Sitzung: 04.07.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2
Vorlage: 31/0278/2019
FDL’in Demmer erläutert den Sachverhalt.
(sh. auch VAH-Protokoll vom 04.07.2019).
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 24.09.2018 u. a. folgenden Beschluss
gefasst:
Die Stadt Hitzacker (Elbe) beschafft einen
Kommunaltraktor für folgende Aufgaben: Einsatz Sportanlage Hagener Weg und
ggfs. für Notdienste. (Vorlage 31/0167/2018).
Die daraufhin am
28.09.2018 durchgeführte Angebotsabfrage hat zu keinem Angebot geführt (siehe
hierzu auch Vorlage 31/0388/2018).
Nachdem die
Angebotsabfrage kein Erfolg gebracht hat, wurde die Leistungsbeschreibung für
eine erneute Ausschreibung angepasst. Die daraufhin eingegangen Angebote konnte
nicht gewertet werden. (siehe Vorlage 31/0043/2019 – Sitzung
Verwaltungsausschuss am 11.02.2019).
Durch eine Firma
wurde in diesem Verfahren darauf hingewiesen, dass im April 2019
Leasing-Fahrzeuge aus anderen Firmen im Rücklauf sind und so ggfs. Angebote
entsprechend der Vorgaben vorgelegt werden können.
Eine Nachfrage bei
der Firma hat nunmehr ergeben, dass kein entsprechendes Fahrzeug zurückgekommen
ist. Es wurde seitens der Firma ein neues Angebot vorgelegt, wobei es sich
hierbei um ein Neufahrzeug handelt. Die Kosten für dieses Neufahrzeug liegen
inkl. der Anbauteile (Mähwerk und Schneeschild) bei rd. 41.000,00 Euro.
Ferner wurde auch
der seinerzeitige Kommunalschlepper der Kommunalen Dienste wieder zum Kauf
angeboten. Dieser ist aus dem Verkauf an die Firma zurückgegeben worden. Der
Mäher hat nunmehr 5.700 Betriebsstunden. Die Kosten für diesen gebrauchten
Mäher liegen bei 12.900,00 Euro. Darüber hinaus wurde ein Mähwerk (Neuware) für
dieses Fahrzeug angeboten, die Kosten hierfür liegen bei 7.700,00 Euro.
Es ist bei einer
derartigen Betriebsstundenzahl nicht abzusehen, wie lange das Gerät noch
einsetzbar ist und welche Reparaturkosten kurzfristig zu erwarten sind.
Sollte der
Kommunalschlepper ersetzt werden müssen, ist nicht sichergestellt, dass die
Anbaugeräte an einem Ersatzgerät einsetzbar sind, ggfs. sind diese dann auch zu
ersetzen.
Es wird daher
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, eine erneute Ausschreibung für einen
neuen Trecker durchzuführen.
Im Haushalt 2019
sind für die Anschaffung eines Kommunaltreckers 35.800 Euro eingeplant. Die
zusätzlich benötigten Mittel können aus den zusätzlichen Einnahmen für den
Verkauf von Grundstücken in „Hitzacker Süd“ bereitgestellt werden. Es werden
daher 10.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Derzeit werden die
Mäharbeiten mit dem Leihgerät der Kommunalen Dienste durch einen
Stadtmitarbeiter durchgeführt. Die Kosten für die Ausleihe des Gerätes sind im
Haushaltsplan 2019 nicht eingeplant, da vorgesehen war, einen eigenen Trecker
anzuschaffen. Die erforderlichen Mittel sind daher an anderer Stelle im
Haushalt einzusparen.
Beschlussvorschlag
a) Es wird eine Ausschreibung über die
Lieferung eines neuen Kommunaltreckers für die Sportanlage „Hagener Weg“ durchgeführt.
b) Für die Anschaffung eines neuen
Kommunaltreckers werden 10.000 Euro zusätzlich als überplanmäßige Auszahlung
zur Verfügung gestellt.
Frau Demmer gibt
ergänzende Erläuterungen und verweist auf den geänderten Beschlussvorschlag des VAH, der zuvor getagt hat.
Dieser lautet wie
folgt:
a) Es wird eine Ausschreibung über die
Lieferung eines neuen Kommunaltreckers für die Sportanlage „Hagener Weg“
durchgeführt. Es soll beschränkt ausgeschrieben werden, Nebenangebote für gebrauchte und
Vorführmaschinen sollen zugelassen werden.
b) Im
Falle der Anschaffung eines neuen Kommunaltreckers werden bis zu 10.000 Euro
zusätzlich als überplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt.
Geändert empfohlen
Rf Neumann vermutet
Mehrkosten zur Garantieleistung bei dem angebotenen Gerät aus Zeven, da das
Gerät vermutlich dorthin gebracht werden müsse und führt weiter aus, dass die
Vertretung bei Urlaub u. Krankheit von Herrn Klein geregelt werden müsse.
Sie spricht sich gegen die Anschaffung eines Kommunaltreckers aus, denn es
sollten die Arbeitsplätze beim Betriebshof der Samtgemeinde erhalten werden,
die nach Tarif bezahlt werden. Die Zusammenlegung der Betriebshöfe Dannenberg
u. Hitzacker habe seinen Grund gehabt.
Rh Dr. Jastram
äußert grundsätzliche Bedenken, er sei gegen eine Zersplitterung von Aufgaben
und werde daher dagegen stimmen.
Stellv. Bgm Wedler
entgegnet, dass getrennt von dieser Entscheidung die Zusammenlegung der
Betriebshöfe seinen Grund gehabt habe. Bei der Anschaffung des Treckers würden
Fahrtkosten eingespart werden, denn er wäre vor Ort.
Bgm Mertins lässt
über den Beschlussvorschlag zu a) und b) getrennt abstimmen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Es wird eine Ausschreibung über die
Lieferung eines neuen Kommunaltreckers für die Sportanlage „Hagener Weg“
durchgeführt. Es soll beschränkt ausgeschrieben werden, Nebenangebote für gebrauchte und
Vorführmaschinen sollen zugelassen werden.
b) Im
Falle der Anschaffung eines neuen Kommunaltreckers werden bis zu 10.000 Euro
zusätzlich als überplanmäßige Auszahlung zur Verfügung gestellt.