haben. Er verweist auf das relativ starre Konzept und hält die Behandlung in den Gremien für erforderlich, unter Vorlage von Beispielen, und schlägt vor, den Sachverstand des Behindertenbeirat und fachkundige Busfahrer hinzuzuziehen.

 

StDir Meyer berichtet über die Bürgermeisterdienstversammlung beim Landkreis. Es liegt die Aufstellung des Landkreises vor, jedoch noch keine Detailplanung. Es ist erforderlich zunächst Haushaltsmittel einzustellen um anschließend Planung und Gestaltung vornehmen zu können.

 

Nach Beendigung der Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Über das Haltestellenkonzept ist, unter Vorlage von möglichen Beispielen, in den Gremien der Stadt zu beraten. Zu den Beratungen sind der Behindertenbeirat und fachkündige Busfahrer dazu zu laden.