Sitzung: 19.08.2019 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0339/2019
Stellv. AV Reichert ist im Vorfelde gebeten worden, dem Interessenten aus
der Vorlage 31/0339/2019 zu TOP 5 das Wort zu erteilen. Da es keine Einwände
seitens der Ratsmitglieder gibt, unterbricht stellv. AV Reichert unterbricht
die öffentliche Sitzung um 18:02 Uhr und erteilt dem Interessenten das Wort.
Um 18.05 Uhr eröffnet stellv. AV Reichert nach der Unterbrechung erneut
die öffentliche Sitzung und erteilt FDL’in Demmer das Wort.
FDL’in Demmer
stellt den Sachverhalt vor:
Der Stadt
Dannenberg (Elbe) wurde mit Schreiben vom 18.03.2019 eine Kaufanfrage für das
Flurstück 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (Develangring)
gestellt.
Der Bodenrichtwert
für dieses Grundstück liegt bei 25,-€/m².
(bei 1.000 m²= 25,-
€/m²; bei 2.000 m² = 21,75 €/m²)
Es ist geplant, auf
dem Grundstück ein Wohnprojekt zu verwirklichen. Es ist angedacht, dass dort
ca. 60 Altenwohnungen erbaut werden.
Um dies umsetzen zu
können, müssten auf dem Grundstück zunächst Rodungsarbeiten vorgenommen werden;
weiterhin wäre ein Lärmschutzwall zu errichten.
Außerdem müsste der
Bebauungsplan geändert werden, da das Grundstück im Bebauungsplan aktuell als
Spielplatz festgesetzt ist. Dieser Spielplatz wird jedoch nicht mehr von
Kindern benutzt.
Über eine mögliche
Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits am 04.06. bzw. 06.06.2019 im UBD und
im VA beraten/entschieden (siehe Vorlage 30/0247/2019 + entsprechende
Protokolle).
Da der Käufer die
Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes, der Rodungsarbeiten und der
Errichtung eines Lärmschutzwalls zusätzlich zahlen muss, wurde von dem
Kaufinteressenten der Antrag gestellt, das Grundstück unterhalb des
Bodenrichtwertes, für 15,- €/m², zu kaufen.
In vergleichbaren
Fällen wurden Grundstücke bisher nicht unter dem Bodenrichtwert verkauft;
weitere Kosten mussten trotzdem von den Käufern getragen werden.
Wenn dem Antrag stattgegeben werden würde, würde ein Präzedenzfall geschaffen
werden.
FDL’in Demmer
bittet die Ratsmitglieder darüber zu entscheiden, ob das o.g. Grundstück für
15,- €/m² verkauft
werden soll oder nicht.
Rh Brüggemann
plädiert dafür bei dem vorgeschriebenen Bodenrichtwert i. H. v. 21,75 €/m² zu bleiben. Die Stadt hat
es bisher immer vermieden, den in der Beschlussvorlage erwähnten Präzedenzfall
zu schaffen. Seiner Meinung nach sollte weiterhin nicht unter dem
Bodenrichtwert verkauft werden.
Rh Behning kann das
Anliegen des Kaufinteressenten verstehen. Ein Grundstück, welches zum
Bodenrichtwert gekauft wird, aber nicht bebaut werden darf, weil es der B-Plan
nicht hergibt, sollte zu einem günstigeren m²-Preis verkauf werden. 15 €/m²
sind dann aber doch zu wenig, um das Grundstück zu verkaufen. Dies würde dann
der Präzedenzfall sein. Rh Behning hält dies für kritisch.
Rh Hanke schließt
sich der Meinung von Rh Behning an. Zudem ist er der Meinung, dass der
Spielplatz als solches nicht mehr vorhanden ist. Er findet es gut, wenn jemand
in Seniorenwohnungen investieren möchte. Aber ein Abweichen vom Bodenrichtwert
ist nicht möglich. Für ihn sind 15 €/m² für solch ein Baugrundstück zu wenig.
Von daher schließt er sich seinen beiden Vorrednern an.
Rh Behning fragt an, ob für die Stadt die Pflicht besteht, haushaltsrechtlich
nach Bodenrichtwert zu verkaufen. FBL Kern antwortet darauf, dass die Stadt die
Pflicht hat, ihre Grundstücke zum vollen Wert zu verkaufen. Für dieses
Grundstück wurde kein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Demzufolge kann
der Bodenrichtwert als Richtwert herangezogen werden. Sollte der Kaufpreis
unter dem Bodenrichtwert liegen, ist dieses gesondert zu begründen.
Rh Behning teilt
mit, dass aus seiner Fraktion folgender Vorschlag kam: Die Stadt übernimmt die
Kosten für die Änderung des B-Planes und dann wird es öffentlich zum Verkauf
angeboten. Fraglich ist nur, ob dies im Interesse des Kaufinteressenten ist.
Stellv. AV Reichert
unterbricht die öffentliche Sitzung um 18:09 Uhr und erteilt dem
Kaufinteressenten das Wort.
Um 18.10 Uhr
eröffnet stellv. AV Reichert nach der Unterbrechung erneut die öffentliche
Sitzung und erteilt Rh Block das Wort.
Rh Block sieht die
Problematik vorrangig darin, dass bei Zustimmung zum gestellten Antrag der
Präzedenzfall geschafften wird. Wenn dann gehe es nur über eine öffentlichen
Ausschreibung,
d. h. in diesem Falle sollte das Grundstück
nach Gebot verkauft werden. Die
Stadt selbst kann hier aber keine Entscheidung im Sinne des Kaufinteressenten
treffen, um seinen Preisvorstellungen zu entsprechen. Rh Block kann die
Situation des Kaufinteressenten nachvollziehen, aber es sollte gemeinsam ein
Weg gefunden werden, damit beide Seiten zufrieden aus der Situation
herausgehen.
Im Rahmen von
Diskussionen kommen die Themen Schallschutz und kostengünstigen Wohnen zur
Sprache.
Rh Behning bittet
mit den jetzt vorliegenden Informationen um Vertragung, um in dieser
Angelegenheit nochmal mit der Verwaltung und möglicherweise auch mit den
Fraktionen ins Gespräch zu kommen. Rh Block schließt diesem Vorschlag an.
Rh Schultz macht
noch einen anderen Vorschlag.
a) Der Ausschuss
empfiehlt zum angegebenen Bodenrichtwert i. H. v. 21,75 € zu verkaufen.
b) Der Ausschuss
bittet den VA darüber nachzudenken, ob es weitere Möglichkeiten gibt, den vom
Kaufinteressenten angestrebten Kaufpreis i. H. v. 15 €/m² zu realisieren.
Seiner Meinung nach
gibt es noch mehrere verschiedene Möglichkeiten, um den angestrebten Preis des
Kaufinteressenten zu realisieren. Würde der TOP vertagt werden, so wird sich
diese Angelegenheit unnötig in die Länge
ziehen. Je eher der Kaufinteressent eine Entscheidung von der Verwaltung hat,
desto eher kann er handeln.
Rh Behning ist der
Meinung, dass der Kaufinteressent es nicht eilig hat und dem somit eine
Vertagung nichts im Wege stehen würde.
Rh Brüggemann
schließt sich dem Vorschlag von Rh Schultz an. Er findet, dass dieser Vorschlag
zu realisieren ist. Dieser Vorschlag sollte im VA angeschoben bzw. beschlossen
werden.
Der Ausschuss empfiehlt daher folgenden geänderten Beschluss:
geänderten
Beschluss:
a) Das Grundstück soll zu dem von der Verwaltung angegebenen
Bodenrichtwert von 21,75 €/m²
verkauft werden.
b) Der VA wird gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung darüber nachzudenken, ob
Möglichkeiten bestehen, den vom
Interessenten angestrebten Kaufpreis in irgendeiner Art und
Weise zu realisieren.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Ein Interessent hat
an die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Antrag auf Ankauf des Flurstückes 197/3 der
Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (2.749 m²) zu einem Preis von
15,-€/m² gestellt.
Bei 15,- €/m² liegt
der Gesamtkaufpreis bei 41.235,00 €.
Die Kosten für die
Änderung des Bebauungsplans werden von dem Käufer übernommen.
Die Notarkosten trägt ebenfalls der Käufer.