Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Der Antragsteller hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.

Derzeit gibt es dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz sowie Sportboothafen festgesetzt.

Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für TinyHouses und Wochenendhäuser sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet oder so hergestellt, dass sie bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden können.

An der westlichen Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden. Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.

Im aufzustellenden Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet ausgewiesen werden.

Der Flächennutzungsplan müsste im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue geändert werden. Festgesetzt werden würde hier ebenfalls ein Sondergebiet.

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt und informiert darüber, dass der Bauausschuss der Stadt Hitzacker(Elbe) den Punkt in der nächste Woche behandelt und die heutige Empfehlung als Vorbehaltsbeschluss verfasst werden müsste.

 

Herr Siebolds weist darauf hin, dass in der Nähe von Tießau in Neu Darchau und in Hitzacker Sportboothäfen bestehen und fragt nach den Vorgaben der Regionalplanung diesbezüglich. Er weist weiter darauf hin, dass es von und nach Tießau keinen Fahrradweg gibt und der ÖPNV überwiegend durch Rufbusse betrieben wird, so dass die geplante Anlage überwiegend Kfz-Verkehr verursachen würde. Er sieht Unwägbarkeiten in Hochwasserfällen, weil der Hafen im Hochwassergebiet liegt und die baulichen Anlagen im Hochwasserfall abgebaut werden müssten. Bei all diesen Unwägbarkeiten hält er einen Vorbehaltsbeschluss für nicht angeraten, zumal die Beschlussfassungen der Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) nicht abzuschätzen sind.

 

Herr Hesebeck erläutert die rechtliche Stellung der Flächennutzungsplanung. Die Bauleitplanung ist aufgeteilt in die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung, wobei der Flächennutzungsplan der vorbereitende Bauleitplan ist und der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. Beide Planungen würden parallel betrieben werden. Die Flächennutzungsplanung würde nicht betrieben werden wenn die Stadt Hitzacker keine Bauleitplanung betreiben würde.

Er erläutert weiter, dass das regionale Raumordnungsprogramm für den Hafen in Tießau Umschlagplatz und Sportboothafen vorgibt und auf Nachfrage von Rh Siebolds, dass eine touristische Untersuchung bisher nicht stattgefunden hat.

 

Rh Herzog, Rh Beckmann, Rf Klappstein und Rh Harms sprechen sich dafür aus, die Beschlüsse der Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) abzuwarten.

 

Auf Nachfrage von Rf Klappstein antwortet Herr Hesebeck, dass die Funktion des Hafens der Wasserschifffahrtsverwaltung durch die Planung nicht betroffen ist.

 

Nach Beendigung der Aussprache beantragt Rh Siebolds den Punkt bis nach der Behandlung in den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) zu vertagen und der Ausschuss empfiehlt folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die Beratung des TOPes wird bis nach der Behandlung in den Gremien der Stadt Hitzacker(Elbe) vertagt.