Sitzung: 06.05.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 30/0160/2019
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 22.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Bahnhofsweg
m.ö.B zu ändern. Mit der Änderung wird die westliche Baugrenze des
Mischgebietes aufgehoben, um bestehende bauliche Anlagen planungsrechtlich
abzusichern.
Zu a)
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.02.19 bis
einschließlich 08.03.2019 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden
Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Landkreis Lüchow-Dannenberg
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Deutsche Bahn AG
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
(LBEG)
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I) abgewogen.
Wesentliche
Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit
abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Bahnhofsweg m.ö.B. – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.
Der unten stehende
Beschluss wurde am 24.04.2019 vom BPSUH und am 29.04.2019 vom VAH einstimmig
empfohlen.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Bahnhofsweg m.ö.B – 1. Änderung wird
als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan
beschlossen.