Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 10

Es liegt ein Antrag der Gemeinde Göhrde vor, die Gemeindestraße zwischen der Ortslage Schmessau und der Bundestraße B 216/ Metzingen in eine Gemeindeverbindungsstraße umzustufen. Das Antragsschreiben inkl. eines Lageplanes ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Rf Klappstein erläutert den Antrag. Zwischen Schmessau und der B 216 verlaufen zwei Straßen, die zurzeit als Gemeindestraße eingestuft sind. Früher war eine dieser Straßen eine Gemeindeverbindungsstraße. Beide Straßen wurden vor Jahren saniert und es gab eine Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde und der Gemeinde Göhrde, dass eine dieser beiden Straßen als Gemeindestraße und eine als Gemeindeverbindungsstraße eingestuft werden sollten. Die Widmung als Gemeindeverbindungsstraße ist aber nicht vorgenommen worden. Bei dieser Straße handelt es sich um die Straße die von Schmessau Richtung Bredenbock verläuft. Die Straßen von der B 216 nach Bredenbock und weiter nach Govelin und nach Harlingen und Hitzacker sind als Gemeindeverbindungsstraßen eingestuft.

 

Rh Beckmann hält den Antrag für nachvollziehbar zumal die weiterführenden Straßen Richtung Bredenbock und weiter Richtung Govelin und Hitzacker auch Gemeindeverbindungsstraßen sind und er fragt nach den zu erwartenden Kosten und nach der rechtlichen Grundlage.

 

Herr Hesebeck zeigt die Straßenverhältnisse an einem Plan an der Leinwand. Er erläutert die Klassifizierung der Straßen nach den Straßengesetzen: Bundesstraße – Landesstraße – Kreisstraße – Gemeindeverbindungsstraße – Ortsstraße. Nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz sind Gemeindeverbindungsstraßen wie folgt beschrieben: Gemeindeverbindungsstraßen sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen, ferner die dem Anschluss an überörtliche Verkehrswege dienenden Straßen, soweit sie nicht Kreisstraßen sind.

Bei Straßenumstufungen werden diese Straßen entweder saniert übertragen oder der Übergeber hat dem Übernehmen einen Betrag wegen unterlassener Instandsetzung zu zahlen. Aus seiner Sicht ist die Einstufung als Gemeindeverbindungsstraße nicht unbedingt erkennbar.

 

Für Rh Siemke ist es eine moralische Verpflichtung für die Samtgemeinde die Straße zu übernehmen für den Fall, dass die damalige Vereinbarung nicht umgesetzt worden ist. Er stellt den Antrag, dass die Gemeinde Göhrde und die Samtgemeindeverwaltung prüfen, ob es versäumt worden ist, die Straße trotz einer bestehenden Vereinbarung zur Gemeindeverbindungsstraße umzustufen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Es ist zu prüfen, ob es trotz einer bestehenden Vereinbarung versäumt worden ist, die Straße Schmessau - B 216/Bredenbock zur Gemeindeverbindungsstraße umzustufen.