Sitzung: 20.05.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0216/2019
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Fraktion „Gruppe Hitzacker“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
derzeit nicht
ermittelbar
Anlagen der Vorlage:
·
Anlage I- Antrag
der Fraktion „Gruppe Hitzacker“
Rf Laudel-Voigt
erläutert den Sachverhalt.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) verfügt weder über ein Baumkataster noch über eine Baumschutzsatzung.
Hierbei soll es vor
allem um die Alternativbepflanzung passend zum Stadtratsbeschluss zur
ökologischen Standardisierung und Arten- sowie Insektenvielfalt gehen. In einer
Tagesschulung soll dazu mit Mitgliedern des Rates des Ausschusses und der
Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden, wie in Zukunft mit
Baumfällungen und Ersatzpflanzungen umgegangen werden soll.
Rf Wiehler ergänzt,
dass in der Vergangenheit vermehrt Fällungen vorgenommen wurden. Die Entfernten
Bäume sollen ebenfalls in das Kataster aufgenommen werden.
FBL Hesebeck merkt
an, dass ein weiterer Antrag der Blühgruppe vorliegt. Hintergrund war hier die
Baumbewirtschaftung in der Grünewaldstraße. Er weist darauf hin, dass Bäume nur
entfernt werden, wenn es durch die politischen Gremien beschlossen wurde oder
eine Verkehrsgefährdung vorliegt.
Rh Zühlke spricht
sich dagegen aus, die bereits entfernten Bäume aufzunehmen, da immer
entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden.
Er macht den
Vorschlag, dass sich die Verwaltung mit verschiedenen beispielhaften
Baumschutzsatzungen befasst und diese auf die eigene Kommune überträgt.
Rf Laudel-Voigt
konkretisiert, dass ein Bewirtschaftungskonzept erstellt werden soll. Hier
sollen alle bepflanzten Bereiche betrachtet werden.
FBL Hesebeck weist
darauf hin, dass bei Ersatzpflanzungen an gleicher Stelle zunächst die
Bodenbeschaffenheit verbessert werden muss.
Rh Flindt gibt zu
beachten, dass eine Satzung die Möglichkeit eröffnet in den privaten Bereich
einzugreifen.
Rh Zühlke fordert
die Verwaltung auf, zur nächsten Sitzung eine modellhafte Baumschutzsatzung
vorzulegen, damit man sich in die Thematik gezielter einarbeiten kann.
Bgm Mertins merkt
dazu an, dass es lediglich um ein Bewirtschaftungskonzept gehen soll. Wenn ein
Baum aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden muss, müssen
Nachpflanzungen stattfinden. Hierzu ergänzt Rf Laudel-Voigt, dass genau dieses
Konzept mit einem Experten erarbeitet werden soll.
Rh Flindt verweist
darauf, dass ein Experte sich auch mit den Gegebenheiten vor Ort auseinander
setzen muss. Man muss von Fall zu Fall entscheiden und darf weder die Fällung
noch die Bepflanzung pauschalisieren.
Es wird der Antrag
gestellt, dass eine Handlungsanweisung erstellt wird, wie mit der Fällung,
Neuanpflanzung und Bewirtschaftung von Bäumen umgegangen werden soll. Dies soll
durch die Beratung einer fachlich qualifizierten Person stattfinden.
Rh Zühlke sieht
hierbei Schwierigkeiten in der Realisierung, da es zu viele verschiedene
Fallbeispiele gibt.
Die
Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass die Blühgruppe zusammen mit einem
Experten einen neuen konkreten Antrag formuliert.
Vertagung