Sitzung: 20.08.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0363/2019
Im
Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue gibt es im Gebietsteil C
Ausweisungen von Flächen als „Siedlungsnahes Elbvorland“, die dem sonst
gültigen Betretungsverbot nicht unterliegen. Da es weitere Bereiche entlang der
Elbe gibt, die bei den Anwohnern sehr beliebt sind, hat man zusätzlich Bereiche
als Erholungsbereiche ausgewiesen, die auch betreten werden dürfen. Ein solcher
Bereich befindet sich in Penkefitz, „Strachauer Rad“. Für diesen
Erholungsbereich wurde 2009 mit dem WSA Lauenburg als Grundstückseigentümer
eine Vereinbarung über die Nutzung geschlossen. Die Ausweisung und
Beschilderung war Aufgabe der Biosphärenreservatsverwaltung. Wie sich nun auf
Grund der Nachfrage herausstellte, ist das Gebiet im seinerzeitigen
Genehmigungsverfahren nicht neu abgegrenzt worden und somit hat auch keine
Beschilderung stattgefunden. Warum gerade dieser relativ alte und klare Fall,
trotz Antrag, nicht genehmigt worden ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen.
Es könnte nach Auskunft der Biosphärenratsverwaltung durch einen
Mitarbeiterwechsel bedingt sein.
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) soll nunmehr bei der Biosphärenreservatsverwaltung in
Hitzacker (Elbe) einen erneuten Antrag auf Neuabgrenzung des Gebietsteils C für
diesen Bereich stellen.
Rh Krull erläutert den
Sachverhalt.
Herr Hesebeck erläutert,
dass immer Einigkeit über die Ausweisung eines Erholungsgebietes bestand und
dass die Biosphärenreservatsverwaltung zugesagt hat, ein entsprechendes
Verfahren durchzuführen.
Ohne Aussprache empfiehlt
der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die Verwaltung wird
beauftragt einen erneuten Antrag auf Neuabgrenzung des Biosphärenreservates
Gebietsteil C im Bereich „Strachauer Rad“ zu stellen. Ziel dieses Antrags ist
die Ausweisung von Erholungsbereichen, die trotz grundsätzlich bestehender
allgemeinen Betretungsverbote (im Gebietsteil C) begangen werden dürfen.