Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Fraktion „Gruppe Hitzacker“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

            derzeit  nicht  ermittelbar

 

Anlagen der Vorlage:

·         Anlage I- Antrag der Fraktion „Gruppe Hitzacker“

 

Rf Laudel-Voigt erläutert den Sachverhalt.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) verfügt weder über ein Baumkataster noch über eine Baumschutzsatzung.

 

Hierbei soll es vor allem um die Alternativbepflanzung passend zum Stadtratsbeschluss zur ökologischen Standardisierung und Arten- sowie Insektenvielfalt gehen. In einer Tagesschulung soll dazu mit Mitgliedern des Rates des Ausschusses und der Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden, wie in Zukunft mit Baumfällungen und Ersatzpflanzungen umgegangen werden soll.

Rf Wiehler ergänzt, dass in der Vergangenheit vermehrt Fällungen vorgenommen wurden. Die Entfernten Bäume sollen ebenfalls in das Kataster aufgenommen werden.

FBL Hesebeck merkt an, dass ein weiterer Antrag der Blühgruppe vorliegt. Hintergrund war hier die Baumbewirtschaftung in der Grünewaldstraße. Er weist darauf hin, dass Bäume nur entfernt werden, wenn es durch die politischen Gremien beschlossen wurde oder eine Verkehrsgefährdung vorliegt.

Rh Zühlke spricht sich dagegen aus, die bereits entfernten Bäume aufzunehmen, da immer entsprechende Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden.

Er macht den Vorschlag, dass sich die Verwaltung mit verschiedenen beispielhaften Baumschutzsatzungen befasst und diese auf die eigene Kommune überträgt.

Rf Laudel-Voigt konkretisiert, dass ein Bewirtschaftungskonzept erstellt werden soll. Hier sollen alle bepflanzten Bereiche betrachtet werden.

FBL Hesebeck weist darauf hin, dass bei Ersatzpflanzungen an gleicher Stelle zunächst die Bodenbeschaffenheit verbessert werden muss.

Rh Flindt gibt zu beachten, dass eine Satzung die Möglichkeit eröffnet in den privaten Bereich einzugreifen.

Rh Zühlke fordert die Verwaltung auf, zur nächsten Sitzung eine modellhafte Baumschutzsatzung vorzulegen, damit man sich in die Thematik gezielter einarbeiten kann.

Bgm Mertins merkt dazu an, dass es lediglich um ein Bewirtschaftungskonzept gehen soll. Wenn ein Baum aus Gründen der Verkehrssicherung gefällt werden muss, müssen Nachpflanzungen stattfinden. Hierzu ergänzt Rf Laudel-Voigt, dass genau dieses Konzept mit einem Experten erarbeitet werden soll. 

Rh Flindt verweist darauf, dass ein Experte sich auch mit den Gegebenheiten vor Ort auseinander setzen muss. Man muss von Fall zu Fall entscheiden und darf weder die Fällung noch die Bepflanzung pauschalisieren.

Es wird der Antrag gestellt, dass eine Handlungsanweisung erstellt wird, wie mit der Fällung, Neuanpflanzung und Bewirtschaftung von Bäumen umgegangen werden soll. Dies soll durch die Beratung einer fachlich qualifizierten Person stattfinden.

Rh Zühlke sieht hierbei Schwierigkeiten in der Realisierung, da es zu viele verschiedene Fallbeispiele gibt.

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, dass die Blühgruppe zusammen mit einem Experten einen neuen konkreten Antrag formuliert.

 


Vertagung