Sitzung: 27.06.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0190/2019
Sachverhalt:
Herr Trapp
erläutert, dass ein Antrag der Eigentümer der Flurstücke 35 und 37, Flur 24 der
Gemarkung Quickborn vorliegt. Der Antrag ist den Anwesenden mit der Einladung
zugegangen.
Die Eigentümer der
v.g. Flurstücke beabsichtigen auf dem Flurstück 35 einen Weideunterstand für
Pferde zu errichten. Da sich die Baugrundstücke nicht an einer gewidmeten
Straße befinden, ist die Erschließung durch die Eintragung einer Wegebaulast
auf dem Flurstück 43 zugunsten der Baugrundstücke sicherzustellen.
Mit den Eigentümern
ist eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass die Gemeinde Gusborn
dauerhaft von einer Unterhaltungsverpflichtung des betroffenen Bereiches der
Wegeparzelle Flurstück 43 freigestellt ist.
Die Kosten für die
Eintragung sind von den Antragstellern zu übernehmen.
Rh Struck
bemängelt, dass der beigefügte Lageplan nicht ausreichend sei.
Man erkennt dort
nicht eindeutig um welche Flurstücke es sich handelt.
Dies sei auch nicht
das erste Mal, dass die Verwaltung unzureichende Lagepläne den Vorlagen als
Anlagen beifügt.
Herr Trapp
entschuldigt sich dafür und erklärt, dass er einfach den Lageplan, der dem
Antrag beigefügt war, übernommen hat.
Bgm Ringel ergänzt,
dass die Wegebaulast aufgrund einer Anordnung des Landkreises beantragt wird.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
der Flurstücke 37 und 35, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eine Wegebaulast auf
dem Flurstück 43, Flur 24 der Gemarkung Quickborn eingetragen. Über die
Unterhaltung der Wegeparzelle Flurstück 43 wird eine gesonderte Vereinbarung
abgeschlossen.