Rh Herzog führt aus, dass seiner Meinung nach die Bauarbeiten für die Abbiegespur zum neuen Aldimarkt bereits abgeschlossen sind und die Maßnahme fertiggestellt ist. Seiner Ansicht nach sind die jetzigen Spuren (Abbiegespur und neben liegende Fahrbahn) zu schmal. Er fragt an, ob die Gosse zur Fahrbahnbreite zählt und wie breit nunmehr die eigentlichen Fahrspuren sind. Er hält hier einen Begegnungsverkehr, gerade mit größeren Fahrzeugen wie Busse, LKW oder Sprinter, für nicht richtig möglich.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck kann zu einzelnen Maßen derzeit keine Auskunft geben, sagt jedoch zu, den entsprechenden Ausbauplan der Niederschrift beizulegen. Hieraus können die entsprechenden Maße entnommen werden.

Seiner Ansicht nach sind die Abmessungen nach der Straßenausbaurichtlinie eingehalten und der Verkehr kann entsprechend laufen. Zudem handelt es sich hier lediglich um eine Abbiegehilfe, die auch Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes ist.

 

Stellv. Bgm Schultz bittet in diesem Zusammenhang darum, den gesamten Neubauplan der Fa. Aldi ebenfalls als Anlage zur Niederschrift beizufügen, um mit der neuen Kubatur des Gebäudes und den neu erstellten Parkflächen dazu ein gänzliches Bild zu bekommen, wie sich die Gesamtmaßnahme gestaltet.

 

 

Anmerkung der Protokollführung:

Die Ausbaupläne in der Anlage können aufgrund der Originaldatengröße in Kopie leider nur verkleinert dargestellt werden. Bei Bedarf sind diese jedoch in der Verwaltung einsehbar.