Sitzung: 19.09.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 30/0241/2019
FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor und gibt ergänzende Erläuterungen.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes
sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 12.04. bis einschließlich
13.05.2019 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und
Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Bahn AG
- Avacon Netz GmbH
- Anliegendes Unternehmen
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd m.ö.B. – 3. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Der StRH fasst
folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Hitzacker Süd m.ö.B. – 3. Änderung
wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.