Sitzung: 26.06.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 08/0209/2019
Sachverhalt:
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie Anhang, einschließlich
der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber
hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste
Elbtalaue für da Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.)
in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebes zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und
- vermittelt
der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds. Und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt
hat.
Der Prüfungsbericht
mit dem Rechenschaftsbericht (Anlage 5 des Prüfungsberichtes) zum
Jahresabschluss 2018 sind der Anlage als beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
150,00 € Bekanntmachungskosten
Anlage zur Vorlage:
Prüfbericht zum Jahresabschluss 2018
Betriebsleiter Klafak erläutert den Sachverhalt.
Im Vorbericht der Elbe-Jeetzel-Zeitung zur heutigen Sitzung wurde über
den hohen Verlust im Jahr 2018 berichtet und als Ursache u.a. der hohe
Krankenstand der Beschäftigten genannt.
Betriebsleiter Klafak erklärt, dass der Krankenstand in anderen
Betrieben ähnlich hoch ist und noch unter dem der Kernverwaltung der SG liegt.
Bei der Kalkulation des Stundensatzes wurden 16 Krankheitstage pro
Mitarbeiter/in zugrunde gelegt. Die Mitarbeiter/innen waren aber in 2018
durchschnittlich 21,7 Tage krank, bzw. in Kur- oder Heilverfahren. Dadurch
fehlen einkalkulierte Einnahmen für die Arbeitsstunden und auch die eingeplanten
Einnahmen für den Einsatz der Maschinen, Fahrzeuge und Geräte für den Zeitraum.
Für die personenbezogenen Verlust- und Erholungszeiten wurden bei den
Jahresarbeitsstunden 2% berechnet. Andere Betriebe kalkulieren hier mit 3 - 4%.
Hier sollen in Zukunft 4 % in der Kalkulation aufgenommen werden. Das wären
dann ca. 600 Stunden die nicht mit einbezogen werden könnten.
Im Jahr 2018 wurde der Betriebshof in Hitzacker verkauft. Das
Betriebsgrundstück und die Gebäude mussten geräumt werden. Die Arbeitsstunden,
die hierfür erforderlich waren, konnten nicht „abgerechnet“ werden.
Auch die Stunden, die die Mitarbeiter auf dem Betriebsgelände in
Dannenberg beim Hallenneubau eingesetzt waren, konnten nicht in Rechnung
gestellt werden.
Dies waren einmalige Verluste im Jahr 2018.
Bei der Haushaltsplanung für 2018 wurde der Haushaltsansatz für die
Sach- und Dienstleistungen 54.000 Euro unter dem Rechnungsergebnis des Jahres
2017 eingeplant. Das Ergebnis von 2017 hätte man aber für den Ansatz für 2018
zugrunde legen müssen.
Der Anlagenabgangsverlust für das Betriebsgelände in Hitzacker beträgt
109.000 Euro. Die politischen Gremien wurden hierüber im Zusammenhang mit dem
Verkauf ausführlich informiert.
Alle ausgeführten Faktoren zusammen haben zu dem negativen Ergebnis
geführt.
Für den Kernbereich Eigenbetrieb Bau- und Betriebshof der Kommunalen Dienste
Elbtalaue ergibt sich somit ein Verlust von ca. 90.000 Euro.
Betriebsleiter Klafak ergänzt, dass es bei der maschinellen
Straßenreinigung nach der Erstellung des Betriebsabrechnungsbogens eine
Unterdeckung von 15.000 Euro gibt. Das ist bei der Kalkulation für die nächsten
Jahre zu berücksichtigen.
Im Jahr 2018 wurde mit einem Personalstundensatz von 39,00 €
abgerechnet. Bei dem vorliegenden Jahresergebnis für das Jahr 2018 würde sich
ein kostendeckender Personalstundensatz in Höhe von 44,74 € ergeben.
Der Prüfungsbericht und ein uneingeschränkter Prüfungsvermerk für 2018
liegen vor. Das RPA kann noch ergänzende Bemerkungen vornehmen. Das wurde aber
nicht für erforderlich gehalten.
Der BKDE und SgAE haben gem. Beschlussvorschlag empfohlen.
Es wurde vereinbart, dass nach den Sommerferien eine Sitzung des BKDE
stattfinden soll in der das Zwischenergebnis für das Haushaltsjahr
2019 vorgestellt und analysiert und über die Haushaltsansätze für 2020 vorab
beraten werden soll.
Rh Bodendiek erläutert, dass der BKDE Entlastung der Betriebsleitung
empfohlen hat. Bei der nächsten Sitzung des BKDE ist eine Halbjahresbilanz
vorzulegen. Es ist darüber zu beraten, ob der Personalstundensatz auf 44,74
Euro erhöht werden soll. Eine weitere Analyse der Verluste und Vorschläge zum
Abbau des Defizits ist dem Ausschuss vorzulegen.
Rh Siebolds ergänzt, dass dem
BKDE auch Vorschläge vorgelegt werden sollen, wie eine
Personalstundensatzerhöhung vermieden werden kann.
Rh Siebolds bittet um Erläuterung, wie die Vorschläge der Verwaltung und
der Betriebsleitung zur Senkung des Krankenstandes und zur Sicherstellung eines Stundensatzes
unter 40 Euro sind. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den
Personalstundensatz möglichst niedrig zu halten, damit weiterhin Aufträge von
den Städten und Gemeinden kommen.
Rh Siebolds fragt an, ob es ein
Gesundheitsmanagement gibt um den erkrankten Mitarbeitern nach der Genesung
eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Das Land Niedersachsen hat
ein Gesundheitsmanagement in dem es nicht nur Gespräche mit erkrankten
Mitarbeitern gibt.
Rh Siebolds befürwortet den
Beschlusstext zu erweitern um die
Aufträge an die Betriebsleitung zur
Prüfung und Vorlage von Vorschlägen
- zur Vermeidung der Erhöhung der
Personalstundensätze und
- zur Senkung des Krankenstandes.
Betriebsleiter Klafak erläutert, dass Stundensätze unter 40 Euro schon
aufgrund von Lohnsteigerungen voraussichtlich nicht möglich sein werden. Auch
Preiserhöhungen von Waren und Treibstoffen müssen berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Gesundheitsmanagements der Samtgemeinde werden Schulungen
durchgeführt und Vorträge angeboten. Es wird entsprechende
Dienstkleidung/Schutzausrüstung vorgehalten. Das Betriebliche
Eingliederungsmanagement der SG für
Langzeiterkrankte gibt es seit Jahren. Teilnahme daran ist freiwillig. Das Angebot wird kaum angenommen.
Stellv. SgBgm Flindt erklärt, dass die Stundensätze auch die Kosten
decken müssen. Die Samtgemeinde, die Städte und Gemeinden müssen frühzeitig
informiert werden, um die Haushaltsansätze für die kommenden Jahre entsprechend zu erhöhen.
Stellv. SgBgm Hanke erläutert, dass die Stadt Dannenberg die meisten
Aufträge an die KDE vergibt. Andere Gemeinden vergeben gar keine Aufträge mehr
an die KDE, andere haben eigene Stadt-/Gemeindearbeiter eingestellt um Kosten
zu sparen. Wenn die Stundensätze erhöht
werden, gibt es noch weniger Aufträge für die KDE.
Rh Zühlke erklärt, dass die Gemeinden bestrebt sind sparsam mit den
Geldern umzugehen um einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. Stundenlöhne über
40 Euro sind zu hoch. Es muss geprüft werden, wo beim KDE gespart werden kann,
um eine weitere Belastung für die Gemeinden und somit für die Bürger zu
vermeiden.
Rf Klappstein erläutert, dass der BKDE die Zustimmung zum vorliegenden
Beschlussvorschlag empfohlen hat, weil Änderungen zum Haushalt 2018 nicht mehr
möglich sind.
Die Haushaltsansätze waren fehlerhaft. U.a. wurden Lohnsteigerungen nicht
einkalkuliert. Der BKDE hat Vorschläge für Einsparungen gemacht, wie z.B.
Leasing statt Kauf von Maschinen oder gemeinsame Nutzung mit anderen Bauhöfen
im Landkreis.
Rh Block erklärt, dass er die Kommunalen Dienste bisher als den
Eigenbetrieb der Solidargemeinschaft der Samtgemeinde, der Städte und Gemeinden
gesehen hat. Finanzierung erfolgt durch Aufträge aller. Wenn einzelne Städte
oder Gemeinden keine Aufträge mehr an die KDE erteilen, sollte man prüfen,
ob die anderen sich einen Bauhof noch
leisten können/wollen. Private Anbieter sind teilw. günstiger. Alle sollten
daran mitarbeiten um ein Konzept zur Konsolidierung der KDE zu erarbeiten.
Rh Ringel erläutert, dass die Personalstundensätze privater Unternehmen
nicht unter 40 Euro liegen. 60 Euro muss
man mindestens einkalkulieren. Wenn
Firmen Arbeiten für günstige Preise anbieten, sind Arbeitsbedingungen und
Bezahlungen schlecht für die Arbeiter.
Die Bauhofmitarbeiter sind motiviert. Nicht alle Gemeinden haben
Aufträge für die KDE.
Eine gewisse Anzahl von Bauhofmitarbeitern und Fahrzeugen muss bleiben
um die Pflichtaufgaben zu erfüllen und z.B. den Winterdienst zu sichern.
Rh Mertins erklärt, dass die Defizite, bedingt durch die einmaligen
Faktoren wie Räumung Betriebshof Hitzacker und
Hallenneubau, nachvollziehbar sind.
Bei den anderen Faktoren muss sofort eingeschritten werden.
Es erfolgt
getrennte Abstimmung zu a), b) und c).
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird
festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.974,99
Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.
zu a) Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0
zu b) Ja 27 Nein 0 Enthaltung 3
zu c) Ja 30 Nein 0 Enthaltung 0