Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für da Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und
  • vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds. Und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat.

 

Der Prüfungsbericht mit dem Rechenschaftsbericht (Anlage 5 des Prüfungsberichtes) zum Jahresabschluss 2018 sind der Anlage als beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

150,00 € Bekanntmachungskosten

Anlage zur Vorlage:

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018

 

 

Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt.

Im Vorbericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung zur heutigen Sitzung wurde über den hohen Verlust im Jahr 2018 berichtet und als Ursache u.a. der hohe Krankenstand der Beschäftigten genannt.

 

Betriebsleiter Klafak erklärt, dass der Krankenstand in anderen Betrieben ähnlich hoch ist und noch unter dem der Kernverwaltung der SG liegt.

Bei der Kalkulation des Stundensatzes wurden 16 Krankheitstage pro Mitarbeiter/in zugrunde gelegt. Die Mitarbeiter/innen waren aber in 2018 durchschnittlich 21,7 Tage krank, bzw. in Kur- oder Heilverfahren. Dadurch fehlen einkalkulierte Einnahmen für die Arbeitsstunden und auch die eingeplanten Einnahmen für den Einsatz der Maschinen, Fahrzeuge und Geräte für den Zeitraum.

 

Für die personenbezogenen Verlust- und Erholungszeiten wurden bei den Jahresarbeitsstunden 2% berechnet. Andere Betriebe kalkulieren hier mit 3 - 4%. Hier sollen in Zukunft 4 % in der Kalkulation aufgenommen werden. Das wären dann ca. 600 Stunden die nicht mit einbezogen werden könnten.

 

Im Jahr 2018 wurde der Betriebshof in Hitzacker verkauft. Das Betriebsgrundstück und die Gebäude mussten geräumt werden. Die Arbeitsstunden, die hierfür erforderlich waren, konnten nicht „abgerechnet“ werden.

Auch die Stunden, die die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in Dannenberg beim Hallenneubau eingesetzt waren, konnten nicht in Rechnung gestellt werden.

Dies waren einmalige Verluste im Jahr 2018. 

 

Bei der Haushaltsplanung für 2018 wurde der Haushaltsansatz für die Sach- und Dienstleistungen 54.000 Euro unter dem Rechnungsergebnis des Jahres 2017 eingeplant. Das Ergebnis von 2017 hätte man aber für den Ansatz für 2018 zugrunde legen müssen.

 

Der Anlagenabgangsverlust für das Betriebsgelände in Hitzacker beträgt 109.000 Euro. Die politischen Gremien wurden hierüber im Zusammenhang mit dem Verkauf ausführlich informiert.

 

Alle ausgeführten Faktoren zusammen haben zu dem negativen Ergebnis geführt.

Für den Kernbereich Eigenbetrieb Bau- und Betriebshof der Kommunalen Dienste Elbtalaue ergibt sich somit ein Verlust von ca. 90.000 Euro.

 

Betriebsleiter Klafak ergänzt, dass es bei der maschinellen Straßenreinigung nach der Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens eine Unterdeckung von 15.000 Euro gibt. Das ist bei der Kalkulation für die nächsten Jahre zu berücksichtigen. 

 

Im Jahr 2018 wurde mit einem Personalstundensatz von 39,00 € abgerechnet. Bei dem vorliegenden Jahresergebnis für das Jahr 2018 würde sich ein kostendeckender Personalstundensatz in Höhe von 44,74 € ergeben.

 

Der Prüfungsbericht und ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk für 2018 liegen vor. Das RPA kann noch ergänzende Bemerkungen vornehmen. Das wurde aber nicht für erforderlich gehalten.

Der BKDE und SgAE haben gem. Beschlussvorschlag empfohlen.

Es wurde vereinbart, dass nach den Sommerferien eine Sitzung des BKDE stattfinden soll  in der  das Zwischenergebnis für das Haushaltsjahr 2019 vorgestellt und analysiert und über die Haushaltsansätze für 2020 vorab beraten werden soll. 

 

Rh Bodendiek erläutert, dass der BKDE Entlastung der Betriebsleitung empfohlen hat. Bei der nächsten Sitzung des BKDE ist eine Halbjahresbilanz vorzulegen. Es ist darüber zu beraten, ob der Personalstundensatz auf 44,74 Euro erhöht werden soll. Eine weitere Analyse der Verluste und Vorschläge zum Abbau des Defizits ist dem Ausschuss vorzulegen.

 

Rh Siebolds ergänzt, dass dem  BKDE auch Vorschläge vorgelegt werden sollen, wie eine Personalstundensatzerhöhung vermieden werden kann.

Rh Siebolds bittet um Erläuterung, wie die Vorschläge der Verwaltung und der Betriebsleitung zur Senkung des Krankenstandes  und zur Sicherstellung eines Stundensatzes unter 40 Euro sind. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Personalstundensatz möglichst niedrig zu halten, damit weiterhin Aufträge von den Städten und Gemeinden kommen.

Rh Siebolds fragt an, ob  es ein Gesundheitsmanagement gibt um den erkrankten Mitarbeitern nach der Genesung eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Das Land Niedersachsen hat ein Gesundheitsmanagement in dem es nicht nur Gespräche mit erkrankten Mitarbeitern  gibt. 
Rh Siebolds befürwortet  den Beschlusstext zu erweitern um die
Aufträge an die Betriebsleitung  zur Prüfung und Vorlage von Vorschlägen

  • zur Vermeidung der Erhöhung der Personalstundensätze und
  • zur Senkung des Krankenstandes.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert, dass Stundensätze unter 40 Euro schon aufgrund von Lohnsteigerungen voraussichtlich nicht möglich sein werden. Auch Preiserhöhungen von Waren und Treibstoffen müssen berücksichtigt werden.

Im Rahmen des Gesundheitsmanagements der Samtgemeinde werden Schulungen durchgeführt und Vorträge angeboten. Es wird entsprechende Dienstkleidung/Schutzausrüstung vorgehalten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement der SG für Langzeiterkrankte gibt es seit Jahren. Teilnahme daran ist freiwillig.  Das Angebot wird kaum angenommen.

 

Stellv. SgBgm Flindt erklärt, dass die Stundensätze auch die Kosten decken müssen. Die Samtgemeinde, die Städte und Gemeinden müssen frühzeitig informiert werden, um die Haushaltsansätze für die kommenden Jahre  entsprechend zu erhöhen.

 

Stellv. SgBgm Hanke erläutert, dass die Stadt Dannenberg die meisten Aufträge an die KDE vergibt. Andere Gemeinden vergeben gar keine Aufträge mehr an die KDE, andere haben eigene Stadt-/Gemeindearbeiter eingestellt um Kosten zu sparen.  Wenn die Stundensätze erhöht werden, gibt es noch weniger Aufträge für die KDE.

 

Rh Zühlke erklärt, dass die Gemeinden bestrebt sind sparsam mit den Geldern umzugehen um einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. Stundenlöhne über 40 Euro sind zu hoch. Es muss geprüft werden, wo beim KDE gespart werden kann, um eine weitere Belastung für die Gemeinden und somit für die Bürger zu vermeiden.

 

Rf Klappstein erläutert, dass der BKDE die Zustimmung zum vorliegenden Beschlussvorschlag empfohlen hat, weil Änderungen zum Haushalt 2018 nicht mehr möglich sind.
Die Haushaltsansätze waren fehlerhaft. U.a. wurden Lohnsteigerungen nicht einkalkuliert. Der BKDE hat Vorschläge für Einsparungen gemacht, wie z.B. Leasing statt Kauf von Maschinen oder gemeinsame Nutzung mit anderen Bauhöfen im Landkreis.

 

Rh Block erklärt, dass er die Kommunalen Dienste bisher als den Eigenbetrieb der Solidargemeinschaft der Samtgemeinde, der Städte und Gemeinden gesehen hat. Finanzierung erfolgt durch Aufträge aller. Wenn einzelne Städte oder Gemeinden keine Aufträge mehr an die KDE erteilen, sollte man prüfen, ob  die anderen sich einen Bauhof noch leisten können/wollen. Private Anbieter sind teilw. günstiger. Alle sollten daran mitarbeiten um ein Konzept zur Konsolidierung der KDE zu erarbeiten.

 

Rh Ringel erläutert, dass die Personalstundensätze privater Unternehmen nicht unter 40 Euro liegen.  60 Euro muss man mindestens einkalkulieren.  Wenn Firmen Arbeiten für günstige Preise anbieten, sind Arbeitsbedingungen und Bezahlungen schlecht für die Arbeiter. 

Die Bauhofmitarbeiter sind motiviert. Nicht alle Gemeinden haben Aufträge für die KDE.

Eine gewisse Anzahl von Bauhofmitarbeitern und Fahrzeugen muss bleiben um die Pflichtaufgaben zu erfüllen und z.B. den Winterdienst zu sichern. 

 

Rh Mertins erklärt, dass die Defizite, bedingt durch die einmaligen Faktoren wie Räumung Betriebshof Hitzacker und  Hallenneubau, nachvollziehbar sind.  Bei den anderen Faktoren muss sofort eingeschritten werden.

 

 

Es erfolgt getrennte Abstimmung zu   a), b) und c).

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.

c)       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.974,99 Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.

 

 

zu a)      Ja            30           Nein      0             Enthaltung         0

zu b)      Ja            27           Nein      0             Enthaltung         3

zu c)      Ja            30           Nein      0             Enthaltung         0