Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für da Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.) in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und
  • vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds. Und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt hat.

 

 

 

 

Rh Zachow nimmt ab 18:35 Uhr an der Sitzung teil.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert anhand der Ergebnisrechnung die Abweichungen zwischen den Ergebnissen und den Ansätzen des Haushaltsjahres 2018.

 

Die Ergebnisrechnung weist für das Geschäftsjahr 2018 ein negatives Ergebnis in Höhe von -213.974,99 € aus.

Gründe sind im Wesentlichen der Anlagenabgangsverlust des Betriebsgeländes in Hitzacker (Elbe) in Höhe von 109 T€, der zu gering angesetzte Planungsansatz bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (53 T€ unter dem Ergebnis 2017), höhere Aufwendungen für Leasingraten und die hohen Personalausfallzeiten.

 

Über den Anlagenabgangsverlust des Betriebsgeländes in Hitzacker (Elbe) wurden die politischen Gremien ausführlich informiert.

 

Bei den Aufwendungen für aktives Personal wurde der Haushaltsansatz um 48.209,17 € überschritten. Die Saisonkräfte wurden 4 Wochen länger beschäftigt (25.742,59 €) und ab Mai 2018 wurde ein zusätzlicher Mitarbeiter befristet bis zum 31.12.2018 eingestellt (22.330,96 €).

 

Ein weiterer Punkt sind die hohen Personalausfallzeiten. Die Differenz zwischen den geplanten/kalkulierten  und den geleisteten bzw. den in Rechnung gestellten Arbeitsstunden beträgt insgesamt rd. 1.014 Arbeitsstunden.

Es wurde mit 16 Arbeitstagen für Erkrankungen, Kur- und Heilverfahren kalkuliert. Tatsächlich lag der Arbeitsausfall je Mitarbeiter/Mitarbeiterin  jedoch bei 21,87 Arbeitstagen.

Für die sogenannten personenbezogenen Verlust- und Erholungszeiten wurden bei den Jahresarbeitsstunden 2% berechnet. Dieser Wert scheint im Vergleich mit den Berechnungen anderer Betriebe nicht realistisch und auskömmlich. Hier sollen in Zukunft 4 % in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Durch den Verkauf und die damit verbundene „Auflösung“ des Betriebshofes in Hitzacker (Elbe) sowie dem Hallenneubau auf dem Betriebsgelände in Dannenberg (Elbe) sind ca. 298 Arbeitsstunden angefallen, die nicht in Rechnung abgerechnet werden konnten.

In Summe ergibt dies die Differenz zwischen den kalkulierten und abgerechneten Arbeitsstunden.

 

Bei dem vorliegenden Jahresergebnis für das Jahr 2018 würde sich ein kostendeckender Personalstundensatz in Höhe von 44,74 € ergeben. Abgerechnet wurde im Jahr 2018 aber mit einem Personalstundensatz in Höhe von 39,00 €.

 

Im Ausschuss wird über die Höhe des Personalstundensatzes, die Höhe der Krankheitstage und der jetzigen Situation diskutiert.

Der Personalstundensatz muss in Zukunft angepasst werden, um wieder ein positives Ergebnis zu erzielen. Dies ist für die Haushaltsplanung den Gemeinden und insbesondere den zuständigen Fachbereichen und Fachdiensten der Samtgemeinde Elbtalaue mitzuteilen und zu erklären.

Der hohe Krankenstand ist bei den zukünftigen Kalkulationen zu berücksichtigen.

Um die jetzige Situation einschätzen zu können, wird im August/ September eine Sitzung stattfinden in der über ein Zwischenergebnis für das Jahr 2019 beraten werden soll. Ein Haushaltsbericht zum 1. Quartal 2019 wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Um die Zukunft des Eigenbetriebes in der jetzigen Form zu sichern ist es aber auch wichtig und notwendig, dass auch aus den Gemeinden und den beiden Städten auskömmliche Aufträge an den Eigenbetrieb erteilt werden.

 

 

Nach weiterer Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.

b)      Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.

c)       Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.974,99 Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.