Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Öffentliche Verkehrsflächen sind nach dem Niedersächsischen Straßengesetz zu widmen. Die Widmung ist durch den Straßenbaulastträger auszusprechen und bekannt zu machen.

Damit die Erschließungsstraße zum Kulturverein „Raum 2 e.V.“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, ist ein entsprechendes Widmungsverfahren durchzuführen.

Anschließend ist das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) entsprechend zu ergänzen.

Der zu widmende Bereich ist auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) kariert gekennzeichnet. Des Weiteren ist der Vorlage ein Übersichtsplan des  betroffenen Bereiches beigefügt (Anlage II).

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und zeigt den Bereich an einem Luftbild an der Leinwand. Der betreffende Straßenbereich ist im bestehenden Bebauungsplan als Verkehrsfläche festgesetzt.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Die der Erschließung des Kulturvereins „Raum 2 e.V“, dienenden Verkehrsfläche Flurstück 101/25, Flur 8 der Gemarkung Schaafhausen wird gemäß § 6 Abs.1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) öffentlich zur Gemeindestraße gewidmet. Die Straße ist in das Straßenbestandverzeichnis der Stadt Dannenberg (Elbe) aufzunehmen. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Dannenberg (Elbe). Die Bekanntmachung der Widmung erfolgt ortsüblich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.