Sitzung: 22.08.2019 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0296/2019
Der Antragsteller
hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.
Derzeit gibt es
dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche
dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz
sowie Sportboothafen festgesetzt.
Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung
Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für
TinyHouses und Wochenendhäuser sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen
Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet oder so hergestellt, dass sie bei
Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden
können.
An der westlichen Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden. Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Im aufzustellenden Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan müsste im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue
geändert werden. Festgesetzt werden würde hier ebenfalls ein Sondergebiet.
Herr Hesebeck erläutert den
Sachverhalt und informiert darüber, dass der Bauausschuss der Stadt
Hitzacker(Elbe) den Punkt in der nächste Woche behandelt und die heutige
Empfehlung als Vorbehaltsbeschluss verfasst werden müsste.
Herr Siebolds weist darauf
hin, dass in der Nähe von Tießau in Neu Darchau und in Hitzacker Sportboothäfen
bestehen und fragt nach den Vorgaben der Regionalplanung diesbezüglich. Er
weist weiter darauf hin, dass es von und nach Tießau keinen Fahrradweg gibt und
der ÖPNV überwiegend durch Rufbusse betrieben wird, so dass die geplante Anlage
überwiegend Kfz-Verkehr verursachen würde. Er sieht Unwägbarkeiten in
Hochwasserfällen, weil der Hafen im Hochwassergebiet liegt und die baulichen
Anlagen im Hochwasserfall abgebaut werden müssten. Bei all diesen
Unwägbarkeiten hält er einen Vorbehaltsbeschluss für nicht angeraten, zumal die
Beschlussfassungen der Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) nicht abzuschätzen
sind.
Herr Hesebeck erläutert die
rechtliche Stellung der Flächennutzungsplanung. Die Bauleitplanung ist
aufgeteilt in die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung, wobei der
Flächennutzungsplan der vorbereitende Bauleitplan ist und der Bebauungsplan der
verbindliche Bauleitplan. Beide Planungen würden parallel betrieben werden. Die
Flächennutzungsplanung würde nicht betrieben werden wenn die Stadt Hitzacker
keine Bauleitplanung betreiben würde.
Er erläutert weiter, dass
das regionale Raumordnungsprogramm für den Hafen in Tießau Umschlagplatz und
Sportboothafen vorgibt und auf Nachfrage von Rh Siebolds, dass eine
touristische Untersuchung bisher nicht stattgefunden hat.
Rh Herzog, Rh Beckmann, Rf
Klappstein und Rh Harms sprechen sich dafür aus, die Beschlüsse der Gremien der
Stadt Hitzacker(Elbe) abzuwarten.
Auf Nachfrage von Rf
Klappstein antwortet Herr Hesebeck, dass die Funktion des Hafens der
Wasserschifffahrtsverwaltung durch die Planung nicht betroffen ist.
Nach Beendigung der
Aussprache beantragt Rh Siebolds den Punkt bis nach der Behandlung in den
Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) zu vertagen und der Ausschuss empfiehlt
folgenden
Beschluss:
Die Beratung des TOPes wird bis nach der Behandlung
in den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) vertagt.