Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 22.11.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Bahnhofsweg m.ö.B zu ändern. Mit der Änderung wird die westliche Baugrenze des Mischgebietes aufgehoben, um bestehende bauliche Anlagen planungsrechtlich abzusichern.

 

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 08.02.19 bis einschließlich 08.03.2019 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Nds. Landesamt für Denkmalpflege

-       Deutsche Bahn AG

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Wesentliche Änderungen wurden aufgrund der Stellungnahmen nicht vorgenommen.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Bahnhofsweg m.ö.B. – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 

 

Der unten stehende Beschluss wurde am 24.04.2019 vom BPSUH und am 29.04.2019 vom VAH einstimmig empfohlen.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Bahnhofsweg m.ö.B – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.