Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Im Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue gibt es im Gebietsteil C Ausweisungen von Flächen als „Siedlungsnahes Elbvorland“, die dem sonst gültigen Betretungsverbot nicht unterliegen. Da es weitere Bereiche entlang der Elbe gibt, die bei den Anwohnern sehr beliebt sind, hat man zusätzlich Bereiche als Erholungsbereiche ausgewiesen, die auch betreten werden dürfen. Ein solcher Bereich befindet sich in Penkefitz, „Strachauer Rad“. Für diesen Erholungsbereich wurde 2009 mit dem WSA Lauenburg als Grundstückseigentümer eine Vereinbarung über die Nutzung geschlossen. Die Ausweisung und Beschilderung war Aufgabe der Biosphärenreservatsverwaltung. Wie sich nun auf Grund der Nachfrage herausstellte, ist das Gebiet im seinerzeitigen Genehmigungsverfahren nicht neu abgegrenzt worden und somit hat auch keine Beschilderung stattgefunden. Warum gerade dieser relativ alte und klare Fall, trotz Antrag, nicht genehmigt worden ist, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Es könnte nach Auskunft der Biosphärenratsverwaltung durch einen Mitarbeiterwechsel bedingt sein.

Die Stadt Dannenberg (Elbe) soll nunmehr bei der Biosphärenreservatsverwaltung in Hitzacker (Elbe) einen erneuten Antrag auf Neuabgrenzung des Gebietsteils C für diesen Bereich stellen.     

 

Rh Krull erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Hesebeck erläutert, dass immer Einigkeit über die Ausweisung eines Erholungsgebietes bestand und dass die Biosphärenreservatsverwaltung zugesagt hat, ein entsprechendes Verfahren durchzuführen.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt einen erneuten Antrag auf Neuabgrenzung des Biosphärenreservates Gebietsteil C im Bereich „Strachauer Rad“ zu stellen. Ziel dieses Antrags ist die Ausweisung von Erholungsbereichen, die trotz grundsätzlich bestehender allgemeinen Betretungsverbote (im Gebietsteil C) begangen werden dürfen.