Beschluss: Mehrheitlich empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der TOP wird zusammen mit dem TOP 17 „Stand und weiterer Ablauf der Planung eines 15000er Geflügelstalls bei Klein Heide (Antrag der SOLI-Fraktion)“ behandelt.

 

Es liegt ein Antrag des Eigentümers der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Der Eigentümer beabsichtigt auf dem Flurstück 28 einen Legehennenstall zu errichten. Die Zuwegung soll über das Flurstück 29/1 erfolgen. Da sich die Baugrundstücke nicht an einer gewidmeten Straße befinden ist die Erschließung durch Eintragung einer Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2 zugunsten der Baugrundstücke sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der Wegebaulastnehmer die notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen hat.

Die Kosten für die Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

Herr Hesebeck erläutert die Sachlage und weist auf den Stadtratsbeschluss von 2001, wonach die Verwaltung den VA über jede größere landwirtschaftliche Baumaßnahme im Außenbereich informiert. Für den geplanten Legehennenstall sind alle von der Baugenehmigungsbehörde geforderten Unterlagen eingereicht worden und werden zurzeit geprüft. Auf dem betreffenden Weg ist bereits eine Wegebaulast für die benachbarte Biogasanlage eingetragen worden.

 

Rh Herzog trägt vor, dass das Bauvorhaben zunächst dem Rat vorzustellen ist, bevor einer Wegebaulast zugestimmt werden kann. Das betrifft insbesondere Belange wie die Entsorgung, die hohe Keimbelastung usw. Bei der Beratung über die Wegebaulast für die benachbarte Biogasanlage hatte der Rat beschlossen, in der Nachbarschaft der dortigen Biogasanlage weiteren größeren landwirtschaftlichen Anlagen nicht zuzustimmen.

 

Rh Schmidtke fragt, ob eine Erschließung über die angrenzende Kreisstraße geprüft worden ist.

 

AV Siemke, weist auf den dortigen Kurvenbereich der Kreisstraße hin und darauf, dass an der Kreisstraße eine Eichenallee ist und bei einer Zufahrt aufgrund der vorzugebenden Sichtdreiecke etliche Eichen gefällt werden müssten.

 

Herr Hesebeck weist darauf hin, dass der Landkreis Baugenehmigungsbehörde ist und der Antragsteller bei Einhaltung aller Vorschriften Anspruch auf eine Baugenehmigung hat.

 

Herr Gehrke stellt sich vor und erläutert, dass das Bauvorhaben Ergebnis von Überlegungen hinsichtlich der Weiterentwicklung und Standortsicherung des Betriebes in Richtung Biolandwirtschaft ist. Aufgrund der benötigten großen Auslaufflächen ist das Vorhaben auf der Hofstelle nicht möglich. Herr Gehrke erläutert das Bauvorhaben, das aus der Aneinanderreihung von sechs zusammenhängenden Ställen für jeweils 2.500 Tiere besteht, anhand von Lageplänen und Bildern beispielhafter Anlagen (je Stallseite 6m offener wintergartenartiger Scharrraum, in der Mitte des Stall Sitzstange, Legenester, Futter und Wasser). Nach der Biorichtlinie sind 4 qm Auslauf pro Tier vorgegeben, also insgesamt 60.000 qm. Der Kot wird vollautomatisch entmistet, damit die Tiere nicht darin Scharren, und einmal monatlich als Biodünger zu anderen Biobetrieben abgefahren. Düngerlieferungen per Lkw erfolgen alle 14 Tage. Die Außenhaltung verringert die Keimbelastung. Nach dem erstellten Immissionsgutachten werden die Vorgaben eingehalten. Es wurde ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag erarbeitet. Danach erfolgt der Ausgleich und Ersatz für die Eingriffe in die Natur durch das Anpflanzen von Bäumen und Büschen auf der Auslauffläche (gleichzeitig Schutz für die Hühner) und durch das Anlagen eines großen Schonstreifens für den Ortoloan entlang der östlichen Seite der Kreisstraße. Das Bauvorhaben ist der erste Legehennenstall dieser Art im Landkreis und kann etwa ein Dritte des Eierbedarfs im Landkreis abdecken. Der Eierbedarf in Deutschland wird zurzeit nur zu etwa 70% aus dem Inland gedeckt. Die Vermarktung soll nach Möglichkeit regional erfolgen, aber auch nach Hamburg. Die Einhaltung des geforderten Biostandards wird mehrere Mal im Jahr geprüft.

 

Rh Herzog verweist auf Prüfungen des Arztes Ludwig Meier über Probleme bei Behördenvorgehen, über hohe Keimbelastungen und über das Entstehen von multiresistenten Keimen (nach einer Prognose wird es in 10-15 Jahren keine resistenten Antibiotika mehr geben) und über gesundheitsgefährdende sekundäre Feinstaubbelastungen.

 

AV Siemke trägt vor, dass heute über den vorliegenden Antrag und die erforderliche verkehrliche Erschließung für ein Bauvorhaben eines ansässigen Familienbetriebes zu empfehlen ist und nicht über die Biolandwirtschaft an sich.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Es wird zugunsten der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung  Klein Heide eine Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eingetragen. Über die Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 42/2 wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.