Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Stellv. AV Reichert ist im Vorfelde gebeten worden, dem Interessenten aus der Vorlage 31/0339/2019 zu TOP 5 das Wort zu erteilen. Da es keine Einwände seitens der Ratsmitglieder gibt, unterbricht stellv. AV Reichert unterbricht die öffentliche Sitzung um 18:02 Uhr und erteilt dem Interessenten das Wort.

 

Um 18.05 Uhr eröffnet stellv. AV Reichert nach der Unterbrechung erneut die öffentliche Sitzung und erteilt FDL’in Demmer das Wort.

 

FDL’in Demmer stellt den Sachverhalt vor:

Der Stadt Dannenberg (Elbe) wurde mit Schreiben vom 18.03.2019 eine Kaufanfrage für das Flurstück 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (Develangring) gestellt.

 

Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück liegt bei 25,-€/m².

(bei 1.000 m²= 25,- €/m²; bei 2.000 m² = 21,75 €/m²)

 

Es ist geplant, auf dem Grundstück ein Wohnprojekt zu verwirklichen. Es ist angedacht, dass dort ca. 60 Altenwohnungen erbaut werden.

Um dies umsetzen zu können, müssten auf dem Grundstück zunächst Rodungsarbeiten vorgenommen werden; weiterhin wäre ein Lärmschutzwall zu errichten.

 

Außerdem müsste der Bebauungsplan geändert werden, da das Grundstück im Bebauungsplan aktuell als Spielplatz festgesetzt ist. Dieser Spielplatz wird jedoch nicht mehr von Kindern benutzt.

Über eine mögliche Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits am 04.06. bzw. 06.06.2019 im UBD und im VA beraten/entschieden (siehe Vorlage 30/0247/2019 + entsprechende Protokolle).

 

Da der Käufer die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes, der Rodungsarbeiten und der Errichtung eines Lärmschutzwalls zusätzlich zahlen muss, wurde von dem Kaufinteressenten der Antrag gestellt, das Grundstück unterhalb des Bodenrichtwertes, für 15,- €/m², zu kaufen.

 

In vergleichbaren Fällen wurden Grundstücke bisher nicht unter dem Bodenrichtwert verkauft; weitere Kosten mussten trotzdem von den Käufern getragen werden.
Wenn dem Antrag stattgegeben werden würde, würde ein Präzedenzfall geschaffen werden.

 

FDL’in Demmer bittet die Ratsmitglieder darüber zu entscheiden, ob das o.g. Grundstück für

15,- €/m² verkauft werden soll oder nicht.

 

 

 

Rh Brüggemann plädiert dafür bei dem vorgeschriebenen Bodenrichtwert  i. H. v. 21,75 €/m² zu bleiben. Die Stadt hat es bisher immer vermieden, den in der Beschlussvorlage erwähnten Präzedenzfall zu schaffen. Seiner Meinung nach sollte weiterhin nicht unter dem Bodenrichtwert verkauft werden.

Rh Behning kann das Anliegen des Kaufinteressenten verstehen. Ein Grundstück, welches zum Bodenrichtwert gekauft wird, aber nicht bebaut werden darf, weil es der B-Plan nicht hergibt, sollte zu einem günstigeren m²-Preis verkauf werden. 15 €/m² sind dann aber doch zu wenig, um das Grundstück zu verkaufen. Dies würde dann der Präzedenzfall sein. Rh Behning hält dies für kritisch.

Rh Hanke schließt sich der Meinung von Rh Behning an. Zudem ist er der Meinung, dass der Spielplatz als solches nicht mehr vorhanden ist. Er findet es gut, wenn jemand in Seniorenwohnungen investieren möchte. Aber ein Abweichen vom Bodenrichtwert ist nicht möglich. Für ihn sind 15 €/m² für solch ein Baugrundstück zu wenig. Von daher schließt er sich seinen beiden Vorrednern an.
Rh Behning fragt an, ob für die Stadt die Pflicht besteht, haushaltsrechtlich nach Bodenrichtwert zu verkaufen. FBL Kern antwortet darauf, dass die Stadt die Pflicht hat, ihre Grundstücke zum vollen Wert zu verkaufen. Für dieses Grundstück wurde kein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Demzufolge kann der Bodenrichtwert als Richtwert herangezogen werden. Sollte der Kaufpreis unter dem Bodenrichtwert liegen, ist dieses gesondert zu begründen.

Rh Behning teilt mit, dass aus seiner Fraktion folgender Vorschlag kam: Die Stadt übernimmt die Kosten für die Änderung des B-Planes und dann wird es öffentlich zum Verkauf angeboten. Fraglich ist nur, ob dies im Interesse des Kaufinteressenten ist.

Stellv. AV Reichert unterbricht die öffentliche Sitzung um 18:09 Uhr und erteilt dem Kaufinteressenten das Wort.

 

 

Um 18.10 Uhr eröffnet stellv. AV Reichert nach der Unterbrechung erneut die öffentliche Sitzung und erteilt Rh Block das Wort.

Rh Block sieht die Problematik vorrangig darin, dass bei Zustimmung zum gestellten Antrag der Präzedenzfall geschafften wird. Wenn dann gehe es nur über eine öffentlichen Ausschreibung,
d. h. in diesem Falle sollte das Grundstück  nach Gebot  verkauft werden. Die Stadt selbst kann hier aber keine Entscheidung im Sinne des Kaufinteressenten treffen, um seinen Preisvorstellungen zu entsprechen. Rh Block kann die Situation des Kaufinteressenten nachvollziehen, aber es sollte gemeinsam ein Weg gefunden werden, damit beide Seiten zufrieden aus der Situation herausgehen.

Im Rahmen von Diskussionen kommen die Themen Schallschutz und kostengünstigen Wohnen zur Sprache.

Rh Behning bittet mit den jetzt vorliegenden Informationen um Vertragung, um in dieser Angelegenheit nochmal mit der Verwaltung und möglicherweise auch mit den Fraktionen ins Gespräch zu kommen. Rh Block schließt diesem Vorschlag an.

Rh Schultz macht noch einen anderen Vorschlag.

a) Der Ausschuss empfiehlt zum angegebenen Bodenrichtwert i. H. v. 21,75 € zu verkaufen.

b) Der Ausschuss bittet den VA darüber nachzudenken, ob es weitere Möglichkeiten gibt, den vom Kaufinteressenten angestrebten Kaufpreis i. H. v. 15 €/m² zu realisieren.

Seiner Meinung nach gibt es noch mehrere verschiedene Möglichkeiten, um den angestrebten Preis des Kaufinteressenten zu realisieren. Würde der TOP vertagt werden, so wird sich diese Angelegenheit  unnötig in die Länge ziehen. Je eher der Kaufinteressent eine Entscheidung von der Verwaltung hat, desto eher kann er handeln.

Rh Behning ist der Meinung, dass der Kaufinteressent es nicht eilig hat und dem somit eine Vertagung nichts im Wege stehen würde.

Rh Brüggemann schließt sich dem Vorschlag von Rh Schultz an. Er findet, dass dieser Vorschlag zu realisieren ist. Dieser Vorschlag sollte im VA angeschoben bzw. beschlossen werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt daher folgenden geänderten Beschluss:


geänderten Beschluss:

a) Das Grundstück soll zu dem von der Verwaltung angegebenen Bodenrichtwert von 21,75 €/m²
    verkauft werden.
b) Der VA wird gebeten, gemeinsam mit der Verwaltung darüber nachzudenken, ob
    Möglichkeiten bestehen, den vom Interessenten angestrebten Kaufpreis in irgendeiner Art und

    Weise zu realisieren.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Ein Interessent hat an die Stadt Dannenberg (Elbe) einen Antrag auf Ankauf des Flurstückes 197/3 der Flur 20 in der Gemarkung Dannenberg (Elbe) (2.749 m²) zu einem Preis von 15,-€/m² gestellt.   

Bei 15,- €/m² liegt der Gesamtkaufpreis bei 41.235,00 €.

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans werden von dem Käufer übernommen.

Die Notarkosten trägt ebenfalls der Käufer.