Sitzung: 28.05.2019 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 08/0209/2019
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat für den Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue den
Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss
des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum
31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
01.01.2018 bis zum 31.12.2018 sowie Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den
Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für da
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht
der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetr.VO Nds.)
in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebes zum 31.12.2018 sowie seiner Ertragslage für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 und
- vermittelt
der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds. Und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichtes geführt
hat.
Rh Zachow nimmt ab 18:35 Uhr an der Sitzung teil.
Betriebsleiter Klafak erläutert anhand der
Ergebnisrechnung die Abweichungen zwischen den Ergebnissen und den Ansätzen des
Haushaltsjahres 2018.
Die Ergebnisrechnung weist für das Geschäftsjahr 2018
ein negatives Ergebnis in Höhe von -213.974,99 € aus.
Gründe sind im Wesentlichen der Anlagenabgangsverlust
des Betriebsgeländes in Hitzacker (Elbe) in Höhe von 109 T€, der zu gering
angesetzte Planungsansatz bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(53 T€ unter dem Ergebnis 2017), höhere Aufwendungen für Leasingraten und die
hohen Personalausfallzeiten.
Über den Anlagenabgangsverlust des Betriebsgeländes in
Hitzacker (Elbe) wurden die politischen Gremien ausführlich informiert.
Bei den Aufwendungen für aktives Personal wurde der
Haushaltsansatz um 48.209,17 € überschritten. Die Saisonkräfte wurden 4 Wochen
länger beschäftigt (25.742,59 €) und ab Mai 2018 wurde ein zusätzlicher
Mitarbeiter befristet bis zum 31.12.2018 eingestellt (22.330,96 €).
Ein weiterer Punkt sind die hohen
Personalausfallzeiten. Die Differenz zwischen den geplanten/kalkulierten und den geleisteten bzw. den in Rechnung
gestellten Arbeitsstunden beträgt insgesamt rd. 1.014 Arbeitsstunden.
Es wurde mit 16 Arbeitstagen für Erkrankungen, Kur-
und Heilverfahren kalkuliert. Tatsächlich lag der Arbeitsausfall je
Mitarbeiter/Mitarbeiterin jedoch bei
21,87 Arbeitstagen.
Für die sogenannten personenbezogenen Verlust- und
Erholungszeiten wurden bei den Jahresarbeitsstunden 2% berechnet. Dieser Wert
scheint im Vergleich mit den Berechnungen anderer Betriebe nicht realistisch
und auskömmlich. Hier sollen in Zukunft 4 % in der Kalkulation berücksichtigt werden.
Durch den Verkauf und die damit verbundene „Auflösung“
des Betriebshofes in Hitzacker (Elbe) sowie dem Hallenneubau auf dem
Betriebsgelände in Dannenberg (Elbe) sind ca. 298 Arbeitsstunden angefallen,
die nicht in Rechnung abgerechnet werden konnten.
In Summe ergibt dies die Differenz zwischen den
kalkulierten und abgerechneten Arbeitsstunden.
Bei dem vorliegenden Jahresergebnis für das Jahr 2018
würde sich ein kostendeckender Personalstundensatz in Höhe von 44,74 € ergeben.
Abgerechnet wurde im Jahr 2018 aber mit einem Personalstundensatz in Höhe von
39,00 €.
Im Ausschuss wird über die Höhe des
Personalstundensatzes, die Höhe der Krankheitstage und der jetzigen Situation
diskutiert.
Der Personalstundensatz muss in Zukunft angepasst
werden, um wieder ein positives Ergebnis zu erzielen. Dies ist für die
Haushaltsplanung den Gemeinden und insbesondere den zuständigen Fachbereichen
und Fachdiensten der Samtgemeinde Elbtalaue mitzuteilen und zu erklären.
Der hohe Krankenstand ist bei den zukünftigen Kalkulationen
zu berücksichtigen.
Um die jetzige Situation einschätzen zu können, wird
im August/ September eine Sitzung stattfinden in der über ein Zwischenergebnis
für das Jahr 2019 beraten werden soll. Ein Haushaltsbericht zum 1. Quartal 2019
wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Um die Zukunft des Eigenbetriebes in der jetzigen Form
zu sichern ist es aber auch wichtig und notwendig, dass auch aus den Gemeinden
und den beiden Städten auskömmliche Aufträge an den Eigenbetrieb erteilt
werden.
Nach weiterer Aussprache empfiehlt der BKDE folgenden
Beschluss:
a)
Der von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2018 wird festgestellt.
b) Die Betriebsleitung wird gemäß § 33 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet.
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 213.974,99
Euro ist auf das Folgejahr vorzutragen.