Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Herr Trapp erläutert, dass ein Antrag der Eigentümer der Flurstücke 35 und 37, Flur 24 der Gemarkung Quickborn vorliegt. Der Antrag ist den Anwesenden mit der Einladung zugegangen.

Die Eigentümer der v.g. Flurstücke beabsichtigen auf dem Flurstück 35 einen Weideunterstand für Pferde zu errichten. Da sich die Baugrundstücke nicht an einer gewidmeten Straße befinden, ist die Erschließung durch die Eintragung einer Wegebaulast auf dem Flurstück 43 zugunsten der Baugrundstücke sicherzustellen.

Mit den Eigentümern ist eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass die Gemeinde Gusborn dauerhaft von einer Unterhaltungsverpflichtung des betroffenen Bereiches der Wegeparzelle Flurstück 43 freigestellt ist.

Die Kosten für die Eintragung sind von den Antragstellern zu übernehmen.

 

Rh Struck bemängelt, dass der beigefügte Lageplan nicht ausreichend sei.

Man erkennt dort nicht eindeutig um welche Flurstücke es sich handelt.

Dies sei auch nicht das erste Mal, dass die Verwaltung unzureichende Lagepläne den Vorlagen als Anlagen beifügt.

 

Herr Trapp entschuldigt sich dafür und erklärt, dass er einfach den Lageplan, der dem Antrag beigefügt war, übernommen hat.

 

Bgm Ringel ergänzt, dass die Wegebaulast aufgrund einer Anordnung des Landkreises beantragt wird.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird zugunsten der Flurstücke 37 und 35, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eine Wegebaulast auf dem Flurstück 43, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eingetragen. Über die Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 43 wird eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.