Sitzung: 20.08.2019 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich empfohlen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0343/2019
Der TOP wird
zusammen mit dem TOP 17 „Stand und weiterer Ablauf der Planung eines 15000er
Geflügelstalls bei Klein Heide (Antrag der SOLI-Fraktion)“ behandelt.
Es liegt ein Antrag
des Eigentümers der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide
vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Der Eigentümer
beabsichtigt auf dem Flurstück 28 einen Legehennenstall zu errichten. Die
Zuwegung soll über das Flurstück 29/1 erfolgen. Da sich die Baugrundstücke
nicht an einer gewidmeten Straße befinden ist die Erschließung durch Eintragung
einer Wegebaulast auf dem Flurstück 42/2 zugunsten der Baugrundstücke
sicherzustellen. Mit dem Eigentümer ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung
der Wegeparzelle dahingehend abzuschließen, dass der Wegebaulastnehmer die
notwendige Unterhaltung eigenverantwortlich sicherzustellen hat.
Die Kosten für die
Eintragung sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Herr Hesebeck erläutert die
Sachlage und weist auf den Stadtratsbeschluss von 2001, wonach die Verwaltung
den VA über jede größere landwirtschaftliche Baumaßnahme im Außenbereich
informiert. Für den geplanten Legehennenstall sind alle von der
Baugenehmigungsbehörde geforderten Unterlagen eingereicht worden und werden
zurzeit geprüft. Auf dem betreffenden Weg ist bereits eine Wegebaulast für die
benachbarte Biogasanlage eingetragen worden.
Rh Herzog trägt vor, dass
das Bauvorhaben zunächst dem Rat vorzustellen ist, bevor einer Wegebaulast
zugestimmt werden kann. Das betrifft insbesondere Belange wie die Entsorgung,
die hohe Keimbelastung usw. Bei der Beratung über die Wegebaulast für die
benachbarte Biogasanlage hatte der Rat beschlossen, in der Nachbarschaft der
dortigen Biogasanlage weiteren größeren landwirtschaftlichen Anlagen nicht
zuzustimmen.
Rh Schmidtke fragt, ob eine
Erschließung über die angrenzende Kreisstraße geprüft worden ist.
AV Siemke, weist auf den
dortigen Kurvenbereich der Kreisstraße hin und darauf, dass an der Kreisstraße
eine Eichenallee ist und bei einer Zufahrt aufgrund der vorzugebenden
Sichtdreiecke etliche Eichen gefällt werden müssten.
Herr Hesebeck weist darauf
hin, dass der Landkreis Baugenehmigungsbehörde ist und der Antragsteller bei
Einhaltung aller Vorschriften Anspruch auf eine Baugenehmigung hat.
Herr Gehrke stellt sich vor
und erläutert, dass das Bauvorhaben Ergebnis von Überlegungen hinsichtlich der
Weiterentwicklung und Standortsicherung des Betriebes in Richtung
Biolandwirtschaft ist. Aufgrund der benötigten großen Auslaufflächen ist das
Vorhaben auf der Hofstelle nicht möglich. Herr Gehrke erläutert das
Bauvorhaben, das aus der Aneinanderreihung von sechs zusammenhängenden Ställen
für jeweils 2.500 Tiere besteht, anhand von Lageplänen und Bildern
beispielhafter Anlagen (je Stallseite 6m offener wintergartenartiger
Scharrraum, in der Mitte des Stall Sitzstange, Legenester, Futter und Wasser).
Nach der Biorichtlinie sind 4 qm Auslauf pro Tier vorgegeben, also insgesamt
60.000 qm. Der Kot wird vollautomatisch entmistet, damit die Tiere nicht darin
Scharren, und einmal monatlich als Biodünger zu anderen Biobetrieben
abgefahren. Düngerlieferungen per Lkw erfolgen alle 14 Tage. Die Außenhaltung
verringert die Keimbelastung. Nach dem erstellten Immissionsgutachten werden
die Vorgaben eingehalten. Es wurde ein landwirtschaftlicher Fachbeitrag
erarbeitet. Danach erfolgt der Ausgleich und Ersatz für die Eingriffe in die
Natur durch das Anpflanzen von Bäumen und Büschen auf der Auslauffläche
(gleichzeitig Schutz für die Hühner) und durch das Anlagen eines großen
Schonstreifens für den Ortoloan entlang der östlichen Seite der Kreisstraße.
Das Bauvorhaben ist der erste Legehennenstall dieser Art im Landkreis und kann
etwa ein Dritte des Eierbedarfs im Landkreis abdecken. Der Eierbedarf in
Deutschland wird zurzeit nur zu etwa 70% aus dem Inland gedeckt. Die
Vermarktung soll nach Möglichkeit regional erfolgen, aber auch nach Hamburg. Die Einhaltung des
geforderten Biostandards wird mehrere Mal im Jahr geprüft.
Rh Herzog verweist auf
Prüfungen des Arztes Ludwig Meier über Probleme bei Behördenvorgehen, über hohe
Keimbelastungen und über das Entstehen von multiresistenten Keimen (nach einer
Prognose wird es in 10-15 Jahren keine resistenten Antibiotika mehr geben) und
über gesundheitsgefährdende sekundäre Feinstaubbelastungen.
AV Siemke trägt vor, dass
heute über den vorliegenden Antrag und die erforderliche verkehrliche
Erschließung für ein Bauvorhaben eines ansässigen Familienbetriebes zu
empfehlen ist und nicht über die Biolandwirtschaft an sich.
Nach kurzer Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
der Flurstücke 29/1 und 28, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eine Wegebaulast auf dem
Flurstück 42/2, Flur 5 der Gemarkung Klein Heide eingetragen. Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 42/2 wird eine gesonderte Vereinbarung
abgeschlossen.