Sitzung: 20.08.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0346/2019
Öffentliche
Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die
Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.
Damit die
Erschließungsstraße zum Kulturverein „Raum 2 e.V.“ der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren
durchzuführen.
Anschließend ist
das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu
ergänzen.
Der zu widmende
Bereich ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) kariert gekennzeichnet. Des
Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des
betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II).
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt und zeigt den Bereich an einem Luftbild an der Leinwand. Der
betreffende Straßenbereich ist im bestehenden Bebauungsplan als Verkehrsfläche
festgesetzt.
Ohne Aussprache empfiehlt
der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Die der
Erschließung des Kulturvereins „Raum 2 e.V“, dienenden Verkehrsfläche Flurstück
101/25, Flur 8 der Gemarkung Schaafhausen wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung
mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes
(NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße gewidmet. Die Straße ist in das
Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) aufzunehmen. Träger der
Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung
erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.