Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

FDL’in Demmer erläutert den Sachverhalt.  (sh. auch VAH-Protokoll vom 04.07.2019).

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 u. a. folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft einen Kommunaltraktor für folgende Aufgaben: Einsatz Sportanlage Hagener Weg und ggfs. für Notdienste. (Vorlage 31/0167/2018).    

 

Die daraufhin am 28.09.2018 durchgeführte Angebotsabfrage hat zu keinem Angebot geführt (siehe hierzu auch Vorlage 31/0388/2018).

 

Nachdem die Angebotsabfrage kein Erfolg gebracht hat, wurde die Leistungsbeschreibung für eine erneute Ausschreibung angepasst. Die daraufhin eingegangen Angebote konnte nicht gewertet werden. (siehe Vorlage 31/0043/2019 – Sitzung Verwaltungsausschuss am 11.02.2019).

Durch eine Firma wurde in diesem Verfahren darauf hingewiesen, dass im April 2019 Leasing-Fahrzeuge aus anderen Firmen im Rücklauf sind und so ggfs. Angebote entsprechend der Vorgaben vorgelegt werden können.

 

Eine Nachfrage bei der Firma hat nunmehr ergeben, dass kein entsprechendes Fahrzeug zurückgekommen ist. Es wurde seitens der Firma ein neues Angebot vorgelegt, wobei es sich hierbei um ein Neufahrzeug handelt. Die Kosten für dieses Neufahrzeug liegen inkl. der Anbauteile (Mähwerk und Schneeschild) bei rd. 41.000,00 Euro.

 

Ferner wurde auch der seinerzeitige Kommunalschlepper der Kommunalen Dienste wieder zum Kauf angeboten. Dieser ist aus dem Verkauf an die Firma zurückgegeben worden. Der Mäher hat nunmehr 5.700 Betriebsstunden. Die Kosten für diesen gebrauchten Mäher liegen bei 12.900,00 Euro. Darüber hinaus wurde ein Mähwerk (Neuware) für dieses Fahrzeug angeboten, die Kosten hierfür liegen bei 7.700,00 Euro.

Es ist bei einer derartigen Betriebsstundenzahl nicht abzusehen, wie lange das Gerät noch einsetzbar ist und welche Reparaturkosten kurzfristig zu erwarten sind.

Sollte der Kommunalschlepper ersetzt werden müssen, ist nicht sichergestellt, dass die Anbaugeräte an einem Ersatzgerät einsetzbar sind, ggfs. sind diese dann auch zu ersetzen.

 

Es wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine erneute Ausschreibung für einen neuen Trecker durchzuführen.

 

Im Haushalt 2019 sind für die Anschaffung eines Kommunaltreckers 35.800 Euro eingeplant. Die zusätzlich benötigten Mittel können aus den zusätzlichen Einnahmen für den Verkauf von Grundstücken in „Hitzacker Süd“ bereitgestellt werden. Es werden daher 10.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

 

Derzeit werden die Mäharbeiten mit dem Leihgerät der Kommunalen Dienste durch einen Stadtmitarbeiter durchgeführt. Die Kosten für die Ausleihe des Gerätes sind im Haushaltsplan 2019 nicht eingeplant, da vorgesehen war, einen eigenen Trecker anzuschaffen. Die erforderlichen Mittel sind daher an anderer Stelle im Haushalt einzusparen.

 

Beschlussvorschlag

a)      Es wird eine Ausschreibung über die Lieferung eines neuen Kommunaltreckers für die Sportanlage „Hagener Weg“  durchgeführt.

b)      Für die Anschaffung eines neuen Kommunaltreckers werden 10.000 Euro zusätzlich als überplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt.

 

 

Frau Demmer gibt ergänzende Erläuterungen und verweist auf den geänderten Beschlussvorschlag des VAH, der zuvor getagt hat.

Dieser lautet wie folgt:

 

a)      Es wird eine Ausschreibung über die Lieferung eines neuen Kommunaltreckers für die Sportanlage „Hagener Weg“ durchgeführt. Es soll beschränkt ausgeschrieben werden,  Nebenangebote für gebrauchte und Vorführmaschinen sollen zugelassen werden.

 

b)       Im Falle der Anschaffung eines neuen Kommunaltreckers werden bis zu 10.000 Euro zusätzlich als überplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt.

 

Geändert empfohlen

 

 

Rf Neumann vermutet Mehrkosten zur Garantieleistung bei dem angebotenen Gerät aus Zeven, da das Gerät vermutlich dorthin gebracht werden müsse und führt weiter aus, dass die Vertretung bei Urlaub u. Krankheit von Herrn Klein geregelt werden müsse.
Sie spricht sich gegen die Anschaffung eines Kommunaltreckers aus, denn es sollten die Arbeitsplätze beim Betriebshof der Samtgemeinde erhalten werden, die nach Tarif bezahlt werden. Die Zusammenlegung der Betriebshöfe Dannenberg u. Hitzacker habe seinen Grund gehabt.

 

Rh Dr. Jastram äußert grundsätzliche Bedenken, er sei gegen eine Zersplitterung von Aufgaben und werde daher dagegen stimmen.

 

Stellv. Bgm Wedler entgegnet, dass getrennt von dieser Entscheidung die Zusammenlegung der Betriebshöfe seinen Grund gehabt habe. Bei der Anschaffung des Treckers würden Fahrtkosten eingespart werden, denn er wäre vor Ort.

 

 

Bgm Mertins lässt über den Beschlussvorschlag zu a) und b) getrennt abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Es wird eine Ausschreibung über die Lieferung eines neuen Kommunaltreckers für die Sportanlage „Hagener Weg“ durchgeführt. Es soll beschränkt ausgeschrieben werden,  Nebenangebote für gebrauchte und Vorführmaschinen sollen zugelassen werden.

 

b)       Im Falle der Anschaffung eines neuen Kommunaltreckers werden bis zu 10.000 Euro zusätzlich als überplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt.